Arbeitnehmer online
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Hallo,
kann ich die Registrierungen für AN online nochmal auslösen? Unser AN hat seine Registrierung verbummelt und ich will Ihm den Abruf erneut ermöglichen um nicht selbst jeden Monat Auswertungen schicken zu müssen.
Sollte das gehen, wenn ja - wie?
vielen Dank
Martina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Hallo zusammen,
im Dokument 1070847 habe ich gelesen, dass voraussichtlich ab April 2022 die Einladungscodes auch vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer verteilt werden können. Gibt es hierzu inzwischen eine Info, ob das ab April klappt? Dann könnte man die Umstellung auf AN-Online von März (geplant) auf April schieben und hätte nicht die Portokosten für die Versendung der zwei Briefe an alle AN, was sich bei einer größeren Anzahl an Mitarbeitern auch an Portokosten summiert.
Danke und Grüße
A. Schneider

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Hallo @A-Schneider ,
liebe Community,
die Modernisierung von Arbeitnehmer online schreitet stetig voran und wir planen mit einer Freigabe der Neuerungen für Q2 diesen Jahres.
April wird es wohl nicht mehr werden - wir werden natürlich auch das Informations-Dokument Nr.1070847 entsprechend anpassen.
Falls Sie schon vorab das modernisierte Arbeitnehmer online nutzen möchten, können Sie gerne prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass Sie an unserer Pilotierung teilnehmen: Pilotierungsphase DATEV Arbeitnehmer online
Grüße aus Nürnberg
Jacqueline Leher
DATEV eG | Product Owner Arbeitnehmer online
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Hallo Frau Leher,
herzlichen Dank für die Rückmeldung! Dann können wir weiter den Umstieg planen :-).
Mit freundlichen Grüßen
A. Schneider
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Hallo Frau Leher,
gibt es hinsichtlich der Freigabe des modernisierten ANO neue Termine?

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Hallo @joachimblum,
hallo Community,
leider hat sich die Freigabe der Modernisierung von Arbeitnehmer online verzögert. Grund hierfür waren Probleme bei der Migration der Daten in das neue System, diese mussten erst behoben werden. Aktuell sind wir auf einem sehr guten Weg und planen mit der Freigabe im vierten Quartal 2022.
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
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Hallo,
Sie können die Erst-Codes zumindest selbst einsehen:
VM
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@Jacqueline_Leher schrieb:Hallo @A-Schneider ,
liebe Community,
die Modernisierung von Arbeitnehmer online schreitet stetig voran und wir planen mit einer Freigabe der Neuerungen für Q2 diesen Jahres.
April wird es wohl nicht mehr werden - wir werden natürlich auch das Informations-Dokument Nr.1070847 entsprechend anpassen.
Falls Sie schon vorab das modernisierte Arbeitnehmer online nutzen möchten, können Sie gerne prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass Sie an unserer Pilotierung teilnehmen: Pilotierungsphase DATEV Arbeitnehmer online
Grüße aus Nürnberg
Jacqueline Leher
DATEV eG | Product Owner Arbeitnehmer online
Hallo @Jacqueline_Leher ,
dann sollten Sie das Dokument
Informationen zur Nutzung von Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen" - DATEV Hilfe-Center
mit Stand vom 21.1.2022 auch wirklich mal auf den aktuellsten Stand bringen.
Je mehr man nach dem Thema "Modernisierung ANO" sucht, desto mehr Synergieeffekte bzgl. Aktualisierung von vermeintlich "umgehenden Änderungen der entsprechenden Dokumente" offenbaren sich hier...
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Hallo Herr Wieczorek,
wieso ist die letzte Info zum update des ANo - Portals noch auf August benannt und warum wurde dies z.B. nicht in den Infoservices erwähnt? oder durch die Kundenberater? Wir suchen hier mit zig Leuten nach einer Info, die auch in den Lexinfo-Dokumenten nicht zu finden ist... Wie kann ich mich am Besten und ohne viel Suchen und Recherche auf dem Laufenden halten? Danke sehr.
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@Private09 schrieb:
Wie kann ich mich am Besten und ohne viel Suchen und Recherche auf dem Laufenden halten?
Könnte in Zukunft damit klappen: DATEV MyUpdates - TOP! - Informationen gesammelt im Überblick
Zumindest wurde meiner Meinung nach diese neue Lösung von DATEV ins Leben gerufen. Was DATEV am Ende draus macht, müssen wir abwarten.
Bis dahin vielleicht am Besten jemanden fragen, der so mit der DATEV ist: 🤞.
www.metalposaunist.de
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Danke. Auch hierzu klicke ich jeden Monat meine Erinnerung weiter, da dies wohl auch noch nicht "fertig" ist oder habe ich nun was verpasst?
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Nein, ist noch nicht fertig. Ist es ja sowieso hoffentlich nicht und soll wohl in 1. Linie für Mandanten gedacht sein, wenn ich mich richtig erinnere. Die DATEV Mitteilungen aus der Kanzlei werden damit erst in Stufe X abgelöst.
www.metalposaunist.de

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Hallo liebe Community,
ein kurzes Update unsererseits:
Wir haben DATEV Arbeitnehmer online modernisiert und auf einer neuen Online-Plattform bereitgestellt. Die modernisierte Anwendung wird voraussichtlich am 19. September 2022 freigegeben.
Die Administrationstätigkeiten werden dann nicht mehr in den Lohnprogrammen initialisiert, sondern in eine eigene Online-Anwendung dem ‚Arbeitnehmer online Cockpit‘. Die bestehenden Zugänge der Arbeitnehmenden inkl. der Dokumente werden zur Freigabe auf die neue Plattform von DATEV Arbeitnehmer online übernommen.
Das neue DATEV Arbeitnehmer online Cockpit bietet Ihnen eine moderne, übersichtliche und intuitive Oberfläche. Sie können mandantenweite Einstellungen treffen, Arbeitnehmende zur Nutzung der Leistung ‚Lohndokumente‘ in DATEV Arbeitnehmer online einladen oder den aktuellen Registrierungsstatus der Arbeitnehmenden mitverfolgen.
Auch die Arbeitnehmenden profitieren von der modernisierten Version. Sie können ab sofort mehrere Arbeitgeberverhältnisse mit einem DATEV Arbeitnehmer online Zugang nutzen.
Wir werden alle Anwender eine Woche vor Freigabe per Servicebrief über alle wichtigen Neuerungen und Handlungsbedarfe informieren. In diesem Brief sind auch alle relevanten Hilfe-Medien verlinkt.
Ebenfalls werden die aktuell bestehenden Hilfe-Dokumente mit Freigabe überarbeitet im Hilfe-Center zur Verfügung stehen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Jacqueline Leher
DATEV eG | Product Owner Arbeitnehmer online
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Guten Morgen @Jacqueline_Leher ,
bekommt dann jeder "Anwender" einen Brief per Post? Oder nur an die registrierte Email-Adresse des Arbeitnehmers?
"Wir werden alle Anwender eine Woche vor Freigabe per Servicebrief über alle wichtigen Neuerungen und Handlungsbedarfe informieren."
Oder nur die Kanzleien per "DATEV-Mitteilungen"?
Wäre insofern wichtig, da im ersten Falle ja diverse Rückfragen an uns als Kanzlei(en) zu erwarten wären.....
Danke für eine Klarstellung!

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Guten Morgen @andreashofmeister ,
guter Punkt, Anwender ist hier wohl keine eindeutige Bezeichnung.
Mit Anwender meinen wie in diesem Fall die "Inhaber" der jeweiligen Beraternummer. Es wird ein Servicebrief an die hinterlegen Ansprechpartner gesendet. Soweit mir bekannt, erfolgt dies per Mail.
Die registrierten Arbeitnehmer werden nicht gesondert aktiv informiert. Sie erhalten mit der Umstellung modernisierte Oberflächen ihres Arbeitnehmer online Zugangs, erreichen die Online-Anwendung weiterhin wie gewohnt und können sich entsprechend einloggen und ihre Dokumente verwalten.
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Hallo Frau Leher,
vielen Dank für die aufschlussreichen Infos. Ist es künftig angedacht, dass wir die AN auch per E-Mail statt Brief einladen können? Wenn das so wäre, müssten wir die Daten auch vorab erheben...!
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@Jacqueline_Leher schrieb:
Es wird ein Servicebrief an die hinterlegen Ansprechpartner gesendet. Soweit mir bekannt, erfolgt dies per Mail.
Ein Servicebrief 🏣 per E-Mail 📧? Das gibt' auch nur bei DATEV 😅. Ist's dann keine Service E-Mail? Taucht der Hinweis auch in myDATEV Updates, oh sorry, DATEV myUpdates auf 🤔? Oder da wieder nicht?
Ist eine direkte Migration der bisherigen smsTAN Zugänge auf 2 FA App möglich? Oder gilt das, wie bisher kommuniziert, nur für neue Zugänge?
@Private09 schrieb:
Ist es künftig angedacht, dass wir die AN auch per E-Mail statt Brief einladen können?
Jein. Es braucht beim Arbeitnehmer nur den längeren Code. Den lassen wir unseren Mandanten per https://kanzlei.land zukommen. Per E-Mail ist von DATEV sicher nur via verschlüsselter E-Mail gedacht, weil hochsichere Daten.
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Guten Morgen, @Jacqueline_Leher
Mit Anwender meinen wie in diesem Fall die "Inhaber" der jeweiligen Beraternummer. Es wird ein Servicebrief an die hinterlegen Ansprechpartner gesendet. Soweit mir bekannt, erfolgt dies per Mail.
Die registrierten Arbeitnehmer werden nicht gesondert aktiv informiert.
Klasse, dann passt das! Ich habe Ihre Mitteilung hier soeben an meine entsprechenden Abteilungen weitergegeben. Den Servicebrief brauchts dann soweit nicht mehr. Aber gut zu wissen, der steht dann ja in den Serviceanwendungen bereit.
Dann bin ich mal gespannt auf den 19.9.2022!
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@metalposaunist schrieb:
@Private09 schrieb:
Ist es künftig angedacht, dass wir die AN auch per E-Mail statt Brief einladen können?
Jein. Es braucht beim Arbeitnehmer nur den längeren Code. Den lassen wir unseren Mandanten per https://kanzlei.land zukommen. Per E-Mail ist von DATEV sicher nur via verschlüsselter E-Mail gedacht, weil hochsichere Daten.
In diesem Fall definitiv hochsichere Daten. Und da sollte es durchaus noch "oldschool" gehen dürfen.
Man sieht es ja an den "Zweifeln" an sich, die "gegen" ANO bei den "noch zu überzeugenden" Anwendern sprechen...
Eine Frage fällt mir noch ein, @Jacqueline_Leher : ändert sich denn was an der Aufbewahrungsdauer im ANO?
Ich frage deshalb, weil ich 2012 damit angefangen habe......
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@andreashofmeister: Lass uns den Brief abwarten. Da kann DATEV ja jetzt noch ein paar Fragen mehr beantworten 😁. Ich hoffe, da steht allgemein mehr drin als: hurra, neues ANO ist da 🙌.
Wird sich aber nichts dran ändern. Ist doch DATEV 😉. Als wenn DATEV automatisch bei so etwas löscht oder im neuen Portal weniger Zeitraum als im alten anbieten wird ...
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@metalposaunist schrieb:@andreashofmeister: Lass uns den Brief abwarten. Da kann DATEV ja jetzt noch ein paar Fragen mehr beantworten 😁. Ich hoffe, da steht allgemein mehr drin als: hurra, neues ANO ist da 🙌.
Vor 10 Jahren (nein, eigentlich ja 2013) gab es auf der CeBit wenigstens nen E-Perso-Kartenleser.....als Goodie..., @metalposaunist
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Papierbeschwerer, damit's Papier nicht wegfliegt, wenn man lüftet, meinst Du? 😜
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@metalposaunist schrieb:Papierbeschwerer, damit's Papier nicht wegfliegt, wenn man lüftet, meinst Du? 😜
zu leicht...

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Hallo @Private09 ,
Wir sind kontinuierlich in Prüfung über welche Wege wir die Einladungen sicher und komfortabel an die Arbeitnehmer bereitstellen können.
Auch der Versand per Mail ist aus unserer Sicht sehr attraktiv und wird entsprechen bewertet.
Unabhängig davon haben Sie bereits heute die Möglichkeit in den Lohnprogramm Lohn und Gehalt oder LODAS die E-Mail-Adresse eines jeden Arbeitnehmers zu hinterlegen. Diese wäre uns dann in Arbeitnehmer online bekannt und kann künftig genau für Zwecke wie beispielsweise Versand der Einladung per Mail genutzt werden.

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Hallo @andreashofmeister ,
Die 10-jährige Aufbewahrungsdauer der Dokumente gilt für den Lohnbestand – der Bestand im Produkt DATEV Arbeitnehmer online ist davon unberührt. Solange Arbeitnehmer online aktiv genutzt wird (Arbeitnehmer ist registriert), bleibt im Kontext des Produkts ‚Arbeitnehmer online‘ auch der Dokumentenbestand vorhanden – auch über die 10-Jahres-Grenze hinaus.

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Hallo @metalposaunist ,
Ein ServicebriefperE-Mail ? Das gibt' auch nur bei DATEV . Ist's dann keine Service E-Mail? Taucht der Hinweis auch in myDATEV Updates, oh sorry, DATEV myUpdates auf? Oder da wieder nicht?
Das Wording ist vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäß 😉 es ist soweit diese Kommunikationskanal bespielt werden kann eine Service-E-Mail. Falls keine E-Mail Kontaktdaten bekannt sind, wird ein Servicebrief per Post versenden. Zudem wird natürlich ebenfalls ein entsprechender Hinweis in DATEV myUpdates zur Verfügung gestellt.
Ist eine direkte Migration der bisherigen smsTAN Zugänge auf 2 FA App möglich? Oder gilt das, wie bisher kommuniziert, nur für neue Zugänge?
Bereits registrierte Arbeitnehmer melden sich weiterhin mit ihren bestehenden Anmeldeverfahren (smsTAN oder nPA) an. Neu-Registrierungen werden ausschließlich mit dem 2FA Authenticator Lösung durchgeführt. Mit Freigabe des modernisierten Arbeitnehmer online‘s besteht kein Umstellungs-Assistent auf das neue 2FA-Medium für bereits registrierte Arbeitnehmer – dieser wir nachgelagert umgesetzt und zur Verfügung gestellt. Als Anwender können Sie bei früherem Umstellungswunsch auf das 2FA Authenticator Lösung wie folgend vorgehen:
- Deaktivierung der Leistung Lohndokumente (Ano) durch den Stb./Arbeitgeber
- Erneutes Einladen des Arbeitnehmers und Bereitstellung des Einladungscodes
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@Jacqueline_Leher schrieb:
Unabhängig davon haben Sie bereits heute die Möglichkeit in den Lohnprogramm Lohn und Gehalt oder LODAS die E-Mail-Adresse eines jeden Arbeitnehmers zu hinterlegen. Diese wäre uns dann in Arbeitnehmer online bekannt und kann künftig genau für Zwecke wie beispielsweise Versand der Einladung per Mail genutzt werden.
Bekommen wir da noch ein offizielles Go von DATEV? Oder ist das wie mit SmartLogin und den 2 Codes, die DATEV auch nicht empfiehlt per E-Mail zu schicken?
Nicht unerheblich, wenn man den eigenen Workflow weg von Papier 📜 und Post 🏣 hin zu durchgängig digital 🤓 gestalten will. Wobei - E-Mail wollen wir ja nicht mehr, weil uns das unflexibel und unglaubwürdig macht, wenn wir doch kanzlei.land als zentrales Tool verkaufen.
Die DE-Mail für jeden Bürger verpflichtend - es hätte was werden können, wenn man sich drum gekümmert hätte. Aber bestimmt waren da Lobbyisten gegen, die dann überflüssig wären, wenn man alles vor Gericht gültige per DE-Mail bekäme 😅.
@Jacqueline_Leher schrieb:
Falls keine E-Mail Kontaktdaten bekannt sind, wird ein Servicebrief per Post versenden.
Aber sicher ohne Hinweis, der da lautet: Dieses Schreiben hätten Sie auch digital erhalten können, wenn uns eine E-Mail Adresse bekannt gewesen wäre. Denn eine Kanzlei ohne E-Mail Adresse macht dann ANO in schick und mit 2FA? Okay. Da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz 🐈.
www.metalposaunist.de