Liebe Community,
ich benötige grundsätzliche Hilfe zum Verständnis, unter welchen Umständen (1.) welche Zeiträume (2.) zu bescheinigen sind und welche Rechtsgrundlagen (3.) jeweils einschlägig sind:
Mein Fall ist folgender:
Ein seit 2015 beim Arbeitgeber beschäftigter Mitarbeiter wird per 01.05.2025 ausgesteuert.
Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhielt er bis einschließlich 08/2022. Danach schließen sich Zeiten mit Entgeltersatzleistungen an (Krankengeld, Übergangsgeld) sowie eine befristete Eu-Rente an.
Die EU-Rente läuft zum 30.04.2025 aus. Der Mitarbeiter ist aber weiterhin krankgeschrieben.
Nun hat er ALG beantragt. Die AA fordert die Arbeitsbescheinigung beim Arbeitgeber an; und zwar für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung (2015 bis 30.04.2025).
Wer kann mir sagen (bzw. ein Dokument verlinken), unter welchen Umständen wieviele Monate/Jahre zu bescheinigen sind und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Vielen Dank vorab.
Hallo,
welche Daten für welche Zeiträume zu bescheinigen sind finden Sie hier unter Punkt 2 im vorletzten Absatz.
Hallo lohnexperte und alle anderen,
eine Kollegin hatte jetzt eine Aufforderung zur Erstellung der Bescheinigung für einen ähnlichen Zeitraum zu erstellen. Nachdem es ihr dann nach mehreren ausgiebigen Warteschleiferunden tatsächlich gelang, eine Mitarbeiterin bei der Arbeitsagentur telefonisch zu erreichen, stellte sich heraus, dass das Entgelt ganz normal für die letzten 12 Monate bzw. in Sonderfällen 24 Monate zu bescheinigen ist, für eben diesen in der Anforderung genannten Beschäftigungszeitraum von/bis. Keinesfalls soll das Entgelt für alle diese Jahre bescheinigt werden.
Die Schreiben der BA scheinen da einfach missverständlich formuliert zu sein.