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Arbeitszeitkonto Zeitarbeit

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letzte Antwort am 31.08.2021 17:18:37 von Astrid_Preuß
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Helena_1
Beginner
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Hallo liebe community,

 

hat jemand Erfahrung mit Abrechnungen von Zeitarbeitnehmern? Ich habe aktuell das Problem, dass Datev bei Mitarbeitern, die neben Arbeitsstunden auch Urlaub oder Krank im selben Monat haben , das AZK nicht richtig ausrechnet. Alle Stunden, die über der Sollarbeitszeit liegen, sollen aufs AZK. Bekomme hier aber nicht alles drauf und auch über eine Statistiklohnart AZK werden die std nicht draufgebucht. Was mache ich falsch? 

TN
Fachmann
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Ist das richtige Arbeitszeitmodell in LuG hinterlegt?

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Helena_1
Beginner
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Ja, es ist auf Leiharbeitnehmer angelegt worden. Das hatte alles der Steuerberater gemacht, ich habe die Abrechnungen nach ihm übernommen.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

es kann mehrere Ursachen haben, warum die Stunden nicht richtig in das Arbeitszeitkonto gebucht werden.

 

Verschiedene Faktoren wie das gewählte Arbeitszeitmodell, die hinterlegte Sollarbeitszeit oder auch wie die Stunden gebucht werden können ein Grund für Ihr Anliegen sein.

 

Nutzen Sie bitte die üblichen Servicekanäle, damit wir Ihren Fall detailliert prüfen können. Gerne helfen wir Ihnen im persönlichen Gespräch individuell weiter.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Helena_1
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Die Sollarbeitszeit wird jeden Monat, je nach Arbeitstagen, manuell im Mitarbeiter hinterlegt. Std werden in der Monatserfassung als Gesamtsumme eingespielt, genauso wie restliche Fehlzeiten. Es läuft nur bei Mitarbeitern schief, bei denen außer der Arbeitszeit, Fehlzeiten wie UB + AZK dazukommen. Hier wird nicht mehr richtig verrechnet.

 

Muss evtl bei LA Urlaub / Entgeltfortzahlung neu hinterlegt werden, sodass die Std in die Gesamt-Zählung mit einfließen und dann entsprechend ans AZK abfließen?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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437 Mal angesehen

Hallo,


maßgeblich für die Verarbeitung der Stunden im Arbeitszeitkonto ist die Schlüsselung im Arbeitszeitmodell.

 

Regelung zur Verarbeitung:

 

  • Abgleich der bezahlten Stunden mit den Sollarbeitsstunden des Monats
  • Abgleich der monatlich geleisteten Stunden mit den Monatslohnstunden


Diese beiden Schlüsselungen ermöglichen eine automatische Abrechnung der über die Bewegungsdaten gebuchten Stunden. Zu beachten ist bei dieser Abrechnungsart des Arbeitszeitmodells auch die Schlüsselungen für das Verhalten der Lohnarten in den Lohnartenbesonderheiten.

 

Hier ist folgende Schlüsselung für den Abgleich mit dem Arbeitszeitkonto relevant:

 

  • Geleistete Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto (Stunden die angerechnet werden und bei Überschreiten in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden)
  • Bezahlte Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto (Stunden die angerechnet werden und bei Überschreiten nicht in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden)


Für eine detaillierte Auskunft zu Ihrem Sachverhalt wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können.


Für eine Einrichtung eines Arbeitszeitmodells besteht auch die Möglichkeit im Auftragsservice einen Termin zu vereinbaren. 


Über diesen Link können Sie die Termine für den Auftragsservice aufrufen.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.08.2021 17:18:37 von Astrid_Preuß
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