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Ausgleichskonto Monatslohn

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letzte Antwort am 22.04.2025 15:19:30 von tbehrens
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_Susi84_
Beginner
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Hallo, ich brauche mal wieder Eure Hilfe. 

 

Wir müssen das Ausgleichskonto für Monatslohn neu einrichte. Ich stehe nun auf dem Schlauch und weis nicht was ich bei der Art der Überstundenermittlung eingeben soll. 🙈

 

Was bedeutet denn FE-/FU Fehlzeitenverrechnung und FU-Fehlzeitenberechnung?

 

Dann hab ich noch eine Frage, bisher wurden von ein paar Mitarbeitern die Überstunden vom Vormonat im nächsten Monat als laufender Bezug (Stammlohnart 103) mit ausbezahlt. Wie ist das beim Ausgleichskonto dann möglich und wie muss es geschlüsselt werden? Diese Überstunden dürfen nicht als Einmalbezug abgerechnet werden. 

 

Wo kann der Übertrag aus unserem bisher manuell geführten Ausgleichskonto erfasst werden?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung!

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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45 Mal angesehen

Hallo @_Susi84_,

 

  • FE-/FU-Fehlzeitverrechnung = Überstundenermittlung mit Verrechnung der Fehlzeiten, die mit den Ausfallschlüsseln "FE" und "FU" erfasst wurden.
  • FU-Fehlzeitverrechnung = Überstundenermittlung mit Verrechnung der Fehlzeiten, die mit den Ausfallschlüsseln "FU" erfasst wurden.

 

Das Arbeitszeitkonto Monatslohn gleicht die IST-Stunden (gebuchte Stunden) mit den Sollstunden ab. Die Differenz wird automatisch mit der Stammlohnart 462 verrechnet. Voraussetzung ist, dass alle Arbeitszeitkonto-relevanten Lohnarten, wie z.B. Stundenlohn / Feiertagslohn / Urlaub / Lohnfortzahlung, in der Lohnart im Register Sonstiges geschlüsselt sind. Die Stammlohnart 462 ist als laufende Steuer- / SV-Pflichtige Lohnart standardmäßig geschlüsselt.

 

Übertrag: Wenn das aktuell genutzte Arbeitszeitkonto auch über das Lohnprogramm abgerechnet wird, dann erfolgt der Saldoübertrag automatisch. Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto, das außerhalb des Lohnprogramms geführt wird, muss der Saldoübertrag bei den Mitarbeitern unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitkonto in der Registerkarte Saldovorträge im Feld Plus-/Minuswerte vorgetragen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in Dokument 1001767 .

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
38 Mal angesehen

Dann hab ich noch eine Frage, bisher wurden von ein paar Mitarbeitern die Überstunden vom Vormonat im nächsten Monat als laufender Bezug (Stammlohnart 103) mit ausbezahlt.

Bei uns erfolgt die Auszahlung der Überstunden im Folgemonat nur bei Festgehälter (oder geschätzten Stunden), die nicht am Schätzungsverfahren teilnehmen, also um den 20. des lfd. Monats abgerechnet werden und bei den eben kein AZK geführt wird. Soll ein AZK für diese AN überhaupt eingerichtet werden?

 

Bedeutet Monatslohn Festgehalt? Also erfolgt die Abrechnung im lfd. Monat?

Das AZK wird also immer im Folgemonat aktualisiert? Oder wann und wie erfolgt die Abrechnung?

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letzte Antwort am 22.04.2025 15:19:30 von tbehrens
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