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Aushilfen in "Vollarbeiter" umrechnen für Lohnnachweis BG

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letzte Antwort am 24.01.2019 09:16:19 von Selina_Heubeck
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mzils
Beginner
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Wie kann ich Mitarbeiter, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren bzw. Aushilfen, die weniger als die im Betrieb übliche Arbeitszeit tätig waren, für den Lohnnachweis der BG in "Vollarbeiter" umrechnen? Macht LODAS das nicht automatisch?

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 19
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Hallo,

Ich kenne jetzt die Vorgehensweise in Lodas nicht genau, aber in Lohn und Gehalt wird auf Mandantenebene hinterlegt, ob der Mandant nach dem Vollarbeiterrichtwert abgerechnet wird. Außerdem lässt sich beim einzelnen Mitarbeiter auch noch eine andere Variante - die vorrangig wäre - hinterlegen. Ist der Vollarbeiterrichtwert hinterlegt, so ermittelt Lohn und Gehalt bei einer Teilzeitkraft einen anteiligen Vollarbeiterrichtwert. Da ein Minijobber nichts anderes als eine Teilzeitkraft ist, ist hier die Vorgehensweise identisch.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Datev das in Lodas anders gelöst hat.

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Zils,

das macht die DATEV durchaus auch LODAS so, wie Herr Reich geschildert hat.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschäftigung im Tätigkeitsmerkmal als Teilzeitbeschäftigung gekennzeichnet ist (letzte Ziffer des Tätigkeitsmerkmals). Und dann muss bei dem Mitarbeiter auch die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend hinterlegt sein.

Beschrieben ist das ganze Vorgehen und die Schlüsselung im Dokument Verfahren zur Stundenermittlung .

Viele Grüße

Uwe Lutz

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mzils
Beginner
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Nachricht 4 von 19
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Hallo,

ich habe jetzt in den Mandantendaten auf "Stundenermittlung nach dem Vollarbeiterrichtwert" umgestellt, die Stundenwochenzahl in den Personaldaten, sowie den Tätigkeitsschlüssel kontrolliert und andere Stundenwerte im Lohnnachweis für die BG erhalten. Soweit schon mal ganz gut...Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich aber nicht geändert. Muss ich noch etwas tun?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Zils,

bei den beschriebenen Umstellungen ging es auch nur um die Stundenzahl, die an die BG gemeldet wird.

Die Anzahl der Mitarbeiter ist m.E. nicht umzurechnen. Wenn Sie nacheinander 3 Aushilfen beschäftigen, sind durchaus auch 3 versicherte Personen zu melden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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danielajo
Einsteiger
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Hallo Frau Zils,

bei der BG Verkehr sind die Teilzeitkräfte und die nicht ganzjährig beschäftigten Vollzeit-Arbeitnehmer in ganzjährig beschäftigte Vollzeit-Arbeitnehmer manuell umzurechnen. Der Entgeltnachweis ist dann per Post oder über Extranet einzureichen. LODAS zählt die Arbeitnehmer nach Köpfen, eine Umrechnung, wie von der BG Verkehr gefordert, erfolgt nicht.

Viele Grüße

Daniela Johannes

chrwilking
Einsteiger
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Hallo,

ich habe genau das gleiche Problem. Ein Anruf der BG Verkehr hat uns darauf hingewiesen, dass bei dieser BG die Teilzeitkräfte anhand der gearbeiteten Stunden in Bezug auf den Vollarbeiterrichtwert in eine Mitarbeiterzahl umzurechnen sind und diese dann mit einer Nachkommastelle zu melden ist. Blick in die Anleitung bestätigt das.

So blieben in meinem Fall von 9 Mitarbeitern (Kopfzahl wie bei anderen BGs üblich) nur noch 1,7 übrig.

Falsche Meldung führt dazu, dass dann die Prüfroutine "Arbeitsmedizinische Erfordernisse" bei dieser BG anspringt.

Des weiteren wurde darauf hingewiesen, dass bei dieser BG -im Gegensatz zu anderen BGs- die Nutzung des Vollarbeiterrichtwert zur Umrechnung der Stunden von Teilzeitkräften nicht zulässig ist. Es sind die geleisteten Stunden zu melden, nur bei Nichtvorhaltung dieser Daten darf geschätzt werden. Der Hinweis des Mitarbeiters war, dass aufgrund der erforderlichen Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber ja diese Daten vorhanden sind und daher quasi immer die geleisteten Stunden zu melden sind. Nun gut, das kann ja entsprechend gesteuert werden.

Und die Mitarbeiterumrechnung kann man über das Extranet hinsichtlich des alten Verfahrens melden.

Aber auch ich sehe gerade nicht, wie die Umrechnung der Teilzeitkräfte auf Vollzeitkräfte für die Mitarbeiteranzahl für den digitalen Lohnnachweis gesteuert werden kann.

Ich hoffe, dass für den digitalen Lohnnachweis einheitliche Regelungen für alle BGs gelten und sich das Problem damit ab 2018 nicht mehr stellt.

Viele Grüße


Christine Wilking

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Sorry, Ja - die BG Verkehr hatte ich bei meiner Antwort mal wieder nicht auf dem Schirm.

Aber es macht die Arbeit ja auch nicht gerade einfacher, wenn jede BG ihr eigenes Süppchen kocht...

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mzils
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Guten morgen,

ja genau um diese BG (BG Verkehr) ging es. Und mein Problem war nicht direkt die BG, sondern die daraus resultierende Beitragsfestsetzung der ASD (der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst für  das Verkehrsgewerbe), die ihren Beitrag nach der Anzahl der MItarbeiter festsetzt. Aber ein Anruf genügte und man teilte mir mit, dass das Problem der fehlerhaften Meldung der Mitarbeiterzahl bei der DATEV bestehe und bereits des öfteren deswegen "gemeckert" wurde. Die unkomplizierte Abgabe eines handschriftlichen Mitarbeiternachweises erledigte dieses Problem aber sehr schnell. 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

wir möchten Ihnen gerne zusätzliche Informationen zum Sachverhalt geben.

Für den bisherigen Lohnnachweis (manuelle Abgabe über Papier/Onlineportal der BG) ist die Anzahl der zu meldenden Arbeitnehmer entsprechend den von der Berufsgenossenschaft festgesetzten Regelungen abzugeben.


Die BG Verkehr- und Fahrzeughaltungen hat speziell für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eine Umrechnung in sogenannte „Vollarbeiter“. Da die BG am Datenübermittlungsverfahren für den bisherigen Lohnnachweis nicht teilgenommen hat, musste diese Umrechnung manuell erfolgen und bei der Abgabe berücksichtigt werden.

Das von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) neu eingeführte Meldeverfahren für den digitalen Lohnnachweis ist für alle teilnehmenden Berufsgenossenschaften verpflichtend anzuwenden.
In den Richtlinien für die Datenübermittlung ist geregelt, dass bei „Entgelt größer Null“ ein Arbeitnehmer zu melden ist. Aus diesem Grund erfolgt die Zählung in den Lohnprogrammen nach diesen Vorgaben.

Eine Änderung des Verfahrens für die Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer und somit auch in den Lohnprogrammen ist nur möglich, wenn diese Richtlinie geändert bzw. detaillierter definiert werden würde.

Als Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer 50 % der vertraglich geregelten Arbeitszeit in Teilzeit beschäftigt ist, sind 0,5 Arbeitnehmer zu melden.

Diese Regelung würde dann jedoch für alle Berufsgenossenschaften gelten und nicht nur für die BG Verkehr- und Fahrzeughaltung.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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chrwilking
Einsteiger
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Danke Frau Schauer für die informative Rückmeldung. 2017 per Extranet ist machbar und für die Zukunft entfällt das Problem dann ja.

Viele Grüße


Christine Wilking

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benden
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

ich grabe das aus aktuellem Anlass noch mal aus:

Da jetzt nur noch der digitale Lohnnachweis raus geht ist es also richtig, dass nach Köpfen gezählt wird!? Wie erfolgt dann die Beitragseinstufung beim ASD?

Gruß,

C. Benden

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 19
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Hallo Herr Benden,

wie die Beitragseinstufung beim ASD erfolgt, klären Sie bitte mit der Berufsgenossenschaft.
In den Richtlinien für die Datenübermittlung ist geregelt, dass bei „Entgelt größer Null“ ein Arbeitnehmer zu melden ist. Aus diesem Grund erfolgt die Zählung in den Lohnprogrammen nach diesen Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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björn
Experte
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Hallo Herr Benden,

wir haben von der BGN für den ASD ein separates Schreiben zur Mitteilung der Arbeitsstunden erhalten, das wir per Post zurück an die BGN schicken müssen.

D. h. die BGN nimmt für den ASD nicht die Stunden aus dem digitalen Lohnnachweis.

Vielleicht hilft Ihnen diese Info weiter?

Gruß

B.Niggemann

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benden
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Es sind wohl tatsächlich jetzt die Stunden BMG und nicht mehr die Anzahl der Arbeitnehmer.

Danke Ihnen beiden.

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sue
Fortgeschrittener
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Das gilt auch für den ASD der BG Verkehr und Fahrzeughaltungen.

Dort werden jetzt 3,9 Cent pro Stunde abgerechnet. Auch dort kann man ein Formular für zu ändernde Angaben bekommen.

Für die Zukunft interessiert mich, ob ich die Gesamtstunden nur für den Lohnnachweis ändern kann, ohne die monatlichen Eingaben als "Bruttolohn" bei Aushilfen ändern zu müssen (Der Mandant wünscht den Ausweis als Bruttobetrag auf den gfB-Lohnabrechnungen)

Vielen Dank im voraus.

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Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie für Ihre geringfügig Beschäftigten einen Festbetrag über die Bewegungsdaten buchen? Sie möchten jedoch flexibel dazu, Arbeitsstunden für die Unfallversicherung erfassen?

Sie können sich hierzu die Stammlohnart 400 anlegen.

Aktivieren Sie zusätzlich im Register Steuer/SV/UV bitte das Kontrollkästchen geleistete Stunden für die Unfallversicherung.

Möchten Sie, dass diese Lohnart im Lohnnachweis die Arbeitsstunden berücksichtigt, hinterlegen Sie bitte entweder auf Mandantendatenebene oder Personaldatenebene das Stundenermittlungsverfahren Anwesenheitsstunden.

Sie können diese Stammlohnart über die Bewegungsdaten mit BS 1 erfassen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sue
Fortgeschrittener
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Herzlichen Dank Frau Dietl,

könnte Sie das Verfahren für Lohn und Gehalt bitte auch noch darstellen?

Besten Dank und viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

in Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit den Bruttolohn auf der Abrechnung auszuweisen und gleichzeitig die tatsächlichen Anwesenheitsstunden des Mitarbeiters im digitalen Lohnnachweis zu melden.

Hierfür ist es notwendig, bei den betroffenen Mitarbeitern unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Reiter "Unfallversicherung" das abweichende Stundenermittlungsverfahren "Anwesenheitsstunden" zu hinterlegen.

Damit die tatsächlichen Anwesenheitsstunden von Lohn und Gehalt ermittelt werden können, erfassen Sie die Stunden im Kalender des Mitarbeiters mit dem Ausfallschlüssel 1 - Zeitlohn. Die Anzahl der errechneten Stunden werden dann auf dem digitalen Lohnnachweis ausgewiesen.

Beachten Sie, dass der digitale Lohnnachweis bei einer rückwirkenden Korrektur ggf. nicht storniert und neu erstellt wird. Eine Nachberechnung der Stunden hat nur Auswirkungen auf den digitalen Lohnnachweis, wenn von der BG der Beitragsmaßstab 2 - Arbeitsstunden zurückgemeldet wurde.

Weitere Informationen zu den Stundenermittlungsverfahren in Lohn und Gehalt finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1021304 unter dem Punkt 2.6.

Viele Grüße

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.01.2019 09:16:19 von Selina_Heubeck
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