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Auszahlung Arbeitszeitkonto nach längerer Krankheit, Nachberechnung ins Vorvorjahr

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letzte Antwort am 27.03.2025 14:32:18 von mk-wolf
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mk-wolf
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Hallo liebe Community,

 

bin ein wenig ratlos....🙄

konnte jemand von euch evtl. schonmal folgendes Problem lösen?

Arbeitnehmer seit 11/2023 im Krankengeld. Austritt jetzt im März 2025.

Hier müssen noch Urlaubsabgeltung und Arbeitszeitkonto-Guthaben ausgezahlt werden.

Die Urlaubsabgeltung ist kein Problem, aber wie ermittele ich die SV-Beiträge auf die Auszahlung des AZK?

 

Ich muss hier ja folgendes beachten:

=>

Kumuliert gezahlte Überstd.-Vergütungen sind stets steuer- u. beitragspfl. und aufgrund ihrer Zeitbezogenheit laufendes Arbeitsentgelt. Daher sind diese Überstd. stets dem Monat zuzuordnen, in dem sie erarbeitet worden sind. Bei Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Überstd.-Vergütung kann die Regelung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt angewandt werden. Dabei ist die anteilige Jahresbemessungsgrenze des Nachzahlungszeitraumes zu Grunde zu legen.

LODAS Nachberechnung geht aufgrund der fehlenden Abrechnungstiefe nicht.

LOVOR 2023 habe ich nicht mehr auf meinem Arbeitsplatz, sonst hätte ich dort einfach eine Abrechnung durchgespielt und die ermittelten Werte über das SV-Meldeportal gemeldet.

Hat jemand einen Tipp?

LG

Moni

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Hier noch ein kleiner Tipp:

 

Mit dem Programm LOVOR 2024 haben Sie auch die Möglichkeit das Jahr 2023 zu berechnen.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mk-wolf
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Danke, das hat mir schon sehr geholfen!!

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letzte Antwort am 27.03.2025 14:32:18 von mk-wolf
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