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BAV steuerpflichtig - Umsetzung in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 12.12.2022 15:24:42 von Marie250388
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Marie250388
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Hallo ihr Lieben, 

 

ich bin verzweifelt, ich komm einfach nicht weiter (siehe Anhang):

 

Arbeitnehmerin hat 3 R+V Versicherungsverträge mit folgenden Beträgen: 130 €, 131,42 €, 19,50 €

Die SUE Zulage scheint vom öffentlichen Dienst (ehemaliger AG) zu sein. Es gibt nur eine Gehaltsumwandlung (130 €). Der Rest scheint steuerpflichtig zu sein. Ich verstehe aber nicht, den unteren Abzug (Bild 2)

 

Wie gebe ich das in LuG ein? Dass auch die TVÖD Zulage als "normale" Gehaltsumwandlung abgerechnet wird.

 

Ich hab keine Ahnung, ob das irgendwie verständlich war. Ich tu mich da leider gerade echt schwer.

Marie250388
Einsteiger
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Marie250388_0-1670323757935.png

SO habe ich das jetzt erst mal eingegeben. Is das falsch?

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Marie250388
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Marie250388_0-1670324478377.png

Ich habe nochmal nachgebessert

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


auf den ersten Blick sieht die zweite Lohnabrechnung korrekt aus, wenn es sich tatsächlich nur um eine Gehaltsumwandlung i. H. v. 130,00 € handelt.

 

Leider können wir Ihnen pauschal keine Lösung bieten, da uns hierfür weitere Angaben fehlen.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Marie250388
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Vielen Dank für die Rückmeldung!

Es handelt sich tatsächlich nur um EINE Gehalsumwandlung.

Was ich nicht verstehe, warum bei der alten Abrechnung die Beträge nochmals im Nettobereich abgezogen werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die AG-Leistung zur bAV wurde früher im Nettobereich abgezogen. Mit der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) ist das nicht mehr der Fall. Die EBV ist seit dem 01.07.2013 für alle Arbeitgeber bindend und wurde in Lohn und Gehalt mit der Version 9.64 umgesetzt.

 

Dagegen werden die Beträge aus dem Gehaltsverzicht weiterhin im Nettobereich abgezogen.

 

Genauere Information zur EBV finden Sie in unseren Dokumenten

 

 1021573 - Entgeltbescheinigungsverordnung
 1080413 - Entgeltbescheinigungsverordnung - Hintergrund.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Marie250388
Einsteiger
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Haben Sie vielen Dank!

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letzte Antwort am 12.12.2022 15:24:42 von Marie250388
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