Hallo zusammen,
unser Mitarbeiter hat Anfang des Jahres eine bAV mit einem Arbeitgeber-Anteil von 38,09 € und einen Arbeitnehmer-Anteil von 461,91 € monatlich abgeschlossen (monatlicher Bruttogehalt: 10.906,82 €)
Bei der Abrechnung August wurde der Arbeitnehmer-Anteil wie folgt von DATEV berechnet:
38,91 € - steuerfrei
376,00 € - steuerpflichtig.
Bei der Probeabrechnung für September habe ich auch gesehen, dass der komplette Arbeitnehmer-Anteil ab September steuerpflichtig ist.
Warum wird der Arbeitnehmer-Anteil auf einmal Steuerpflichtig?
Weil dann die 8% der BBG erreicht sind, die steuerfrei umgewandelt werden können....
VG
Hallo @schiesan ,
prüfen Sie mal, ab wann der jährlich steuerfreie Betrag verbraucht war/ist/sein wird. 😉
VG
Wie prüfe ich diese?
Indem Sie das nach den gesetzlichen Vorgaben ausrechnen
@schiesan schrieb:
Bei der Abrechnung August wurde der Arbeitnehmer-Anteil wie folgt von DATEV berechnet:
38,91 € - steuerfrei
376,00 € - steuerpflichtig.
Ich denke, wenn es keine andere bAV gibt, stimmt etwas mit den Zahlen nicht.
Steuerfrei kann der MA in 2024 7248€ (entspricht 604€ monatlich), sv-frei 3624€ (entspricht 302€ monatlich) einzahlen.
Steuerpflichtig sollte es also das ganze Jahr nicht werden, wenn es nur diese eine bAV gibt.
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument Betriebliche Altersvorsorge wird steuerpflichtig statt steuerfrei abgerechnet finden Sie Informationen und Ursachen, warum eine betriebliche Altersvorsorge steuerpflichtig statt steuerfrei abgerechnet wird.