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BEA - Arbeitsbescheinigungen / Lodas - vollabgerechneter Monat sonst SV-Meldeportal?!? keine NB???

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letzte Antwort am 25.04.2025 11:59:24 von mhaas
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Arthur_Roth ,

 

danke für Ihre Ausführungen. Klar erkennbar ist, wo die Defizite der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus (in den großen Institutionen - DATEV- und der Verwaltung -Arbeitsagentur -) liegen und wie diese Probleme behoben werden sollen (durch die Arbeitgeber / Lohnabrechner durch manuelles Anstoßen ohne Prüfmöglichkeit bzw. durch Nutzung eines zusätzlichen Tools - SV-Meldeportal -):

 

 


@Arthur_Roth  schrieb:

 

Wir (die DATEV - Einfügung meinerseits) haben uns nach sorgfältiger Abwägung für den manuellen Abruf von Arbeitsbescheinigungen entschieden.


@Arthur_Roth  schrieb:

 

.... Dies führt einerseits zu einem Mehraufwand bei der BA, andererseits können diese Arbeitsbescheinigungen als Datenschutzverletzung angezeigt werden.


 


@Arthur_Roth  schrieb:

 

 .... Für Austritte im Jahr 2023 und älter können wir keine Arbeitsbescheinigungen über LODAS übermitteln, da wir durch die Rückrechnungstiefe limitiert sind.

Merkt das eigentlich jemand bei den Entscheidern? Wenn man diese obigen Sätze immer noch um ein Ojektiv ergänzen würde (durch wen ....), würde sehr deutlich, wer letztlich der aktive Part sein muss ohne zeitgemäße digitale / automatisierte Unterstützung´und wer sich auf eigene Unmöglichkeiten berufen darf.

 

Vielleicht können Sie noch darlegen, wer eine Datenschutzverletzung anzeigen kann? Ist das nicht immer der Mitarbeiter selbst und nur er? Wird jetzt dem Mitarbeiter in einem weiteren Schritt untersagt, beim Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung anzufordern, damit die Bundesagentur nicht überlastet wird?

 

Und nein, ich werde nicht unterstützen, in dem ich erläutere, wie und warum ich eine Arbeitsbescheinigung vor dem Versenden prüfen möchte. Zum Glück hat mir mein Vater Erich Kästners Spruch mit auf den Lebensweg gegeben:

 

lohnexperte_0-1742541179073.png

Viele Grüße und einen schönen Freitag.

 

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 92 von 111
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Eine automatische Ausgabe der Arbeitsbescheinigung mit Abrechnung im Austrittsmonat ist mit diesen Punkten nicht vereinbar.   



Häufigste Ursache für Arbeitsbescheinigungen ohne Anforderung war die automatische Erstellung mit der Abrechnung. Aus diesem Grund ist diese Variante der Erstellung in LODAS nicht mehr möglich. Da die Probeabrechnung ein Teil der Abrechnung ist, entfällt dadurch auch die Möglichkeit darüber Arbeitsbescheinigungen zu erstellen.  

Wie kann eine Probeabrechnung ein Teil der Abrechnung sein? Sie ist nicht bindend. Es werden keine echten Meldungen gemacht.

 

Anstatt den Haken zum automatischen erstellen der Arbeitsbescheinigung (inkl. für die Probeabrechnung), sollte halt ein Haken gemacht werden, der ausschließlich für die Probeabrechnung gilt. Der halt keine tatsächliche Erstellung der Abrechnung auslöst.

fruchtzwergin
Beginner
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Nachricht 93 von 111
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Irgendwie dreht man sich im Kreis. Das eine darf man nicht, das andere kann man nicht und das was man möchte, bekommt man nicht. 

Eigentlich ist es doch ganz einfach. Die Praxis möchte

- Bescheinigungen vor dem Versenden überprüfen können (es gibt vielfältige Gründe für eine vorherige Durchsicht von wichtigen Bescheinigungen/Formularen, gerade dann, wenn noch Klagen anhängig sind und jede Eintragung auf die Goldwaage gelegt wird)

- die Möglichkeit Bescheinigungen zu erstellen, die auch länger zurückliegende Jahre umfasst, weil die Mitarbeiter bereits ausgetreten sind. 

 

Alle dafür erforderlichen Angaben sind bei DATEV gespeichert. Wieso kann man diese nicht nutzen? Alle sprechen von Bürokratieabbau und der ach so gelobten Digitalisierung, aber ob das dann auch praxistauglich und zeitsparend ist oder nicht doch eher ein Zeitfresser und praxisfremd, interessiert keinen.  

 

 

CLehnen
Beginner
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Nachricht 94 von 111
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Erst mal finde ich es gut, dass hier anscheinend doch noch eine Nachbesserung erfolgen soll.

 

Wir haben bisher unseren Mandaten vor der Übermittlung der Arbeitsbescheinigung eine Vorabansicht zukommen lassen (vor allem aus Haftungsgründen), die dann freigegeben und erst daraufhin übermittelt wird. Dies ist jedoch nun leider nicht mehr möglich.

 

Daher ist es zumindest in unserem Fall (und ich lese aus den vielen Beiträgen der vergangenen Tage heraus, dass dies kein Einzelfall ist) nicht ausreichend, die Erfassungsmöglichkeiten anzupassen, da die Vorabprüfung durch die Mandanten trotzdem nicht möglich ist. Uns würde dennoch weiterhin nur der Umweg über das SV Meldeportal verbleiben und das ist eine sehr unbefriedigende Lösung, wenn man mit einem Entgeltabrechnungssystem arbeitet, das uns die Arbeit eigentlich in diesem Punkt vereinfachen können sollte.

 

Es ist daher sehr wünschenswert, eine Möglichkeit zu finden, wie auch in Zukunft vor der Übermittlung (für Mandanten zugänglich und verständlich) eine Prüfung der Daten durchgeführt werden kann.

 

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 95 von 111
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Mich würde ja tatsächlich einmal in Zahlen interessieren wie oft tatsächlich Arbeitsbescheinigungen ohne vorherige Anforderung erstellt wurden? Der Normalfall dürfte doch eigentlich sein, dass sich niemand unnütze Arbeit aufhalst. Schließlich erfordert eine Arbeitsbescheinigung doch einige Angaben, die man noch aktiv tätigen muss. Ich verstehe auch nicht wo der Unterschied sein soll den Abruf über DÜ-Arbeitsbescheinigung anzustoßen oder den Haken bei "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat übermitteln" aktiv zu setzen. Beide Varianten bieten die Möglichkeit eine Arbeitsbescheinigung ohne Anforderung zu übermitteln. 

 

Die Frage nach der Kontrollmöglichkeit vor dem Absenden würde sich erübrigen, wenn die Entscheider und/oder Programmierer mal ein halbes Jahr oder länger im Bereich der Lohnabrechnung tätig wären. Dann würden die betreffenden Personen schnell sehen, dass a) das Hinweis- und Fehlerprotokoll mit unnützen Meldungen aufgeblasen ist, sodass man wichtige Fehlermeldungen auch mal übersehen kann und man b) in den Erfassungsmasken durch Scrollen auch mal schnell einen falschen Eintrag fabriziert hat. Abgesehen davon wäre es hilfreich, wenn man explizit nur einen Hinweis auf das nicht ausgefüllte Feld bekommen würde statt der Meldung, dass eine Arbeitsbescheinigung nur erstellt werden kann, wenn Feld a, b, c, d, e ...u.a. ausgefüllt sind. Dann sucht man trotzdem noch wo der Eintrag vergessen wurde.

 

Vielleicht hätte man das Thema Bescheinigungen auch einfach von der Lohnabrechnung lösen sollen und die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung über das Programm "Bescheinigungen" einrichten sollen. Dann wären manuelle Ergänzungen einfach möglich und man könnte auch Bescheinigungen für Austritte in 2023 übermitteln. Stattdessen wird wieder und wieder auf das kostenpflichtige SV-Meldeportal verwiesen, wo die Daten dann zu Fuß eingegeben werden müssen. Liebe Datev, die Daten sind bei euch gespeichert...auch für 2023 und älter. Was hat die Rückrechnungstiefe damit zu tun, wenn ich einfach nur die bereits abgerechneten Daten bescheinigen will? Das sollte nicht erst einen Handstand und Bemühungen von "Manuel" erfordern. Bei all der Digitalisierung haben die Lohnabrechner Mehraufwand, damit die Datenannahmestellen es schön bequem haben. Zahlen darf die Zeche dann der Arbeitgeber.

rschoepe
Experte
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Nachricht 96 von 111
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@Arthur_Roth  schrieb:

Nachträglich zu erstellende Arbeitsbescheinigungen:  

  

Wir bescheinigen alle geforderten Daten der letzten 5 Jahre, wenn diese auch in LODAS abgerechnet oder über Vortragswerte (Systemwechsel) erfasst wurden. […] Für Austritte im Jahr 2023 und älter können wir keine Arbeitsbescheinigungen über LODAS übermitteln, da wir durch die Rückrechnungstiefe limitiert sind.


Das macht doch überhaupt keinen Sinn! Wenn die Daten da sind und bescheinigt werden können, dann sollte das doch bitte unabhängig vom Zeitpunkt des Austritts gehen.

Ich würde es sogar akzeptieren, wenn nur Austritte ab 2023 (wegen BEA-Pflicht) elektronisch bescheinigt werden können und der Zeitraum damit über die nächsten Jahre "wächst", bis er die vollen fünf bescheinigbaren Jahre umfasst. Aber so ist das doch wieder kompletter Käse, @Arthur_Roth.

 

Was die Vorschau in der Probeabrechnung betrifft, nutze ich deren An-/Abwesenheit generell erstmal als Zeichen, ob ich alle nötigen Eingaben gemacht habe (die aktuellen Dialog-Popups sind da wenig hilfreich und führen bei mir eher zu Überreizung und Ignorieren). Und dann finde ich es auch einfacher an der Bescheinigung zu prüfen, ob alle Eingaben korrekt sind, als in der Eingabemaske.

Plüschmors24118
Beginner
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Nachricht 97 von 111
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wir verschicken im übrigen alle Arbeitsbescheinigungen mit Zeiträumen vor 2023 in Papierform, kann man Klasse noch mit Bescheinigungswesen von der DATEV machen; noch nie hat eine Agentur sich beschwert.

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 98 von 111
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Stellt sich in Sachen Datenschutz die Frage, ob sich jeder Lohnabrechner schriftlich vom MA  bestätigen lässt, dass die 312-Bescheinigung erstellt werden soll. Wenn tatsächlich eine Anzeige wegen Verletzung des Datenschutz kommt, kann ja nur so ein Nachweis schützen.  Bzw. legt man den von der BA ausgegebenen (meinst Blanco-Vordruck) mit händischer Notiz ab?

Datenschutz ist nicht alles 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
hexhex
Beginner
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Nachricht 99 von 111
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Wieso kann man nicht einfach mit einem Popup bestätigen, dass die Arbeitsagentur die Arbeitsbescheinigung tatsächlich angefordert hat? Verbunden mit einem Hinweistext, dass eine Übermittlung ohne Anforderung nicht zulässig ist usw... (ähnlich wie bei der Übermittlung von Steuererklärungen, wo man ebenfalls bestätigt, dass der Mandant die Steuererklärung geprüft und genehmigt hat)

 

Oder in den Eingaben zur Kündigung den Haken unterbringen, dass die Arbeitsagentur die Bescheinigung angefordert hat. Also kein "ich möchte übermitteln", sondern ein "es wurde angefordert"

 

Dass man die Bescheinigung vorab nicht prüfen kann, finde ich auch mehr als unglücklich. Es gibt so viele verschiedene Häkchen und Fallstricke. Und ständig Bescheinigungen korrigieren, weil irgendwas doch noch fehlte oder falsch war, entlastet die Arbeitsagenturen sicherlich auch nicht.

Ist es so schwierig, die Arbeitsbescheinigung mit der Probeabrechnung auszugeben, die tatsächliche Übermittlung dann aber ausschließlich manuell zuzulassen (wenn es denn unbedingt manuell bleiben muss)?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 100 von 111
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Moin Herr @Arthur_Roth ,

 


@Arthur_Roth  schrieb:

 

Häufigste Ursache für Arbeitsbescheinigungen ohne Anforderung war die automatische Erstellung mit der Abrechnung.

      

 


Wie haben Sie dies ermittelt? Woran erkennen Sie, dass ein Abruf zusammen mit der Abrechnung ein Abruf ohne vorliegende Anforderung war? Wir haben keinen einzigen Abruf erstellt, der nicht angefordert war - allerdings fast alle Bescheinigungen über diesen Haken ausgelöst.

 

Hätte man nicht lieber bei Setzen des Hakens eine Meldung einbauen können in der Art:

 

Ein Abruf der Arbeitsbescheinigung ist nur zulässig, wenn eine Anforderung des Mitarbeiters oder der Bundesagentur für Arbeit vorliegt. Wollen Sie den Abruf ausführen? JA/NEIN

Dann läge die Verantwortung und Entscheidung auf der Seite der Anwender.

 


@Arthur_Roth  schrieb:

Dies führt einerseits zu einem Mehraufwand bei der BA

      

 


Das ist ja löblich, dass Sie sich um den Mehraufwand bei der BA Gedanken machen. Wie sieht es denn mit dem Mehraufwand bei uns aus?

 

Selbst wenn ich alle Daten vorab korrekt erfasse und gar keine Kontrolle vorab durchführen will (was mir nie in den Sinn kommen würde - ich kontrolliere auch SÄMTLICHE Lohnabrechnungen vorab per Probeabrechnung), führt dies zu einem erhöhten Zeitaufwand, weil wir erst die letzte Abrechnung erstellen müssen, danach den Abruf vornehmen können und im Anschluss nach der nächsten Verarbeitung die endgültigen Werte aus der Meldung prüfen können.

 

Und ich bezweifle, dass das jetzige Verfahren bei der BA zu weniger Aufwand führt. Ich würde jetzt mal unterstellen, dass es zu einer deutlich höheren Anzahl an fehlerhaften Meldungen kommen wird, die Korrekturmeldungen erforderlich machen (also gehen bei der BA mehrere Meldungen ein, die entsprechend kontrolliert werden müssen) oder -wenn dies nicht rechtzeitig durch uns geprüft und geändert wird- zu Nachfragen bei der BA führt.

 


@Arthur_Roth  schrieb:

 

  

Was sind häufige Gründe für Korrekturen? 

 

An dieser Stelle nehmen wir gerne Euer Feedback auf: 

Wo gibt es Schwierigkeiten bei der Erfassung? Was sind häufige Gründe für Korrekturen?  

Die geeignete Unterstützung bei der Eingabe kann sicher helfen, Korrekturaufwand zu vermeiden. Der Umweg über die Probeabrechnung ist damit nicht mehr notwendig.  

 

      

 


Ein bei mir sehr beliebter Fehler ist die Angabe der Arbeitszeit. Hier soll bei einer Änderung auch der Grund der Änderung mit erfasst werden. Die Änderung der Arbeitszeit nehme ich -wie fast alle Änderungen- eigentlich immer in der Schnellerfassung vor. Die Angabe für den Grund der Änderung der Arbeitszeit ist nur unter Personaldaten | Arbeitszeiten | regelmäßige Arbeitszeit möglich. Dies auch auszufüllen, wird bei uns leicht einmal übersehen.

 

 

Und dann gibt es einfach die Tippfehler, die immer mal wieder vorkommen und die auch das beste Programm sicher nicht verhindern kann. Ich kann dies zwar dadurch kontrollieren, dass ich die erfassten Daten noch einmal im Programm prüfe, weiß aber aus meiner langjährigen Erfahrung, dass die Kontrolle anhand der "fertigen" Auswertung deutlich effektiver ist - also Fehler, dort eher gefunden werden.

 

Und wenn ich die Eingaben kontrollieren will, springe ich durch diverse Programm-Menue-Punkte, also z.B.

 

- Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung

- Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit (mit Historie der einzelnen Felder)

- Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | BEA Vortragswerte (sofern erforderlich)

 

 

Und -dies wird durch eine Vereinfachung und Verbesserung der Erfassung überhaupt nicht angesprochen- ich habe keine Chance unseren Mandanten einen Entwurf vorab zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen.

 

Wir machen die Abrechnungen nicht für uns sondern für unsere Mandanten. Und letztlich muss der Mandant den Inhalt der Meldungen verantworten. Dazu muss ich diesem auch die Möglichkeit geben, den Inhalt der Daten vorab zu prüfen.

 

Wir haben Mandanten, die erhalten zu jeder Lohnabrechnung vorab die Abrechnungen als Probeabrechnung und kontrollieren diese, bevor die Daten verarbeitet werden. Und diese Mandanten erhalten selbstverständlich bisher auch vorab eine Probeabrechnung/Vorschau der Arbeitsbescheinigung. 

 

Und letztlich sichern wir uns durch die Zurverfügungstellung einer Vorab-Version einer Arbeitsbescheinigung auch selbst ab, um nicht in Haftungsfälle reinzurutschen, wenn etwas falsch ist. Wenn der Mandant die Übermittlung freigibt, hat er entschieden, dass dies so gemeldet werden soll.

 

 

Ich würde daher erwarten, dass die DATEV sich auch um UNSERE Belange kümmert und eine Kontrollmöglichkeit der Entgeltbescheinigungen vor der Übermittlung möglich macht.

 

Es wurde von einem anderen Nutzer schon die Möglichkeit beschrieben (ich finde im Moment gerade nicht, wer dies war), dass man die Daten -mit etwas Nacharbeiten- über das DATEV-Programm Lohn-Bescheinigungen einlesen und diese quasi als Entwurf nutzen kann. Wäre es nicht möglich, dieses entsprechend so umzugestalten, dass dies wirklich als Entwurf für die Meldung genutzt werden kann? Ich hätte kein Problem damit, wenn ich den Entwurf nicht direkt im Lohn-Programm habe, sondern dies über Bescheinigungen lösen würde.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 101 von 111
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Hallo Herr Roth,

zunächst einmal muss ich der DATEV großes Lob dafür aussprechen, dass Mannstunden für die Behebung der Probleme bei der Arbeitsbescheinigung abgezweigt hat. Ansonsten liegen, abgesehen vom Nachhalten von Gesetzesänderungen, mittlerweile (verständlich) alle Kapazitäten bei DALO.

 

Besonders Lob dafür, dass endlich erkannt wurde, dass die aktuelle Rechtslage umgesetzt werden muss, in die Bescheinigungen nur die Monate aufzunehmen, die schon abgerechnet worden sind. In der Vergangenheit wurden Initiativen aus unserem Hause dazu stets abgebügelt, zumal sich eben nur mit Vorwegabrechnung abrechnen lässt, was bekannt ist. Bei einem Stundenlöhner war es nicht möglich.

 

Leider hat die DATEV dabei aber bei der Umsetzung das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die DATEV als die uns bzw. unserem Berufsstand gehörende Genossenschaft uns zu dienen verpflichtet ist und dazu geschaffen wurde (Dank an Herrn Sebiger), uns die Arbeit zu ermöglichen und zu erleichtern. Die DATEV ist nicht dem Staat oder deren Institutionen verpflichtet. Wenn ich lese, dass hier auf Problematiken innerhalb der Arbeitsagenturen gehört wird, sollte Ihnen dies keine Sorgen bereiten und keinen Leitfaden für die Ausgestaltung Ihrer Arbeitsweise geben. Insbesondere in diesem Fall bevormunden Sie uns als Anwender und unterstellen, dass das leichtfertige Setzen des Hakens für den Abruf der AB zusammen mit der Lohnabrechnung zu Datenschutzverstößen führt. In vorauseilendem Gehorsam entfernen Sie diese Funktion und erschweren damit unsere Arbeit. Das kann doch nicht wahr sein! 

 

Ich appellieren an Sie, die verschiedenen Empfehlungen und auch Klagen all meiner Vorredner ernst zu nehmen und die Funktion aus den vorher reichlich genannten Gründen wieder zu aktivieren, damit sowohl der gesonderte Abruf nach dem letzten zu bescheinigenden Monat als auch der automatische Abruf mit der letzten Abrechnung möglich ist. Ich bin ein totaler Fan der DATEV und Ihrer hervorragenden Arbeit, aber in diesem Fall meinen Sie es mit dem Schutz vor vermeintlichen Verstößen gegen den Datenschutz etwas zu gut. Jeder einzelne von uns muss sich jeden Tag dem Risiko von Rechtsverstößen jeder Art stellen und bewusst sein. In diesem Fall jedoch geht mir der gewollte Schutz davor etwas zu weit.

 

Viele Grüße aus Kiel

Martin Seemann

jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 102 von 111
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@Arthur_Roth schrieb: Wir haben uns nach sorgfältiger Abwägung für den manuellen Abruf von Arbeitsbescheinigungen entschieden.

 

Das wage ich zu stark bezweifeln!

 

Ihre wirr konstruierten Gründe für das Weglassen der Arbeitsbescheinigung in der Probeabrechnung stellt doch das ganze System der Probeabrechnung in Frage. Wozu denn überhaupt eine Probeabrechnung für einen normalen Lohnzettel (ohne Arbeitsbescheinigung) erzeugen, wenn doch alles so toll erfasst werden kann?

 

Nehmt bei Änderungen am System einen Lohnabrechner, welcher nicht aus der Generation Z stammt mit dazu und vor allem hört darauf was er sagt.

 

Die Arbeitsbescheingung muss zwingend wieder vorab geprüft werden können. Wegen mir kann dann die Übermittlung hinterher "manuell" über Mitarbeiter-> DÜ Arbeitsbescheinigung angestoßen werden, allerdings ist selbst das eigentlich ein sinnfreier Schritt.

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 103 von 111
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@Arthur_Roth 

 

Mal noch ein paar meiner Gedanken zu diesem leidvollen Thema:

 

 

  • Soll durch diese Zweiteilung der Lohnprogrammanwender (Lodas vs. LuG) ein bestimmtes Ziel erreicht werden? Wenn ja welches?
  • Wird den LuG-Anwendern mehr Selbstverständnis/Sensibilität im Umgang mit dem Datenschutz zugetraut?
  • Kann mit Sicherheit belegt werden, dass "zu Unrecht" übermittelte Arbeitsbescheinigungen durch Datev-Anwender diese 312-Bescheinigungen über Lodas erzeugt wurden? 

Auf Antworten bin ich gespannt. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
mhaas
Erfahrener
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Nachricht 104 von 111
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@Arthur_Roth 

Da muss ich @MartinSeemann  fast vollumfänglich zustimmen.

 

Insbesondere der Hinweis, dass die DATEV für die Genossen arbeiten soll, und nicht für Institutionen, die "damit zuviel Arbeit" haben. @Uwe_Lutz hat das schon ganz richtig bemerkt. Wieder ein Thema, was für UNS Mehrarbeit bedeutet, nur damit ein Bruchteil von Meldungen die wir ggf. "falsch" erstellt haben, nicht erstellt wird. Die - wie ich mal vermuten möchte - bestimmt 90% richtig, weil angefordert, erstellten Meldungen machen wir dann zukünftig ohne Kontrolle händisch? Echt jetzt?

Das ist ähnlich wie bei den zusätzlichen Angaben zur Sozialversicherung, nur weil (über alle Kassen) bei 1,49% aller Meldungen die SV-Nummer ggf. falsch gewesen ist. Und weil die armen Sozialversicherungsträger sich in 1,49% aller Fälle damit dann beschäftigen müssen, müssen wir uns zukünftig für 100% zusätzliche Eingaben kümmern?

 

Wie der Großteeil der Vorschreiber:innen ja bereits angemerkt hat: Wir gehen zum größten Teil sehr verantwortungsbewusst mit der Übermittlung der Daten an die Arbeitsämter um und die Frage - die ebenfalls schon gestellt wurde (habe gerade den Ersteller nicht zur Hand) muss gestattet sein, ob tatsächlich so viele unangeforderte Meldungen seitens DATEV erstellt werden.

Vielleicht können ja die Kollegen, die ich morgen in Hamburg auf der ZP-Nord besuchen werde, dazu was sagen (*Scherz*).

Viele Grüße
Mirko Haas

Lang may yer lum reek
rschoepe
Experte
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Nachricht 105 von 111
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@Arthur_Roth  schrieb:
  • Im Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Anfang des Jahres wurde darauf hingewiesen, dass viele unvollständige und vorsorglich übermittelte Arbeitsbescheinigungen bei der BA eingehen. Diese können nicht für die Bearbeitung verwendet werden und sind damit unbrauchbar.

An dem Punkt muss aber darauf hingewiesen werden, dass die (örtlichen) Arbeitsagenturen daran nicht unschuldig sind, @Arthur_Roth. Wenn die Verfahrensvorschriften der BA festlegen, dass die Arbeitsbescheinigung erst nach dem letzten Abrechnungsmonat übermittelt werden darf, die örtliche AA aber darauf besteht(!) sie schon vorher zu bekommen - dann führt das selbstverständlich zu unvollständigen Arbeitsbescheinigungen, bei denen die fehlenden Abrechnungsmonate nachbescheinigt (oder nach Austritt nochmal eine vollständige Arbeitsbescheinigung erstellt) werden müssen.

Die Diskussion hatten wir ja letztes Jahr schon, als DATEV die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung vor dem Austrittsmonat unterbunden hat, das sollte sich eigentlich auch in den Zahlen niederschlagen. Bevor also wir Nutzerïnnen hier weiter eingeschränkt werden, sollte die BA erstmal im eigenen Haus für Ordnung sorgen.

Eventuell wäre auch zu überlegen, dass die BA - ähnlich der 57er-Meldung an die DRV - ein Verfahren einrichtet, mit dem von dort die Arbeitsbescheinigung angefordert und erst dann von uns erstellt werden kann. 🤷‍♀️

mandyhochgräber
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Roth,

 

hier mal ein Beispiel aus der Praxis:

Eine Arbeitsbescheinigung sollte übermittelt werden. Die Daten habe ich wie gehabt erfasst und es erschien kein Hinweis beim Schließen der Erfassungsmaske.

Anschließend wollte ich die Übermittlung über DÜ-Arbeitsbescheinigung veranlassen. Was passiert mittendrin?

Man wird durch eine Frage vom Arbeitsplatz weggeholt. Bei der Rückkehr herrscht nun Grübelei, ob die Übermittlung tatsächlich bestätigt wurde. Heißt also einen Verarbeitungslauf warten und feststellen, dass keine Arbeitsbescheinigung da ist. Anschließend ging es daher zurück ins Lohnprogramm und DÜ-Arbeitsbescheinigung wurde ausgeführt. Einen Verarbeitungslauf später ist immer noch nichts da. Einmal ins Fehlerprotokoll für März geguckt: nichts. Dann festgestellt, dass das Fehlerprotokoll in 02/25 zu finden ist, weil der März ja noch nicht endgültig abgerechnet wurde. Fehlermeldung gab es nun, weil bei Urlaubsabgeltung JA und Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses NEIN ausgewählt war. Asche auf mein Haupt, mein Fehler. Wäre aber aufgefallen, wenn es nach wie vor mit der Probeabrechnung eine Voransicht der Arbeitsbescheinigung gäbe.

Also Daten korrigiert und nochmals DÜ-Arbeitsbescheinigungen gewählt. Nach fertiger Verarbeitung festgestellt, dass ich ja eigentlich gleich den Austrittsmonat März mit bescheinigen wollte, was aber natürlich erst nach der Abrechnung geht. Somit habe ich die Arbeitsbescheinigung nach Fertigstellung der Lohnabrechnung nochmals angestoßen um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Insgesamt habe ich hier also 4 mal DÜ-Arbeitsbescheinigung angeklickt, wo früher ein Haken bei "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat übermitteln" gereicht hat.

Ehrlich gesagt halte ich dies für eine Zumutung. Wir Anwender vergessen manchmal im stressigen Berufsalltag auch mal eine Eingabe oder die Spitzfindigkeiten in der Programmbedienung. Ich möchte meine Fehler gerne sehen BEVOR ich abrechne! Vielen Dank.

Gutti
Einsteiger
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Nachricht 107 von 111
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"Heißt also einen Verarbeitungslauf warten und feststellen, dass keine Arbeitsbescheinigung da ist"

 

wo sehen Sie denn, ob eine Arbeitsbescheinigung da ist? Nachdem ich bei DÜ Arbeitsbescheinigung Ok geklickt habe, sehe ich gar nichts.

Wurde eine Bescheinigung übermittelt? Wird sie mit der nächsten Abrechnung übermittelt? Muss ich eine Nachberechnung auf den Austrittsmonat anstoßen, damit sie übermittelt wird? Muss ich noch weitere Angaben machen, damit sie übermittelt wird?

 

Keine Ahnung. In Doc 1070717 zum Erstellen der Arbeitsbescheinigung steht überhaupt nichts brauchbares und dank Arthur_Roth weiß ich nur, dass ich sie nicht mehr in der Probeabrechnung sehen kann.

 

 

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jena
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Im Programm Auswertungen ist dann entweder die Arbeitsbescheinigung oder ein Fehlerprotokoll zu finden 

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 109 von 111
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Sehr geehrter Herr Roth,

 

gibt es hier einen neuen Stand was eine Prüfmöglichkeit der Arbeitsbescheinigung vor dem Senden betrifft?

 

Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn wir mehrfach eine korrigierte Arbeitsbescheinigung übermitteln, weil noch fehlerhafte Eingaben drin stehen. Die Datev wollte die Arbeitsagentur ja offensichtlich vor unvollständigen und unberechtigten Arbeitsbescheinigungen schützen. Die Übermittlung ohne Anforderung wäre ja aber nach wie vor möglich, wenngleich man hierfür manuell DÜ-Arbeitsbescheinigung anstoßen müsste. Aber hej, wer das will, den hält dies nicht ab. Wir Lodas-Nutzer sind ja Handarbeit a la manuell eh mittlerweile gewöhnt 😉

Der Arbeitsaufwand für uns Nutzer hat sich Datev sei Dank leider erheblich erhöht. Mehrfach muss man sich das Thema jetzt auf Wiedervorlage packen und prüfen, ob die Übermittlung geklappt hat und alle Eingaben richtig waren. Einen sinnvollen workaround hab ich hier noch nicht gefunden, da es keine Fehlermeldung gibt bevor man gesendet hat.

 

Könnte man diese Verschlimmbesserung bitte zeitnah zurück programmieren?

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 110 von 111
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Hallo Herr Roth,

 

ist absehbar, ob hier von der DATEV etwas kommt? In allen Gesellschaften unseres Konzerns mit über 800 Mitarbeitern warten alle Lohnkollegen auf eine Überarbeitung! Das kann nicht so bleiben.

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 111 von 111
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@Arthur_Roth wie sieht es denn aus zu diesem Thema? Ihre letzte Rückmeldung ist leider auch schon wieder ein bisschen her und wie man sieht, bleibt das Thema aktuell.

 

Wie @MartinSeemann schon schrieb, gibt es durchaus auch Konstellationen (wir rechnen rund 1.700 MA ab), wo wir das ganze nicht mehrfach anfassen können und wollen.

Und ich verstehe auch ehrlicher Weise immer noch nicht, warum es nicht möglich sein soll, die Bescheinigung weiterhin zu erstellen und dementsprechend in der Probeabrechnung bereitzustellen. Es müsste doch technisch möglich sein, die Erstellung und die Übermittlung an die Arbeitsagentur zu trennen.

 

Hier ist dann die AA gefragt, eine technische Anforderung an den Arbeitgeber (via DATEV?) zu übermitteln und die DATEV kann dann die bereits erstellte Arbeitsbescheinigung auf Anforderung der AA übermitteln. 

Lang may yer lum reek
110
letzte Antwort am 25.04.2025 11:59:24 von mhaas
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