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Baulohn Minijobber AZK

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letzte Antwort am 13.09.2023 14:05:35 von Gökhan_Aras
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sabs
Einsteiger
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Hallo, liebe Community,

 

kann mir jemand weiterhelfen?

 

Ich müsste bei einem gewerblichen Minijobber im Baulohn (BHG) ein AZK anlegen.

Er hat eine monatliche Arbeitszeit von 17 Stunden, alle darüber hinaus geleisteten Stunden sollen aufs AZK fließen.

Ich bekomme es leider nicht hin. 

 

Vielen Dank schon mal.

 

Sabs 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Sabs,


es gibt zwei Möglichkeiten diesen Mitarbeiter mit einem Arbeitszeitkonto (AZK) abzurechnen.

 

  1. Manuelles AZK
  2. Automatisches AZK


Informationen dazu finden Sie in folgenden Dokumenten:

 

 Lohn und Gehalt: Manuelles Arbeitskonto anlegen
 Arbeitszeitkonten im Bauhauptgewerbe einrichten - Beispiele für Lohn und Gehalt

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sabs
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Danke, mit den Dokumenten bin ich leider nicht weiter gekommen, es klappt nicht. 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
134 Mal angesehen

Hallo Sabs,

 

teilen Sie uns bitte mit, inwiefern es nicht klappt. Mit weiteren Informationen kann Ihnen vielleicht dazu jemand in der Community gezielt helfen.

 

Erhalten Sie im Verarbeitungsprotokoll eine Fehlermeldung?

 

Danke

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tbehrens
Fachmann
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Wird ansonsten AZK geführt?

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sabs
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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nein, es werden nicht die richtigen Stunden abgezogen.

er hat eine monatliche Stundenanzahl von 17 Stunden, diese sind überall eingetragen.

Gearbeitet hat er 49 Stunden, es sollten 32 Stunden auf das AZK fließen, es werden aber für mich nicht nachvollziehbare Werte auf das AZK geschoben.

Ich habe es nun manuell mit LA 1900 gelöst, da der Mandant die Abrechnung benötigte, allerdings habe ich kein Arbeitszeitmodell mehr.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,
ohne ein hinterlegtes Arbeitszeitmodell kann das Arbeitszeitkonto nicht rechnen.

 

Unser Vorschlag:


Ein Arbeitszeitkonto anlegen - Eigenes Arbeitszeitmodell für 17,0 Std.

 

Hierfür können Sie die Vorlage Ausgleichskonto Bauhauptgewerbenutzen. Unter Arbeitszeiten des Mitarbeiters muss dann der monatlich gleichbleibende Wert von 17,00 Stunden hinterlegt werden.

 

Das Ausgleichskonto muss auf einen Zeitraum von 12 Monaten beschränkt werden. Relevant ist hier die Unterscheidung zwischen Kurzzeit- und Langzeit-AZK mit Wertguthaben.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.09.2023 14:05:35 von Gökhan_Aras
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