Liebe Community,
ein Arbeitnehmer erzielt ein laufendes Entgelt oberhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ebenfalls überschritten.
Nun tritt im laufenden Abrechnungsmonat eine unbezahlte Arbeitsunterbrechung mit Kürzung der SV-Tage ein.
In Folge wird auch der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung gekürzt.
Ist dies korrekt?
Ich bin mir nicht sicher, da der Mitarbeitende im Ganzjahreszeitraum die Jahresarbeitsentgeltgrenze trotz der unbezahlten Arbeitsunterbrechung überschreitet.
Ich freue mich auf eure/Ihre Einschätzung,
beste Grüße!
Hallo,
bei Teilmonaten wird für die Berechnung des AG-Zuschusses zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung die anteilige Beitragsbemessungsgrenze beachtet.
Wenn Einmalbezüge ausgezahlt werden, wird zunächst auf das Jahr gesehen geprüft, in welcher Höhe der AG-Zuschuss bisher berechnet und ausgezahlt wurde und wieviel insgesamt an AG-Zuschuss hätte gezahlt werden müssen. Die Differenz wird dann für den Einmalbezug ermittelt und auf der Brutto/Netto-Abrechnung wird ein höherer AG-Zuschuss ausgewiesen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1014450 – Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Arbeitnehmer – Grundlagen.