Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter, welcher gesetzlich Krankenversichert ist, hat uns heute ein Schreiben seiner privaten Zusatzversicherung vorgelegt.
Es handelt sich um eine "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren".
Der Mitarbeiter zahlt die angegebenen Prämien für die private Kranken- und Pflegeversicherung monatlich selbst.
Da er weiterhin gesetzlich krankenversichert ist, können wir die Beiträge jedoch nicht einfach unter "Private Versicherung" in DATEV Lodas eintragen, da dies eine Änderung des Beitragsschlüssels von 1 auf 0 erfordern würde.
Dies würde fälschlicherweise bedeuten, dass der Mitarbeiter nur privat versichert ist, oder sehen wir das falsch?
Nun stellen wir uns die Frage, wie wir die im Schreiben angegebenen monatlichen Prämien korrekt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen sollen, ohne den Status der gesetzlichen Krankenversicherung zu ändern?
Leider ist uns solch ein Fall vollkommen neu, und wären super dankbar für entsprechende Hinweise oder Lösungsvorschläge. 🙂
Für entsprechende Unterstützung danken wir im Voraus.
Viele Grüße
CaroO
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Private Zusatzversicherungen haben nichts mit Lohn zu tun, soweit eine GKV abgerechnet wird. Würde ich ignorieren.
Ich sehe das wie der Kollege und würde das Schreiben ignorieren.
Bei einer privaten Zusatzversicherung gehört das nicht in die Gehaltsabrechnung.
Oder er wird auf PKV umgestellt. Natürlich nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Mitarbeiter das möchte.
Vielen Dank für die Infos.
Die Voraussetzungen für eine PKV ist in diesem Fall nicht gegeben.
Dann ignoriere ich das Schreiben jetzt erstmal... Werde das Thema trotzdem mal ungelöst lassen,
vielleicht gibt es doch noch jemand der meint eine Lösung parat zu haben.
Hallo @CaroO ,
das Schreiben würde ich nicht "ignorieren", sondern dem Mitarbeiter mit dem Hinweis zurückgeben: "Eine Berücksichtigung im Rahmen der Lohnabrechnung ist in Ihrem Fall nicht möglich. Ggf. ist die Berücksichtigung Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung möglich."
Haben Sie mal geprüft, ob der Mitarbeiter nicht doch krankenversicherungsfrei ist, weil er sich in der Vergangenheit von der Krankenversicherungsfreiheit befreien ließ und dies nun trotz eines Einkommens unter der JAEG weitergilt?
VG
Hallo @lohnexperte ,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Tatsächlich habe ich gestern bereits mit dem Mitarbeiter gesprochen und ihm das genauso mitgeteilt (auch in Bezug auf Einkommenssteuererklärung etc.).
Lt. Gespräch hatte sich der Mitarbeiter während seines Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, da er zu diesem Zeitpunkt über die Eltern privat versichert war. Dies liegt jetzt auch schon etwas länger zurück.
Im vergangenen Jahr gab es auch keinerlei Probleme mit seinen Abrechnungen.
Er hat das Schreiben nun in seinen Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung abgelegt.
Hoffen wir einfach mal, dass er es dort dann berücksichtigen kann. 🙂
LG