Hallo zusammen,
mein Kollge hat seit Anfang August einen Ersatz-PKW, der ihm vom Autohaus kostenfrei gestellt wird, da das bestellte Auto nicht an Land kommt. Wir als Arbeitgeber zahlen ebenso nichts für dieses Wagen, sondern erstatten meinem Kollegen nur die Tankkosten. Der PKW kann auch privat genutzt werden.
Im Normalfall wird ein PKW, der auch privat genutzt werden kann, mit 1% zzgl. 0,03% für Privatfahren besteuert. Aber wie ist das nun in unserem Fall, wo uns dieses Auto nichts kostet? Gefühlt würde ich keine Besteuerung vornehmen, aber laut Steuerbüro spielt es keine Rolle, ob uns das Auto was kostet, da es nur auf den Vorteil durch die private Nutzung ankommt.
Vielleicht hat hier schon jemand praktische Erfahrungen damit und kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
es ist richtig dass auch hier eine Besteuerung der privaten Nutzung vorgenommen werden muss, und laut Ihrer Schilderung fallen ja auch Kosten an (Tankkosten). Aber gleichzeitig ist natürlich auch die Kostendeckelung zu beachten. Wenn also die Werte die anhand des Bruttolistenpreises ermittelt wurden über den Tankkosten liegen dann ist die private Nutzung auf die Tankkosten begrenzt.
Gruß
Das Autohaus stellt den Wagen ja nur, weil das eigentliche Fahrzeug noch nicht da ist. Was sie als Arbeitgeber mit diesem Fahrzeug machen, dass ist ja Ihnen überlassen. In dem Moment wo sie entscheiden, auch dieses Übergangsfahrzeug darf der Arbeitnehmer nutzen, gewähren sie ihm einen geldwerten Vorteil.
Wie bereits vorher gesagt, könnte hier eine Kostendeckelung für den Arbeitnehmer günstiger sein, da nur Tankkosten für den PKW anfallen. Dieses sollten Sie im Wege einer Vergleichsberechnung mit Abgabe des PKW, sollte der PKW über den Jahreswechsel noch bestehen, auch zum Jahreswechsel, prüfen. Vorher würde ich die 1%-Regelung ansetzen.