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Betriebliche Krankenzusatzversicherung - arbeitgeberfinanziert

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letzte Antwort am 26.05.2023 10:22:36 von zwilling
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Marie250388
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich hoffe, ihr könnt mich erhellen, da ich diesen Fall noch nicht hatte und mir unsicher bin.

 

Mitarbeiter bekommen eine Zusatzversicherung, die der AG komplett finanziert. Betrag ist jeweils unter 50 €. Ist es richtig, dass ich die Lohnart 2480 Sachbezug st/sv-frei nehme + Folgelohnart Nettoabzug?

 

MUSS das auf die Lohnabrechnung eigentlich unbedingt rauf oder reicht eine Dokumentierung wie bei den Tankgutscheinen?

 

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe

 

Liebe Grüße,

Marie

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
802 Mal angesehen

Hallo Marie,

 


generell gilt, dass Sachbezüge in der Lohnabrechnung aufzuführen sind. Das gilt auch, wenn die Sachbezugsfreigrenze von 50,00 Euro nicht überschritten wurde und der Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Es ist jedoch möglich, bei dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Erleichterung für diese Aufzeichnungspflicht zu beantragen. Halten Sie hierzu bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt Rücksprache.


Die von Ihnen angesprochene Abrechnung des Sachbezuges mit der Lohnart 2480 und der Folgelohnart ist korrekt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Marie250388
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
790 Mal angesehen

Super, das hat mir doch schon mal weitergeholfen. Vielen lieben Dank!

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
743 Mal angesehen

Hallo Marie,

 

wir haben uns dafür die LA 2480 auf 2481 kopiert und "betr. Kranken-Zusatzvers." genannt.

So hat auch der*die AN auf der Abrechnung eine Möglichkeit den Betrag zuzuordnen.

 

Und das es in die Abrechnung einfließt, hat zudem den Vorteil eines entsprechenden Hinweises, wenn durch weitere Sachbezüge die Freigrenze überschritten wird.

 

VG

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letzte Antwort am 26.05.2023 10:22:36 von zwilling
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