Liebe Community,
aktuell habe ich den Fall einer Feier vorliegen anlässlich eines Firmenjubiläums.
Leider besteht der Teilnehmerkreis mit mehr als 50 % aus Geschäftsfreunden/-partnern als die Anzahl der Arbeitnehmer.
Fällt somit nicht unter eine Betriebsveranstaltung wenn ich das richtig interpretiere.
Wie müsste ich hier bzgl. Pauschalierung etc vorgehen? Bestimmt hat diesbezüglich jmd Erfahrungswerte 🙂
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lösung gefunden 🙂
@SJ_2020 schrieb:Lösung gefunden 🙂
Verraten Sie mir auch die Lösung?
Ich habe gerade auch ein Firmenjubiläum einer GmbH, wo aber 70 % Nichtarbeitnehmer waren (also keine Betriebsveranstaltung). Von den anderen 30 % waren AN ggf. mit Begleitung, ehemalige AN ggf. mit Begleitung (wobei ich teilweise nicht einmal Personaldaten habe, da die erst 2021 zu uns gewechselt sind) und mehrere Verwandte/Angehörige des sv-pfl. GGF oder dessen Freundin (Begleitperson).
1.) Wir planen die Kosten über § 37b pauschal zu versteuern (Absatz 1 für die Nichtarbeitnehmer).
2.) Die aktiven AN auf jeden Fall nach Absatz 2 (inkl. Hochrechnung der individuellen SV-Beiträge)
3.) Was mache ich mit den ehemaligen AN? Spielt der Zeitraum, wie lange der AN ausgeschieden ist, eine Rolle? Sind diese nach Absatz 1 (keine SV) oder Absatz 2 (mit SV) zu pauschalieren?
4.) Sind alle Angehörige + Begleitperson dem GGF zuzuordnen? Auch die Eltern seiner Freundin?
Der Charakter einer Betriebsveranstaltung war nicht gegeben . . . Somit ging der Fall bei uns direkt in die Buha. . . So wurde es an uns herangetragen.
Leider wird Ihnen das nicht weiterhelfen 😞