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Betriebsveranstaltung / Jubiläumsfest mehr Geschäftspartner als Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 07.04.2025 10:56:36 von SJ_2020
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
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Liebe Community,

 

aktuell habe ich den Fall einer Feier vorliegen anlässlich eines Firmenjubiläums.

 

Leider besteht der Teilnehmerkreis mit mehr als 50 % aus Geschäftsfreunden/-partnern als die Anzahl der Arbeitnehmer.

 

Fällt somit nicht unter eine Betriebsveranstaltung wenn ich das richtig interpretiere.

 

Wie müsste ich hier bzgl. Pauschalierung etc vorgehen? Bestimmt hat diesbezüglich jmd Erfahrungswerte 🙂

Viele Grüße

 

 

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
338 Mal angesehen

Lösung gefunden 🙂

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
215 Mal angesehen

@SJ_2020  schrieb:

Lösung gefunden 🙂


Verraten Sie mir auch die Lösung?

 

Ich habe gerade auch ein Firmenjubiläum einer GmbH, wo aber 70 % Nichtarbeitnehmer waren (also keine Betriebsveranstaltung). Von den anderen 30 % waren AN ggf. mit Begleitung, ehemalige AN ggf. mit Begleitung (wobei ich teilweise nicht einmal Personaldaten habe, da die erst 2021 zu uns gewechselt sind) und mehrere Verwandte/Angehörige des sv-pfl. GGF oder dessen Freundin (Begleitperson).

 

1.) Wir planen die Kosten über § 37b pauschal zu versteuern (Absatz 1 für die Nichtarbeitnehmer).

2.) Die aktiven AN auf jeden Fall nach Absatz 2 (inkl. Hochrechnung der individuellen SV-Beiträge)

3.) Was mache ich mit den ehemaligen AN? Spielt der Zeitraum, wie lange der AN ausgeschieden ist, eine Rolle? Sind diese nach Absatz 1 (keine SV) oder Absatz 2 (mit SV) zu pauschalieren?

4.) Sind alle Angehörige + Begleitperson dem GGF zuzuordnen? Auch die Eltern seiner Freundin?

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
135 Mal angesehen

Der Charakter einer Betriebsveranstaltung war nicht gegeben . . . Somit ging der Fall bei uns direkt in die Buha. . . So wurde es an uns herangetragen.

 

Leider wird Ihnen das nicht weiterhelfen 😞

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letzte Antwort am 07.04.2025 10:56:36 von SJ_2020
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