Hallo liebe Community,
ich habe schon diverse Beiträge in der Community durchforscht, aber für mein Problem keine zufriedenstellende Antwort gefunden (auch nicht in den DATEV-Dokumenten). Somit hoffe ich auf eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Ein Mandant hatte im Oktober 2024 eine Betriebsveranstaltung. 110,- € ist der Freibetrag.
Der darüber hinausgehende Betrag beträgt 57,30 €.
Der Mandant hat uns dies erst am 18.04.2025 mitgeteilt und die Unterlagen eingereicht.
Soweit ich nun gelesen habe, muss der darüber hinausgehende Betrag bei den Mitarbeitern steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden. Ist dies Korrekt? Kann der Arbeitgeber diese Steuern und Beiträge übernehmen? Wenn ja, wie bzw. welche Lohnarten benutze ich dann? (Habe hier kein Dokument gefunden).
LG
Ines Mattick
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den überschießenden Anteil pauschalversteuern. Er ist bei zeitnaher Abrechnung dann auch sozialversicherungsfrei.
Zeitnah ist es jetzt nicht mehr, aber man kann es ja mal probieren. Dann die Beträge über "Nebenbuchhaltung" erfassen.
Hallo,
wie Sie eine Betriebsveranstaltung über LODAS abrechnen, wird im Dokument Betriebsveranstaltung - Beispiele für LODAS detailliert erklärt.
Hallo Frau Friedrich,
dieses Dokument habe ich X mal studiert.
Hier gibt es keine Antwort auf meine Anfrage.
Da ich diese Betriebsveranstaltung aus dem Vorjahr nur bis 02/2025 pauschal versteuern kann und diese somit beitragsfrei wäre, ist ja richtig. Aber ich muss diese Betriebsveranstaltung jetzt mit dem Lohn 04/2025 abrechnen.
Somit geht eine Pauschalversteuerung nicht mehr. Ich muss den Betrag, der über die 110,- € hinausgeht doch über den Arbeitnehmer versteuern und verbeitragen.
Wie mache ich das? Welche Lohnarten nehme ich?
Kann der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen? Wenn ja, mit welchen Lohnarten buche ich?
LG
Ines Mattick
ich rechne diese bei jedem AN mit der Lohnart 2480 110,00 Euro sowie mit
der Lohnart 2401 übersteigender Betrag ab.
Hallo,
soll der übersteigende Betrag Steuer- und SV-pflichtig abgerechnet werden?
Wenn ja, kann die Stammlohnart 235 verwendet werden. In der Steuer- und SV-Behandlung muss die 1 hinterlegt werden.
Eine Lohnart für die Übernahme durch den Arbeitgeber gibt es nicht.
Hallo Herr Stein,
ja, der übersteigende Betrag muss ja nun steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden, da wir dies ja jetzt erst mit dem Lohn April 2025 erhalten haben.
Vielen Dank.
LG
Ines Mattick