Guten Morgen liebe Alle!
Mein Chef hat mich gerade gebeten, angesichts des Sommerlochs und des dadurch zu erwartenden Einnahmeneinbruchs im August, seinen Lohn im August auf Null zu setzen. Und nun sitze ich hier und frage mich, wie zum Kuckuck ich das in LuG compact umsetzen soll???
In punkto Sozialversicherungen wird es - denke ich - keine Probleme geben: Der Chef ist privat krankenversichert und als Selbstständiger von der Sozialversicherungspflicht befreit. Aber es gibt eine Direktversicherung, und auch der Dienstwagen wird über die Lohnabrechnung abgerechnet (Fahrtenbuchmethode mittels "Trick 17").
Gerade habe ich mal eine Probeabrechnung gemacht: Damit das Nettogehalt vom Chef =Null rauskommt, muss ich sein Bruttogehalt in Höhe der Direktversicherung eingeben. Hinbekommen würde ich es also ... aber handle ich uns oder dem Chef damit nicht irgendwo anders Probleme ein?
Wir sind übrigens nur eine kleine Firma und ich bin die einzige Buchhalterin hier und mache alles im Alleingang ... also ist keiner in der Ecke, den ich fragen könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Ingrid
Kurze Zwischenfrage: Will der Chef letztendlich ganz auf das Gehalt verzichten oder es nur stunden und sich später auszahlen?
Der Chef will ganz auf sein Gehalt verzichten. Es soll keine spätere Auszahlung geben.
Hallo Community,
kann hier jemand aus der Praxis unterstützen?
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Ingrid,
den Gehaltsverzicht auf jeden Fall nur auf die Zukunft gerichtet ausführen und den Vorgang im Beschluss einer Gesellschafterversammlung verpacken (wäre der Verzicht rückwirkend ausgelegt hätte man eine verdeckte Einlage). Die wirtschaftliche Situation sollte ebenfalls ausreichend und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Auch würde ich das Gehalt nicht vollständig auf 0 setzen, da sonst die Gefahr besteht, dass die bisherige Gehaltsvereinbarung nicht anerkannt wird und als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden könnte (BFH mit Urteil vom 30.3.94 BFH/NV 95, 164), so dass ich maximal bis zu einem Nullsummenspiel zwischen Gehalt, Direktversicherung und Sachbezug reduzieren würde.
Bitte nicht als der Weisheit letzter Schluss sehen; das sind nur meine Überlegungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder abschließende Rechtssicherheit zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Wie wäre es mit einer Unterbrechung "unbezahlter Urlaub" 1 Monat kann man so überbrücken, auch in der KV ist man 1 Monat trotzdem versichert...
Gruß
C. Möller
Guten Morgen Manuel,
Deine Überlegungen treffen so ziemlich die Situation: Chef und Chefin sind Gesellschafter und haben das so beschlossen - den Beschluss schriftlich zu fixieren sollte kein Problem sein. Der Verzicht ist auf die Zukunft ausgerichtet (August), die wirtschaftliche Situation ist nachvollziehbar und dokumentiert.
Und aufgrund der Direktversicherung kann ich das Gehalt nicht vollständig auf Null setzen, da sonst ein negatives Nettogehalt herauskommen würde - das habe ich bei der Probeabrechnung schon herausbekommen. Damit am Ende eine runde Null herauskommt, muss ich ein Bruttogehalt in Höhe der Direktversicherung eingeben.
Zumindest weiß ich jetzt, dass ich mit meinen Gedanken nicht so ganz daneben liege ...
Danke schön!
Herzliche Grüße
Ingrid
Guten Morgen Christina,
Die KV ist zum Glück kein Problem: Der Chef ist als Selbstständiger privat versichert und zahlt seine Krankenversicherung selbst. Er läuft nur wegen der Lohnsteuer, der Direktversicherung und des Dienstwagens über die Lohnabrechnung.
Das mit dem unbezahlten Urlaub habe ich gerade mal ausprobiert, und in einer Probeabrechnung den kompletten August auf "UU" gesetzt. Leider bleibt dabei ein Rest-Bruttogehalt übrig, so dass ich am Ende nicht auf die gewünschte Null komme. Schade, es war eine interessante Idee.
Herzliche Grüße,
Ingrid
Hallo Ingrid,
resultiert das Restbrutto aus Direktvers. und/oder Dienstwagen?
Bei der Entlohnung kann man sagen "kürzen bei Unterbrechung"...
Sind nur Trick 17 Ideen...
LG
C. Möller
Hallo Christina,
das Restbrutto resultiert aus seinem Bruttogehalt. Er hat ein Festgehalt - also nicht auf Stundenbasis. Doch beim unbezahlten Urlaub wird auf Stundenbasis abgezogen - und daraus resultiert dann ein Rest-Bruttogehalt.
Ich hoffe, das kommt jetzt verständlich rüber ...
Herzliche Grüße,
Ingrid
Hallo Ingrid,
da bin ich jetzt etwas verwirrt... wir arbeiten mit Lodas, vielleicht ist es da anders, aber wenn ich unter Personaldaten-Beschäftigung- Fehlzeiten- z.B. 01.07.-31.07.2019 Grund: Unbezahlter Urlaub eintrage kürzt er komplett (weil halt kompletten Monat Fehlzeit) es sei denn, dass in Personalstammdaten - Entlohnung - Festbezüge - Gehalt - in Lasche "Kürzung" Teilmonat/Ausfallmonat nicht kürzen drin steht...
Kannst ja nochmal checken...
Gruß
C. Möller