Hallo,
bei mir erstellt es die DÜ-Prot. LSt-Bescheinigung und SV-Nachweis (DEÜV) bis jetzt immer mit der Dezember-Abrechnung.
Ab diesem Jahr habe ich monatliche Nachberechnungen in den jeweils vergangen Monat. Somit werden im Januar 2024 Nachberechnungen vom Dezember 2023 erfolgen.
Kann man deshalb die DÜ-Prot. LSt-Bescheinigung und SV-Nachweis (DEÜV) für 2023 und somit dann für immer, erst mit der Januar-Lohnbuchhaltung 2024 erstellen lassen?
Wenn ja, wo kann ich das einstellen/hinterlegen? Ich verwende Lohn und Gehalt.
Vielen Dank im Voraus
Martina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hier kann das für den Mandanten verändert werden:
Steuer | Allgemeine Daten | Mappe "Lohnsteuerbescheingung". Dort kann der Dezember oder auch der Januar oder Februar des Folgejahres hinterlegt werden.
Die DEÜV-Jahresmeldungen werden in der Regel erst im Januar des Folgejahres erstellt. Hier müsste, wenn die Jahhresmeldungen im Dezember des Jahres erstellt werden, das hier eingestellt worden sein:
Mandantenebene - Extras | Einstellungen | Mappe "Meldungserstellung".
Viele Grüße
T. Reich
Hallo T. Reich,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe jetzt im Februarlohn beides umgestellt. Ich hoffe es funktioniert so Ende dieses / Anfang nächstes Jahr.
viele Grüße
Martina