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DÜ-Prot. LSt-Bescheinigung und SV-Nachweis (DEÜV)

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letzte Antwort am 09.02.2023 08:49:37 von m_buck
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m_buck
Einsteiger
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Hallo,

 

bei mir erstellt es die DÜ-Prot. LSt-Bescheinigung und SV-Nachweis (DEÜV) bis jetzt immer mit der Dezember-Abrechnung.

Ab diesem Jahr habe ich monatliche Nachberechnungen in den jeweils vergangen Monat. Somit werden im Januar 2024 Nachberechnungen vom Dezember 2023 erfolgen. 

 

Kann man deshalb die DÜ-Prot. LSt-Bescheinigung und SV-Nachweis (DEÜV) für 2023 und somit dann für immer, erst mit der Januar-Lohnbuchhaltung 2024 erstellen lassen?

 

Wenn ja, wo kann ich das einstellen/hinterlegen? Ich verwende Lohn und Gehalt. 

 

Vielen Dank im Voraus

 

Martina

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

hier kann das für den Mandanten verändert werden:

 

Steuer | Allgemeine Daten | Mappe "Lohnsteuerbescheingung". Dort kann der Dezember oder auch der Januar oder Februar des Folgejahres hinterlegt werden.

 

Die DEÜV-Jahresmeldungen werden in der Regel erst im Januar des Folgejahres erstellt. Hier müsste, wenn die Jahhresmeldungen im Dezember des Jahres erstellt werden, das hier eingestellt worden sein:

 

Mandantenebene - Extras | Einstellungen | Mappe "Meldungserstellung".

 

 

Viele Grüße

T. Reich

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m_buck
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo T. Reich,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Ich habe jetzt im Februarlohn beides umgestellt. Ich hoffe es funktioniert so Ende dieses / Anfang nächstes Jahr.

 

viele Grüße

 

Martina

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letzte Antwort am 09.02.2023 08:49:37 von m_buck
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