Guten Tag,
trotz Klick-Tutorial und lesen der Anleitungen ist mir unklar, welche Grundlage für die "Bildung des Basisgrundlohn der SFN-Zuschläge" für das Dachdeckerhandwerk am Besten zu wählen ist. (Mandantendaten-Steuer-Berechnung- SFN)
Um den Feiertagszuschlag für Dachdecker mit 150% und Stundenlöhnen auch über 25 € richtig abrechnen zu können, freue ich mich über eine Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wir können Ihnen pauschal keine Grundlage für die Bildung des Basisgrundlohns empfehlen.
Ich gehe von einem Standardfall aus. SFN-Zuschläge entstehen doch im selben Abrechnungsmonat des Basisgrundlohns. Daher gilt dafür auch der aktuell hinterlegte Std.Lohn 1. Das entsprechend ebenso beim Mandanten hinterlegen.
Hier ist sicher die Aufteilung gemeint.
Wenn noch nicht selber gemacht, würde ich das Datev machen lassen.
Das sind mehrere Lohnarten und jeweils mit Aufteilung, von denen einige wieder in den Basis/Grundlohn laufen müssen.
Durchschnitte ? auch das ist nicht ganz einfach.
Vorteil:
Man definiert einen Auftrag und bei Updates / gesetzlichen Änderungen kann Datev weiter helfen.
@platinblond schrieb:Hier ist sicher die Aufteilung gemeint.
In den Mandantenstammdaten kann man nur eine Lösung wählen. Und das ist, wie schon gesagt, OK, da der gesamte Vorgang ja im selben Monat läuft.
Vielleicht ist Ihre Lösung ja richtig und ich hab's einfach nicht auf dem Schirm. Aber welche Aufteilung? Vielen Dank.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Ich habe mit der Einstellung "Std.-Lohn 1" abgerechnet.