Hallo Zusammen,
ich habe einen spendablen Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern eine Direktversicherung spendieren möchte.
Dies möchte er im Rahmen der nach § 3 Nr. 63 EStG gesetzlichen Höchstbeiträgen i. H. v. 8% der BMG tun.
Da es bei Arbeitnehmern jedoch keinen Gehaltsverzicht geben soll sind laut meinen Recherchen lediglich 4% sozialversicherungsfrei.
Mithin hätte ich somit 50% des Beitrages sv- und steuerfrei und 50% sv-pflichtig aber steuerfrei.
Diese Möglichkeit der Eingabe gibt es allerdings bei Lohn und Gehalt bei den entsprechenden Lohnarten nicht.
Wie kann ich diese Direktversicherung in Lohn und Gehalt abrechnen?
Besten Dank schon mal für eure Mühen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eigentlich erkennt das System die Pflicht anhand der Beträge automatisch. Falls monatliche Beiträge erfasst wurden, rechnet das System die SV-Pflicht ab dem Monat, in dem überschritten wurde.
Meiner Meinung nach sind sie mit den Eintragungen recht sicher, wenn Sie den bAV-Assistenten nutzen.
Bleiben dann die ersten Monate die kompletten Beiträge SV frei- und erst bei Überschreitung der 4% Grenze werden diese SV-pflichtig?
So habe ich das System bisher verstanden.
Tatsächlich... Ich hab die BAV rückwirkend ab Januar eingegeben. Bis Juni bleiben die Beträge SV-frei ab Juli ist dann der gesamte Betrag SV-pflichtig.
Ist zwar nicht schön, aber korrekt.
Hallo,
grundsätzlich empfehlen wir, die Freigrenzen in der bAV von Lohn und Gehalt automatisch überwachen zu lassen. Das hat, wie bereits von @LF richtig beschrieben, zur Folge, dass ab einem bestimmten Abrechnungsmonat im Kalenderjahr der Beitrag in SV-freie und SV-pflichtige Beträge aufgesplittet und in den Folgemonaten komplett SV-pflichtig abgerechnet wird.
Wenn Sie die Abrechnung ändern möchten, können Sie alternativ im entsprechenden bAV-Vertrag in der Registerkarte "Beiträge" von "Festbeiträge/prozentuale Beiträge" auf "Manuell ermittelte Beiträge" wechseln. Bei Letzterem wird Ihnen eine weitere Eingabemöglichkeit für den steuerfreien/SV-pflichtigen Betrag angezeigt.
Durch eine manuelle Eingabe können Sie schon vor Erreichung der sv-freien Grenze (4% der RV-BBG) die weitere 4%-steuerfreie aber sv-pflichtige Grenze abrechnen.
Welche Prüfungen von Lohn und Gehalt bei der Abrechnung damit noch durchgeführt werden, sowie weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 9226390 Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 unter Punkt 3.3.
Hallo Frau Preuß,
das von Ihnen genannte Dokument ist nicht mehr verfügbar. Gibt es einen entsprechendes Ersatzdokument?
MFG
Nicole
Hatten Sie im DATEV-Hilfe-Center schon per Begriff "betriebliche Altersvorsorge" gesucht?
Ja, ich suche immer zuerst da, bevor ich in der Community nach Antworten suche.
Aktuell komme ich nicht weiter.
Gruß
Und was genau ist dann Ihre Frage (wenn die genannte Lösung nicht passt)?
Ich habe jetzt ein Dokument gefunden wo unter Weiterführende Information 4.3 die manuelle Abrechnung der zusätzliche steuerfreien/sv-pflichtigen Beträge eingestellt werden können.
Da kam ich nicht ganz weiter.
Gruß und Danke für deine Hilfe
Nicole
Hallo Nicole,
um Ihnen bei der Klärung des Sachverhaltes helfen zu können, benötigen wir nähere Angaben.
Gerne unterstützen wir Sie individuell. Bitte wenden Sie sich dafür über die üblichen Servicekanäle an uns.
Guten Morgen,
ich bin fündig geworden und konnte das Problem lösen.
Vielen Dank
Gruß
Nicole