Hallo,
eine Mitarbeiterin die bereits ca. 22.000 Euro in diesem Jahr verdient hat reduziert ihre Stunden und verdient ab Oktober nur noch 950 Euro. Damit müsste ich sie ja als Midijob abrechnen. Wenn ich das aber entsprechend einstelle werden keine SV Meldungen (33/13) erstellt die die Krankenkasse dazu haben möchte.
Muss ich noch eine andere Einstellung vornehmen als unter den Allgemeinen SV-Daten den Midijob anklicken?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Kerstin,
unter Umständen noch die Arbeitszeit und evtl den Tätigkeitsschlüssel
LG
Sabine
@Kerstin69 schrieb:Wenn ich das aber entsprechend einstelle werden keine SV Meldungen (33/13) erstellt die die Krankenkasse dazu haben möchte.
Das könnte daran liegen, dass ein Wechsel in den Midijobbereich kein meldepflichtiger Tatbestand ist. Sollte die KK dies anders sehen, soll diese doch einmal mitteilen, wo geregelt ist, dass hierfür Meldungen zu erstellen sind.
Hallo Kerstin,
wenn Arbeitszeit und Gehalt geändert wurden, fehlt eigentlich nur noch das Häkchen für den Midijob im Bereich Sozialversicherung > allgemeine SV-Daten > Midijob.
Damit sollten alle Einstellungen gemacht worden sein.
VG
Hallo,
das stimmt. Ich habe nochmal nachfragt + gelesen. Man kann den Wechsel melden, muss aber nicht.
Danke
@Kerstin69 schrieb:Man kann den Wechsel melden, muss aber nicht.
Die 33/13 Meldungen sollten erstellt werden, wenn du eine neue Personalnummer erstellst und in der alten und neuen Personalnummer dann die weiterführende und bisherige Personalnummer angibst.
Ob man den Aufwand bei einer "freiwilligen" Meldung betreiben möchte...?