Fehler #LN16416
EAAG: Gemäß Par. 3 Abs.1 EFZG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu
6 Wochen.
Sie haben aber einen Krankheitszeitraum vom 08.12.2017 bis 19.01.2018 erfasst.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben unter \ Bewegungsdaten \ Krankheitszeiten. -> habe ich gemacht, AU-Bescheinigung liegt vor
Hinweis #LN16412
EAAG: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen (42 Kalendertage).
Im Zeitraum ab dem 02.01.2017 wurden 59 Tage ermittelt.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben und berücksichtigen Sie dabei, dass bei den
Krankheitszeiten angenommen wird, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt. -> wo kann ich das ändern?
Die Mitarbeiterin war in 2017 öfter krank, laut Schreiben der Krankenkasse sind bei obiger Krankheit keine Vorerkrankungszeiten anzurechnen.
Vom Programm wird kein Antrag auf Lohnfortzahlungserstattung generiert.
Muss ich die Vorerkrankungszeiten von der Krankenkasse elektronisch anfordern und behebt das dann das Problem?
Oder gibt es irgendwo eine Möglichkeit, dem Programm mitzuteilen, dass dies eine neue Krankheit ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Stockinger,
der Zeitraum 08.12.2017 bis 19.01.2018 umfasst 43 Kalendertage, d.h. hier liegt die Überschreitung der 6-Wochen-Frist bereits ohne Zusammenrechnung mit Vorerkrankungen vor.
Entgeltfortzahlung besteht somit nur bis zum 18.01.2018 und am 19.01.2018 besteht Krankengeldanspruch.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil!
Danke und herzliche Grüße
Birgit Stockinger
Guten Tag,
ich bekomme die Fehlermeldung LN16412 und Erstattungsantrag wird nicht erstellt.
Eintrag K: 08.11.2023 bis 20.12.2023, also letztes Jahr 42 Tage voll, danach aber gesund
Jetzt 21.08.2024 bis 13.09.2024, also dieses Jahr.
Abruf von Vorerkrankungen nur 6 Monate.
Woher weiß das Programm, dass es die selber Erkrankung ist?
Bzw wie sage ich dem Programm, das es das nicht ist?
Danke