Hallo,
ich habe das EBike in den Mandantendaten angelegt.
Dann in den Personaldaten unter Entlohnung /Firmenwagen dem Mitarbeiter zugeordnet.
Das Kontrollkästchen Abrechnung von Privatfahrten ist aktiviert und unter Nutzungshäufigkeit habe ich regelmäßig ausgewählt.
Es werden jedoch keine 1% mit der Lohnart 873 in der Abrechnung ausgewiesen?
Nur die Gehaltsumwandlung wird ausgewiesen?
Gruß
H. Fehrenbacher
Hallo,
kenne Lodas nicht. Aber von 2019 bis 2021 sind Dienst-E-Bikes, welche schneller als 25 Stundenkilometer fahren dürfen, und die der Arbeitgeber neben dem geschuldeten Lohn zusätzlich zur Verfügung stellt, nicht mehr der 1%-Regelung zu unterwerfen.
Bei einem Gehaltsverzicht bleibt es, auch für ab 2019 erworbene E-Bikes, bei der 1%-Regelung.
Gruß
C. Rohwäder
Dienst-E-Bikes, welche schneller als 25 Stundenkilometer fahren dürfen, und die der Arbeitgeber neben dem geschuldeten Lohn zusätzlich zur Verfügung stellt, nicht mehr der 1%-Regelung zu unterwerfen.
Fast, für eBikes unter 25 kmh ist ertragssteuerlich keine Privatnutzung anzugeben, bei denen über 25kmh wird die 1% Nutzung vom halben Listenpreis genommen.
Voraussetzung für Steuerfreiheit: Kein Lohnverzicht, Voraussetzung für halben Listenpreis: Anschaffung oder Zurverfügungstellung seit dem 1.1.19
edit: "oder Zurverfügungstellung" für den Arbeitnehmerfall ergänzt
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Ich habe aber ein Gehaltsverzicht und somit ist die 1% Nutzung anzusetzen.
Wie muss ich das dann eingeben?
schauen Sie mal hier rein, dort gibt es schon einige gute Lösungsansätze
Hallo Herr Fehrenbacher,
prüfen Sie bitte, ob Sie unter Mandatendaten | Lohnarten die Stammlohnart 873 angelegt haben. Diese ist zwingend erforderlich um den geldwerten Vorteil bei privater Nutzung anzusetzen.
Ein Eingabebeispiel finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303259 - Firmenwagen, Dienstwagen, Firmenfahrrad, E-Bike und Pedelec (Beispiele für LODAS) unter dem Punkt 10 Überlassung von Fahrrädern (Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs) schneller 25km/h zur privaten Nutzung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG