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EEL Kinderpflege-KG und Zulage LuG

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letzte Antwort am 28.04.2023 11:29:01 von cro
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t_schlicht
Einsteiger
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Hallo,

 

wir haben verschiedene Standorleiter bei denen sich das Gehalt aus einen Festgehalt (Betrag X) und einer Funktionszulage zusammen setzt.

Das Gehalt (Betrag X) verbuche mit der Standardlohnart 2000.

Für die Funktionszulage habe ich die Lohnart 2000 kopiert und unter einer neuen Nummer angelegt.

 

Eine Standortleiterin war im Oktober und November 2022 "PK Kind krank" und bezog entpsrechend "Kinderpflege mit Krankengeld". Leider ist uns erst jetzt aufgefallen, das Krankengeld nur auf das Gehalt (Lohnart 2000) berechnet wurde. Richtiger Weise wurden jedoch beide Beträge (Gehalt und Funktionszulage) gekürzt.

 

Leider ergeben sich mir folgende Fragen:

1. Wie kann ich jetzt die Differenz für 2022 verbuchen, so dass die Mitarbeiterin für beide Beträge Krankengeld erhält?

2. Wie muss ich es zukünftig machen, dass die komplette Summe an die Krankenkasse gemeldet wird?

 

 

Vielen Dank für die Hilfe.

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Beim Mitarbeiter das vereinbarte Gesamtbrutto hinterlegen und ggbfls. mtl. anpassen. Dann kommt per Nachber. die richtige EEL-Bescheinigung.

 

cro_0-1682662135445.png

 

t_schlicht
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
132 Mal angesehen

Hallo @cro 

 

ich bin begeistert. Dieses Feld ist mir nie aufgefallen. Vielen Dank!

 

Ich habe das Arbeitsentgelt entsprechend eingetragen, jedoch verändert DATEV nicht die Meldungen für die Vergangenheit. Für den aktuell abzurechnenden Monat erhalte ich die richtige Meldung. 

 

t_schlicht_1-1682670585866.png

 

 

Muss ich noch etwas beachten?

 

Ganz lieben Dank nochmals. 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 6
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Was sagen die Hinweistexte beim AN? Wurde eine NB ab 11/22 automatisch durchgeführt? Evtl. manuell anstoßen.

 

Und haben Sie sich die aktuellen Auswertungen angesehen? Mehrere Seiten? Sehen Sie ein Stornokennzeichen? Viele Erfolg.

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t_schlicht
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
115 Mal angesehen

Es wird leider nichts generiert.

 

Bei der Abrechnung gibt es leider keine Hinweise oder DEÜV Meldungen die versendet werden müssen. 

 

Wie kann ich Meldung manuell anstoßen? 

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 6
112 Mal angesehen

Bei der Abrechnung gibt es leider keine Hinweise oder DEÜV Meldungen die versendet werden müssen. 


Richtig. Geht ja auch um EEL-Meldung.

 


 

 

Wie kann ich Meldung manuell anstoßen? 


Das Nachberechnungsfeld erfassen.

 

Ansonsten haben Sie ein Hindernis, was so nicht zu erkennen ist und es verbleibt Ihnen ein SK.

 

 

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letzte Antwort am 28.04.2023 11:29:01 von cro
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