Hallo zusammen,
ich habe gestern für einen MA eine EEL-Meldung für Krankengeld außerhalb der Lohnabrechnung über Mitarbeiter | DÜ Entgeltersatzleistungen angestoßen.
Obwohl ich diese bereits im Februar erstellt habe, dazu habe ich auch ein DÜ-Protokoll vorliegen, hat die Krankenkasse diese nicht erhalten.
Nun kann ich aber kein DÜ-Protokoll für die neue EEL Übermittlung finden, auch bei Neuabruf über Auswertungen nicht.
Kann mir jemand helfen, wo und wann ich diese finden kann?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn sich an der ursprünglichen Meldung keine Änderung ergeben hat, wird durch den erneuten Abruf keine neue Übermittlung ausgelöst.
Wenn Sie ein EEL-Protokoll vorliegen haben, haben Sie damit einen Nachweis, dass die Daten ordnungsgemäß übermittelt wurden.
Wenn die Krankenkasse die Daten nicht vorliegen hat, würde ich der Krankenkasse den Nachweis zufaxen. Dann sollen die mal bei sich gucken, wo die Daten geblieben sind.
Eine erneute Übermittlung der Daten ist nicht vorgesehen.
Hallo,
wenn eine DÜ Meldung im Mitarbeiter angestoßen wird, dann muss diese im Mandant über Daten senden noch gesendet werden. Dann wird diese auch in den Auswertungen angezeigt.
Ich kann meinem Vorredner aber nur zustimmen, dass ich der Krankenkasse das Übermittlungsprotokoll übersenden würde.
@Junggeburth schrieb:
wenn eine DÜ Meldung im Mitarbeiter angestoßen wird, dann muss diese im Mandant über Daten senden noch gesendet werden.
Das klingt ein wenig nach Lohn und Gehalt. Bei LODAS wird dies direkt gesendet.
Stimmt, wir nutzen Lohn und Gehalt, habe ich vergessen hinzuzufügen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Dann werde ich die Krankenkasse kontaktieren.
VG
Hallo zusammen,
ich habe soeben im Lohn und Gehalt die Mai Abrechnung gemacht.
Eine Mitarbeiterin ist seit 30.4.2023 im Mutterschutz, in 04(2023 wurde auch eine EEL Meldung erstellt und übermittelt,
nur jetzt im Mai nicht, woran kann das liegen, bin alles bereits durch gegangen.
LG
@reibert schrieb:Hallo zusammen,
ich habe soeben im Lohn und Gehalt die Mai Abrechnung gemacht.
Eine Mitarbeiterin ist seit 30.4.2023 im Mutterschutz, in 04(2023 wurde auch eine EEL Meldung erstellt und übermittelt,
nur jetzt im Mai nicht, woran kann das liegen, bin alles bereits durch gegangen.
LG
Die EEL-Meldung wird nur einmalig bei Beginn der Schutzfrist übermittelt. Also ist doch alles okay.
Nur die U2-Anträge muss es jeden Monat geben.
Ich bekomme doch aber sonst immer das DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung für AG Aufwendungen U2,
habe ich bei meinen anderen Unternehmen, mit Muschu U2 auch, dieser AG möchte definitiv das Protokoll.
LG
@reibert schrieb:Ich bekomme doch aber sonst immer das DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung für AG Aufwendungen U2,
habe ich bei meinen anderen Unternehmen, mit Muschu U2 auch, dieser AG möchte definitiv das Protokoll.
LG
Ja, die Meldung muss es geben. Sie sprachen aber von der EEL-Meldung - und das ist die Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Warum der AAG-Antrag nicht erstellt wurde, kann ich so nicht sagen. Gibt denn das Fehler- und Hinweisprotokoll keine Auskunft?
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt.
Es liegt bzgl. Antrag keine Meldung weder Fehler vor, das ist das kuriose und April wurde dieser erstellt.
Hat es vielleicht mit der Lohnart 2020 Festlohn zu tun?
Ich weiß keinen Rat mehr.
LG
@reibert Wurde denn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld im Mai abgerechnet?
Ist hinterlegt und erfasst sowie bei vereinbartes Arbeitsentgelt (für EEL Meldungen), das hatte wirklich noch nie.
LG
Die Lohnabrechnung passt auch....
Dann habe ich leider auch keine Idee. Evtl würde die Abrechnung helfen. Ansonsten müsste die Datev dann helfen.