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EEL-Meldung nach Austritt - kann nicht erstellt werden

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letzte Antwort am 24.04.2025 12:46:17 von elisaH
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elisaH
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Hallo Community,

 

folgender Fall:

Ein Mitarbeiter war in der Zeit vom 14.12.2024 bis 21.03.2025 bei uns beschäftigt. Seit dem 04.03.2025 war er erkrankt und erhielt bis einschließlich 21.03.2024 Lohnfortzahlung.

Die Krankenkasse fordert natürlich die EEL-Meldung, da die Erkrankung über das Ende der Beschäftigung hinausgeht.

Ich habe nach dem Dok. 1007449 alles geschlüsselt.

04.03.2025 - 21.03.2025 Entgelfortzahlung

22.03.2025 - 22.03.2025 Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur.

Häkchen gesetzt bei EEL nach Austritt senden.

 

Heute kam über das Fehlerprotokoll die Meldung, dass die EEL-Meldung nicht erstellt werden konnte, da der zu meldende Entgeltabrechnungszeitraum nicht über DATEV abgerechnet wurde.

Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist? 

Die DEÜV-Meldung habe ich im Monat 03/2025 gesendet. Der Februar und März waren bereits abgerechnet. Was mach ich falsch?

tbehrens
Fachmann
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Welche zusätzliche Eingaben wurden zur KG-Fehlzeit gemacht?

Ist die Entlohnungsform (Stundenlohn/Gehalt) richtig im Februar geschlüsselt?

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elisaH
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Ja, es ist im Februar alles richtig geschlüsselt.

Es handelt sich um einen Stundenlohnempfänger.

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CVolz
Fortgeschrittener
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Bist du mal in den Bearbeitungsmonat März gegangen und hast die Meldung über Mitarbeiter>DÜ Entgeltersatzleistung angestoßen? Sind in der Fehlzeit alle Daten erfasst (also Beginn AU 04.03. und Ende LFZ 21.03.?)?

 

 

helga2110
Einsteiger
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Hallo Elisa,

 

wenn der MA zum 21.03.25 ausgetreten bzw. abgemeldet wurde, warum ist für den 22.03.25 noch eine Fehlzeit eingetragen und ist außerhalb des Abrechnungszeitraums? Das dürfte auch der Grund sein, weshalb über LODAS keine EEL-Meldung erstellt werden kann. 

 

Grüße v. Helga

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CVolz
Fortgeschrittener
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Doch, die muss eingetragen werden - denn ohne die Fehlzeit "Krankengeld" kann auch die Entgeltbescheinigung nicht erstellt werden.

lohnhilfe
Meister
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nein, das ist richtig so.

 

Mein Punkt wäre auch eher, ob das im richtigen Monat (März) abgerufen wurde, und nicht im laufenden Monat.

LG
VM
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elisaH
Beginner
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Ja die Anforderung habe ich im Bearbeitungsmonat März abgerufen.

Ich habe unter Arbeitszeit und Arbeitsentgelt die Beträge der letzten 3 Monate nachgetragen. Obwohl das laut Dok. nicht nötig sei. Aber dadurch hat es die Meldung nun erstellt.

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letzte Antwort am 24.04.2025 12:46:17 von elisaH
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