Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin hat den Kindkrankschein für März (erster Arbeitsmonat nach Elternzeit) erst Ende April eingereicht, als sowohl der März als auch der April schon gerechnet/übermittelt waren. Jetzt im Mai ist unsere übliche Vorgehensweise - Wiederabrechnung für März - nicht mehr möglich.
Wie macht man das im übernächsten Monat?
Kann eine EEL einzeln an die KK übermittelt werden und der Differenzbetrag als Abzug vom Lohn im Mai dargestellt werden? (Es ist nur ein Tag aber der Mandant besteht trotzdem auf Rückrechnung.)
Danke vorab!
Hallo,
Sie können die Fehlzeit einfach im Mai eintragen und mit der nächsten Abrechnung wird automatische eine Nachberechnung für März inklusive der zugehörigen Meldungen erstellt.
Gruß
Hallo Björn,
vielen Dank - das hatten wir probiert, es wird aber keine Probeabrechnung erstellt. Wenn das grundsätzlich funktioniert, liegt der Fehler woanders, dann werde ich nochmal suchen.
Ganz lieben Dank!
Dann prüfen Sie mal, die Umrechnungsformel für die Festbezüge unter den Mandantendaten oder Personaldaten, nicht das da der Teiler "30" hinterlegt ist, dann gibt es beim März keine Korrektur da der Monat 31 Tage hat.
Mach ich, danke!
@Steuerstein schrieb:Hallo Björn,
vielen Dank - das hatten wir probiert, es wird aber keine Probeabrechnung erstellt. Wenn das grundsätzlich funktioniert, liegt der Fehler woanders, dann werde ich nochmal suchen.
Ganz lieben Dank!
Wenn für März 2022 ein Tag Ausfall ist und Sie die Umrechnung auf Basis von 30 Kalendertagen vornehmen, erfolgt keine Kürzung (und damit auch keine EEL-Meldung), da unverändert 30 zu bezahlende Tage vorliegen (31 Kalendertage minus 1 Tag Ausfall = 30 Tage).
Ops - zu langsam.... 🙄