Liebe Community,
ich habe nun schon sehr viele Threads zur EPP bzw. Lst-Anmeldung gelesen und bin leider immer noch verunsichert.
Problem: wir haben die Lst-Anmeldung im Folgemonat, sprich ich hätte – wie ich allerdings jetzt erst gelesen habe – vor der August-Abrechnung nochmals eine Wiederholungsabrechnung für den Juli machen müssen. Da ich das zum Zeitpunkt der Abrechnung für August nicht wusste, muss ich nun wohl die Lst-Anmeldung manuell korrigieren (noch nie gemacht).
Daher noch Fragen zum Verständnis (die Frage mag evtl. dumm erscheinen, aber mir dreht sich gerade alles im Kopf):
1. Übernehme ich dann in die korrigierte Lst-Anmeldung die Daten aus der Lst-Anmeldung, die zur Übermittlung am 11.09. bereit steht (also mit der Juli-Abrechnung erstellt wurde) oder die Daten aus der Lst-Anmeldung, die mit der August-Abrechnung erstellt wurde und zur Übermittlung am 09.10. bereit steht?
2. Trage ich dann bei der Kz. 35 lediglich den Gesamtbetrag der ausgezahlten Brutto-EPP ein, sonst aber keine Änderungen? Eigentlich erhöht sich ja der Betrag der abzuführenden Lohnsteuer. Ich blick da nicht durch...
Bin dankbar für jede Hilfe.
Gruß
M. Wolf
P.S. Die EPP soll mit der September-Abrechnung ausgezahlt werden; wir haben 2 Abrechnungsläufe - einen in der KW 39, den zweiten in der KW 40.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo M. Wolf,
meinem Verständnis nach muss die LSt-Anmeldung mit Übermittlungsdatum 12.9. korrigiert werden. Die einzige Änderung kann dann auch nur die Summe der EPP sein.
Die Lst-Anmeldung August umfasst in Ihrem Fall zwar die Lohnsteuer für den Lohnabrechnungszeitraum Juli, das liegt aber nur daran, dass die Auszahlung erst im August erfolgt ist und damit die Fälligkeit der Lohnsteuer um einen Monat verschoben ist. Dennoch handelt es sich um die LSt-Anmeldung August, bei der als einziges die Verrechnung der EPP vorgesehen ist.
Formal richtig hätte dann auch die Zahlung der EPP mit der Abrechnung August erfolgen müssen, wenn die Zahlung erst im September erfolgt. (Mit der Abrechnung September erfolgt die Zahlung dann ja erst im Oktober...)
*Ergänzung: Bei Datev ist eine Auszahlung mit der August-Abrechnung nicht vorgesehen. Gemäß FAQ zur EPP ist es unbedenklich, wenn "die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022"möglich ist und dann "mit der Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, erfolgt."
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
LG Naninischnini
Formal richtig hätte dann auch die Zahlung der EPP mit der Abrechnung August erfolgen müssen, wenn die Zahlung erst im September erfolgt. (Mit der Abrechnung September erfolgt die Zahlung dann ja erst im Oktober...)
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
LG Naninischnini
Ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Abschnitt richtig verstanden habe, aber nach meinem Verständnis ist das "Formal richtig" so nicht richtig.
U.a. ist ja ein aktives Dienstverhältnis am 01.09. Voraussetzung für die Auszahlung der EPP, sie kann also nicht im August abgerechnet werden.
Aber wie gesagt, mglw. habe ich die Ausführung an der Stelle nicht richtig verstanden.
Bei Abrechnung nach dem 1.9. kann das ja bereits geprüft werden. Aber bitte meine Ergänzung beachten. Mir kam auch der Gedanke, dass es missverständlich war.
Dennoch hat die Auszahlung in der Regel im September zu erfolgen.
Vielen Dank für die Erläuterung. Damit kann ich das für mich tatsächlich besser "sortieren" und verstehen. Ich werde somit die mit der Juli-Abrechnung erstellte Lst-Anmeldung hernehmen für die Korrektur und um die Gesamtsumme der EPP ergänzen.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
M. Wolf