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EPP Lohnsteueranmeldung Korrektur ins Vorjahr möglich? (Lodas)

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letzte Antwort am 16.08.2023 13:52:52 von LoBu2
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LoBu2
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Hallo zusammen, 

 

ich habe gelesen, dass wenn man Mitarbeiter im September  2022 nachträglich angemeldet  und an diese die Auszahlung der Energiepreispauschale geleistet hat, man im September 2022 eine Wiederholungsabrechnung des Monats August hätte machen sollen.

 

Das ist leider nicht erfolgt und wir hatten 16 Mitarbeiter nachgemeldet.

 

Heißt laut DATEV Lexinform dass nur noch eine Korrektur über das DÜ - Formular Lohnsteueranmeldung möglich ist.

 

Ist das auch jetzt noch möglich/ratsam???

 

Wie macht man dass dann mit dem Buchungsbeleg? Danke im Voraus.

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Die Energiepreispauschale durfte längstens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2022 ausgezahlt werden.

 

Jetzt ist die Nachzahlung nicht mehr möglich 

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Payrollmaster
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Einfacher: Könnte der Mitarbeiter/in über die Einkommensteuerveranlagung glatt ziehen 🙂

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo LoBu2,

 

ich habe Fragen zum Verständnis:

 

Haben Sie die EPP an die Mitarbeiter ausgezahlt und "lediglich versäumt", die Refinanzierung über die LSt-Anmeldung 08/2022 (Korrektur) zu beantragen?

 

Somit hätte der Arbeitgeber derzeit ein "Minus" von 16 x 300 € = 4.800 € für die Vorfinanzierung einer staatlichen Leistung, für die er nun irgendwie die Erstattung erhalten muss?!

 

Mir fällt da pauschal eine Anfrage beim Betriebsstättenfinanzamt ein, wie in diesem Fall nun vorzugehen ist.

 

(Die Erstellung einer haftungsbefreienden Anzeige nach § 41c Absatz 4 EStG will ich an dieser Stelle noch nicht ins Feld führen; wäre aber meine einzige Idee.)

 

Viel Erfolg und halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!

 

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@lohnexperte  schrieb:

 

 

Somit hätte der Arbeitgeber derzeit ein "Minus" von 16 x 300 € = 4.800 € für die Vorfinanzierung einer staatlichen Leistung, für die er nun irgendwie die Erstattung erhalten muss?!

 

...

 

(Die Erstellung einer haftungsbefreienden Anzeige nach § 41c Absatz 4 EStG will ich an dieser Stelle noch nicht ins Feld führen; wäre aber meine einzige Idee.)

 

 

 

 

 


Wenn es denn ausgezahlt wurde aber nur in der LStA nicht angegeben ist, wäre ich bei der Abgabe einer berichtigten LStA für 08/2022. Eine Anzeige nach §41c EStG ist hier m.E. nicht zielführend - es wurde ja bisher zu viel LSt gezahlt...

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LoBu2
Beginner
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Ich danke Ihnen für die Antworten. 

 

@lohnexperte, ja so ist es. Wir haben versäumt die Refinanzierung zu beantragen. Die Mitarbeiter haben die EPP schon bekommen.

 

Werde wohl beim Betriebsstättenfinanzamt anrufen müssen.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Ich habe sie falsch verstanden. Sie gaben ja schon ausgezahlt.

 

Ich würde eine berichtigte Lohnsteueranmeldung August 2022 erstellen 

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Payrollmaster
Beginner
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Wenn die EPP ordnungsgemäß gezahlt wurde, würde ich auch eine berichtigte Anmeldung für 08/2023 abgeben.

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LoBu2
Beginner
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@Lohnnutzer ja das wäre auch meine idee gewesen. Problematisch nur wegen der rückwirkenden Änderung des Buchungsbelegs. Aber den erstellt man hier im Unternehmen tatsächlich eh noch jeden Monat manuell, was immer wieder zu Problemen und Abstimmungsfehlern führt. Ich versuche seit Monaten anzuregen, den Buchungsbeleg per ASCII import einzuspielen, aber unsere Fibu meint das "ginge nicht"...aber das steht auf einem anderen Papier

 

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Sie müssen die Korrektur der Lohnsteueranmeldung doch eh manuell erstellen .

Über das Programm DÜ-Lohnsteueranmeldung geht das einfach.

 

Hier muss dann eh manuell gebucht werden 

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LoBu2
Beginner
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Nachricht 11 von 13
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Nun habe ich aber doch noch eine Frage: Ich habe nun die Lohnsteuer über das DÜ-Formular manuell korrigiert.

Wo kriege ich das Protokoll her? Finde es nicht in den Auswertungen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 13
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@LoBu2  schrieb:

Nun habe ich aber doch noch eine Frage: Ich habe nun die Lohnsteuer über das DÜ-Formular manuell korrigiert.

Wo kriege ich das Protokoll her? Finde es nicht in den Auswertungen.


Das gibt es auch im Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung. Sie müssen dazu die Statusinformationen aufrufen (siehe Abschnitt 2.4 im Dokument DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung: Lohnsteuer-Anmeldungen erfassen - DATEV Hilfe-Center). Die Statusinformationen stehen allerdings erst am Folgetag zur Verfügung, da die Übermittlung nicht täglich mehrfach mit den LODAS-Verarbeitungsläufen erfolgen, sondern über Nacht.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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LoBu2
Beginner
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Nachricht 13 von 13
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Danke schön. Werde morgen mal schauen.

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12
letzte Antwort am 16.08.2023 13:52:52 von LoBu2
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