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Eingabe der Gruppenunfallversicherung - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 26.07.2024 14:18:42 von Nina_Schöneweis
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Lex123AH
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Hallo zusammen, 

 

ich bin zum ersten Mal mit einer Gruppenunfallversicherung konfrontiert. 

Diese wurde für drei Führungskräfte unter Anderem für unseren Gesellschafter/ Geschäftsführer und einen Geschäftsführer abgeschlossen. 

 

Nun habe ich mich an das Dokument 5303289 gehalten, das wirklich hilfreich ist. 

 

Was mir nicht klar ist:

 

1) Abrechnungsintervall: Die Versicherung startet zum 03.04.2024, wir zahlen jährlich einen Betrag pro Mitarbeiter. Ich habe nun den Gesamtjahresbetrag pro Mitarbeiter (Jahresnettobetrag + Versicherungssteuer 19 %) eingegeben und bei Intervall "Wiederkehrend" und "1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12" sowie Kürzung "k/k"

Was bedeutet denn genau das Intervall? Ich verstehe es nicht so richtig. 

 

2) Bei der Probeabrechnung wird jetzt rückwirkend ab dem April 2024 für jeden Monat der Jahresbetrag verrechnet. Muss ich den Jahresnettobetrag dann auf die 12 Monate runter rechnen und auch diesen Betrag (1/12) eingeben? Wie verhält es sich dann mit der Zeit vom 01.01. - 02.04.2024, in der der Vertrag ja noch nicht wirksam war?

 

3) Muss ich bei den Geschäftsführern bzw. Gesellschafter / Geschäftsführern etwas beachten? 

 

Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe! 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

erfassen Sie bei jährlicher Abrechnung den Betrag für die Gruppenunfallversicherung mit dem Abrechnungsintervall "Wiederkehrend". Wählen Sie den einen Monat aus, im dem der Betrag einmal im Jahr abzurechnen ist.


Sie haben den Abrechnungsintervall "Wiederkehrend" mit Gültigkeit in den Monaten "1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12" hinterlegt? Die Abrechnung wird ab dem jeweiligen "Gültig ab" in allen Monaten durchgeführt - wie beim Abrechnungsintervall "Monatlich".


Der Jahresbetrag ist nur dann herunterzurechnen, wenn die Gruppenunfallversicherung monatlich abgerechnet wird.


Mir sind keine Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer bekannt.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lex123AH
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Schöneweis, 

 

vielen Dank für die Rückmeldung. Da die Versicherung nur jährlich am 01.01. abgerechnet wird, habe ich nun den Januar als bei "Gültig in den Monaten" eingegeben. Könnte sich ein Mitarbeiter hier nun auch für einen anderen Monat entscheiden?

 

Für den Mitarbeiter ist das doch aber ein wenig umständlich, wenn die Versicherung nur einmal jährlich abgebucht wird? Auch bei einem unterjährlichen Austritt wäre dies doch ein Problem? 

 

Viele Grüße

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
86 Mal angesehen

Hallo,

 

ich kann Ihnen keinen Abrechnungsintervall empfehlen.

 

Kann hierzu jemand Erfahrungen aus der Praxis teilen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.07.2024 14:18:42 von Nina_Schöneweis
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