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Ende Krankengeld - Wann arbeitsrechtliche Abmeldung?

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letzte Antwort am 28.10.2024 15:07:09 von Sophie_Hümmer
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Kurt
Einsteiger
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Hallo! 

 

wir haben folgenden Fall. Ein Arbeitnehmer war im Krankengeldbezug. Nach 78 Wochen wurde er umgeschlüsselt auf Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld. bei der Krankenkasse ist er demnach ja schon abgemeldet. Aber wann muss ich den Arbeitnehmer dann auch "richtig" abmelden oder wie lange bleibt er so noch drin?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 19
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Moin,

 

arbeitsrechtlich bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen - nur sozialversicherungsrechtlich endet dieses. Aus diesem Grunde ist eine Abmeldung erforderlich.

 

Hierfür müssen Sie den entsprechenden Grund (entweder "Aussteuerung" oder "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld") erfassen. Hier müssen Sie mit dem Mitarbeiter klären, ob er nach dem Bezug des Krankengeldes Arbeitslosengeld bekommt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Kurt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 19
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also habe ich es richtig verstanden, dass ich eine richtige Abmeldung noch gar nicht machen muss?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 19
3791 Mal angesehen

Sie dürfen keinen Austritt erfassen.

 

Ich habe gerade noch einen Absatz in meinem ersten Beitrag zu den Meldungen ergänzt...

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Kurt
Einsteiger
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Nachricht 5 von 19
3769 Mal angesehen

Hallo!

Also lt. Aussage vom Mitarbeiter bekommt er Arbeitslosengeld. Den Bezug Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld haben wir auch so gemacht. Aber wann genau muss ich den Mitarbeiter denn abgemeldet werden? Wenn er in Rente geht?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 19
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Hallo, 

 

durch die Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld wird mit der nächsten Abrechnung bereits eine DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 30 erstellt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 19
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Hallo,

 

die arbeitsrechtliche Beendigung erfolgt, wenn eine Seite kündigt oder es eine einvernehmliche Vereinbarung gibt; ggf. auch zum Rentenbeginn, wenn dies im Vertrag so festgelegt wurde. Dann erst können Sie auch ein Austrittsdatum erfassen. Bis dahin läuft der AN weiter ohne Entgelt mit.

LG
VM
Rossi
Beginner
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Hallo,

 

ohne Abmeldung würden aber im Bau immernoch Kosten anfallen, obwoh der Mitarbeiter Arbeitslosengeld bezieht und der Firma nicht mehr zu Verfügung steht. Kann dann eine Kündigung zum Tag der Aussteuerung erfolgen? Also gebe ich keinen Schlüssel ein und beende das Arbeitsverhältnis?

 

Vielen Dank

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Ich glaube nicht das jemand hier die Frage zur Kündigung beantworten kann.

 

Hier geht es nach Kündigungsfristen, Inhalt von Arbeitsverträgen. Gerade wenn jemand Langzeitkrank ist.

 

Bei einem Mandanten würden wir an einen Arbeitsrechtler verweisen und keine Aussagen treffen. 

Wir haben Arbeitnehmer bei Mandaten die bereits über ein Jahr ausgesteuert und somit sozialversicherungstechnisch abgemeldet sind. Die bleiben in der Abrechnung bis der Mandant uns über eine Kündigung informiert.

Auch Rentenbeginn heißt nicht automatisch Kündigung - außer es ist im Arbeitsvertrag vermerkt.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 19
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@Wolfgang_Stein  Hallo Herr Stein, wenn ich den Ausfallschlüssel KA bei LuG eingebe, dann kommt leider keine Abmeldung mit dem Meldegrund 30.

 

Was mache ich falsch? Die Krankenkasse möchte diese aber haben.

 

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platinblond
Einsteiger
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Nachricht 11 von 19
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Hallo,

 

hier ist ein anderer Ausfallschlüssel zu verwenden.

 

Dies bitte mit der Krankenkasse abstimmen, es gibt 2 einer bei Aussteuerung und einer bei Leistungen Arbeitsagentur. Schlüssel KA, KO in seltenen Fällen KE

Beim allen 3 kann es aber auch sein, daß die Arbeitsagentur leistet.

Daher besser Fragen welche Meldung die Krankenkasse und vor allem zu welchem Stichtag erwarten.

Da gibt es manchmal eine Überraschung.

Gruß 

 

Matthias Reinemann

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Danke für die Rückmeldung.

 

KA habe ich ja drinnen, aber es wird keine Abmeldung mit dem Meldegrund 30 erzeugt.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

auf den ersten Blick sieht die Kalenderbuchung korrekt aus. Damit wird prinzipiell eine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund "30" erstellt.


Vermutlich wird die Erstellung aufgrund anderer Angaben blockiert?


Gerne schauen wir uns das genauer an. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 19
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Hat es eventuell etwas damit zu tun, dass der Mitarbeiter, bei Übernahme des Mandanten bereits im Krankengeld war?

 

Leider wurde das Lohnmandat nicht mit Systemwechsel übernommen.

 

Ich weiß nicht, wo ich noch schauen soll.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 19
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Hallo,


prinzipiell hat das nichts mit der Übernahme des Mandanten zu tun.


Um Ihnen bestmöglich weiterhelfen zu können, empfehle ich Ihnen, uns über die weiteren Servicekanäle zu kontaktieren.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nataliezabojnik
Beginner
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Nachricht 16 von 19
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Hallo Zusammen,

 

ich habe einen Arbeitnehmerin bei einem Mandanten, welche schon sehr lange ausgesteuert ist (die Abmeldung mit Meldegrund 30 erfolgte in 2017). Nun hat man sich dazu entschieden das Arbeitsverhältnisendgültig zu beenden; das Austrittdatum war nun der 31.05.2024.

Leider habe ich übersehen, dass das System nun wieder eine Abmeldung mit dem Meldegrund 30 erzeugt hat. Diese Meldung möchte die KK nun storniert haben. 

 

Kann ich dies über das Programm irgendwie erreichen oder bleibt mir tatsächlich hier nur über das SV-Meldeportal zu stornieren?

 

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte, die Dokumente geben das irgendwie nicht her (oder ich suche an der falschen Stelle 🙂 )

 

Viele Grüße

Natalie 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @nataliezabojnik,

 

um eine Stornierung über LODAS zu erreichen, müssen wir uns das einmal mit Ihnen genauer ansehen.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nataliezabojnik
Beginner
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Nachricht 18 von 19
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Hallo,

 

sorry, ich hatte vergessen zu erwähnen dass ich mit Lohn und Gehalt arbeite. Vielleicht ist hier ja doch noch jemand der mir bei meinem Problem helfen kann.

 

Viele Grüße

Natalie

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 19 von 19
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Hallo,


ich kann mich meiner Kollegin nur anschließen.


Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns. Wir können den Sachverhalt individuell in Lohn und Gehalt prüfen.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.10.2024 15:07:09 von Sophie_Hümmer
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