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Erhöhte Steuerbelastung im Februar

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letzte Antwort am 28.02.2025 11:30:54 von lena_k
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Syn3
Beginner
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Hallo,

 

in der Februarabrechnung eines MA ist mir eine erhöhte Steuerbelastung bei der Nachberechnung eines laufendes Bezuges aufgefallen, die ich nicht erklären kann:

 

Grundgehalt = monatlich gleich

weiterer lfd. Bezug = gleiche Summe - diese Summe läuft allerdings immer in den Vormonat, es  wird also eine Nachberechnung gemacht - in diesem Fall dann für 01/2025

 

Die Steuerbelastung für den lfd. Bezug im Februar ist ca. 160,00 € höher als im Januar (hier könnte ich es mir noch erklären, da die Nachberechnung das Vorjahr betrifft) aber ebenfalls höher als in der Probeabrechnung für März, obwohl Gesamt-Brutto immer gleich ist.

 

Vielleicht kann mich jemand aufklären.

 

VG

 

lena_k
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

das kann ich dir recht gut erklären, ich hatte genau den gleichen Fall nämlich auch und hab mich an die DATEV gewendet:

Die Nachberechnung, die du in 01/2025 für 12/2024 eingestellt hattest, wird als sonstiger Bezug abgerechnet. Durch die Nachberechnung in 02/2025 auf 01/2025 muss der sonstige Bezug neu berechnet werden, da die voraussichtlichen Werte anders sind.

 

Der neue Steuer-PAP wurde am 20.02.2025 für LuG bereitgestellt (meine Abrechnung war hier schon durch).
Daher wurde dieser noch nicht berücksichtigt und es sind viel höhere Werte herausgekommen. Entweder du installierst die Version 14.59 und setzt den Abschluss zurück oder du wartest auf die März-Abrechnung, hier erfolgt dann die Korrektur.

 

Viele Grüße

Lena

Syn3
Beginner
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Nachricht 3 von 4
215 Mal angesehen

Hallo Lena,

 

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

 

Ich habe mir die Probeabrechnung für März nochmal genauer angeschaut. Hier gibt es eine Korrektur der Steuer für den Vormonat von ca. -40,00 €. Damit wäre die steuerliche Belastung aber immernoch deutlich € höher als für den selben Betrag im März oder Januar.

 

Bei uns handelt es sich aber auch im einen laufenden Bezug, keinen Einmalbezug.

 

Viele Grüße

Dana

 

 

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lena_k
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Dana,

 

wenn du im Januar eine "laufender Bezug" Nachberechnung in den Dezember veranlasst hast, wird das als Sonderzahlung ausgewiesen:

 

lena_k_0-1740738612396.png

 

Der Snip ist aus dem Hilfe-Center. Da ist die Nachberechnung wirklich höher vom Steuerabzug.

Ich werde mein solches Mandat jetzt als Schätzer einstellen.

 

Viele Grüße

3
letzte Antwort am 28.02.2025 11:30:54 von lena_k
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