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Ermittlung Gesamtbeschäftigtenzahl für KUG-Antrag

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letzte Antwort am 08.04.2021 11:08:18 von gnoll
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CVolz
Fortgeschrittener
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Guten Morgen zusammen,

 

gibt es eine Möglichkeit, die Gesamtbeschäftigtenzahl im KUG-Antrag mittels Auswertung o.ä. zu ermitteln oder muss das immer händisch geschehen? Finde es recht müßig, hier jeden Monat bei meinem Mandanten mit 300 Mitarbeitern zu rechnen, wer wegen Elternzeit, AU > 6 Monate, Sonderurlaub, Azubi etc. rauszurechnen ist...

 

Für Tipps danke ich!

 

Viele Grüße 🙂 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Ja, ja wenn das Lohnjournal zu lang wird. Echt ätzend. Habe mir das in der Datenanalyse gebastelt.  Kenne aber Lodas nicht.

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Ja, theoretisch sollte das eigentlich machbar sein, da man ja eh bei jedem einzelnem gemeldetem Mitarbeiter die KUG-Abteilung zuordnen muss. Die Voraussetzungen wären also erfüllt.

Mich macht nur stutzig, dass die MA Zahl jeden Monat neu ermittelt wird .. vor allem die aufgeführten Gründe (Krankengeldbezug, Elternzeit..). Mitarbeiter die für KUG gemeldet sind, fallen doch nicht raus, bloß weil sie länger als 6 Wochen krank sind. Die gehören doch weiterhin in die Berechnung des Abteilungsausfalls.

Oder hab ich da jetzt i-etwas falsch verstanden?

Gruß Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
2348 Mal angesehen

Hallo zusammen,


vielen Dank für Ihre Beiträge.


Das ist richtig, dass das Feld  "Gesamtzahl der dort Beschäftigten" auf der Auswertung 100 von LODAS nicht automatisch befüllt wird.


Über unser Programm Daten-Analyse-System ( DALY ) haben Sie auch für LODAS die Möglichkeit, unter der Datenquelle RZ-Lohn | Allgemein die Auswertung Arbeitnehmer (Auswertungs-ID 1) zu erstellen und individuell zu bearbeiten.

 
In unserem Dokument: 1034306 Daten-Analyse-System - Übersicht der Standardstatistiken finden Sie die Standardstatistiken im Überblick.

 

Eine Anleitung für die entsprechenden Filtereinstellungen haben wir im Dokument: 9217189 Filter anlegen, bearbeiten und anzeigen (Fenster) zusammen gestellt. 


Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung benötigen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mivo
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Frau Schön,

 

das Feld manuell füllen zu müssen ist doch gerade bei digitalen Vorgängen kompletter Blö....

 

Wir erstellen die Lohnabrechnung. Die Auswertungen gehen postalisch zum Mandanten und anschließend teilen wir noch als zusätzliche Angaben dies mit, damit es manuell ergänzt wird? Mit war das Feld bisher noch nicht so bewusst, da ich es eher Angabe bei Teilbetrieben verstanden hätte. Dass es eine Zwangsangabe im Antrag ist und ggfls. bei Nichtangabe die Bearbeitung verhindert, ist mit erst jetzt durch Rückfragen der Bundesagentur bewusst geworden.

 

Ich denke hier muss dringend eine andere Lösung her. Bewegungsdaten oder Stammdaten wäre mir jetzt egal. Wenn das Analysesystem die Sachverhalte ermitteln kann, warum dann nicht LODAS als Auswertung? Die Datenquelle dürfte identisch sein.

 

Bitte nehmen Sie die Anregung für die Weiterentwicklung auf. Das Thema Kurzarbeit wird uns noch eine Weile beschäftigen.

 

Viele Grüße

Michael Vogel

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 7
2237 Mal angesehen

Hallo Herr Vogel, 


im Merkblatt 8a- Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ist zur Gesamtzahl der Mitarbeiter folgendes hinterlegt: 
Bei der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer/-innen sind Arbeitnehmer/-innen, die nicht der Beitragspflicht zur Bundesagentur für Arbeit unterliegen, ferner Kranke, Beurlaubte und innerhalb des o. a. Zeitraumes ausgeschiedene Arbeitnehmer/-innen mitzuzählen. Nicht mitzuzählen sind Auszubildende sowie Arbeitnehmer/-innen, die sich in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen) mit Bezug von Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld befinden. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer/-innen nicht als Beschäftigte zu zählen, deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B. weil sie sich in Elternzeit befinden). Heimarbeiter zählen ebenfalls nicht zu den tatsächlich Beschäftigten im Sinne der Vorschriften über das KUG.

Diese Unterscheidung kann vom Lohnprogramm nicht gänzlich getroffen werden. 
Daher muss diese Angabe leider händisch erfolgen. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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gnoll
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Vogel,

 

in diesem Thread:

 

Leistungsantrag KUG Gesamtzahl der dort Beschäftigten 

 

wird angekündigt, dass die Gesamtzahl wohl übermittelt werden können soll, wenn KEA realisiert ist...

 

Schöne Grüße aus Hessen

 

G. Noll

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letzte Antwort am 08.04.2021 11:08:18 von gnoll
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