Hallo zusammen!
Unser Mandant will über den 31.12.2020 weiterhin KUG nutzen bis zum 30.06.2020.
Im 1. Antrag und in der Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern war dies ja nur begrenzt
bis zum 31.12.2020. Das KUG wurde ja während Corona verlängert bis zum 31.12.2021.
Muss er jetzt für diesen Zeitraum erneut einen Antrag stellen und wie sieht es dann mit
dem erhöhten KUG aus (die Arbeitnehmer bekommen ja jetzt 80 %, da er länger als 7 Monate
KUG bezieht.)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Clara E.,
für den Zeitraum ab dem 01. Januar 2021 muss ein Verlängerungsantrag für Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur eingereicht werden - im Grunde genau dasselbe, wie bei der ursprünglichen Beantragung.
Das erhöhte Kurzarbeitergeld wird ganz normal weiter gezahlt, da ja nur der Zeitraum verlängert.
Viele Grüße
Flitze
In der Presseinfo 52 der Bundesagentur für Arbeit heißt es:
Betriebe, die weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen sind, können die Verlängerung am schnellsten per Post (mit Angabe der Großempfänger PLZ) formlos vornehmen, eine erneute Anzeige über den Arbeitsausfall ist nicht erforderlich. Folgende Angaben sollten dabei gemacht werden:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/dortmund/presse/presseinfo-2020-052
Da die Kurzarbeit verlängert wird, greift natürlich der erhöhte Satz.
__Nachtrag: die Erhöhung des KUG gilt aktuell nur bis 31.12.2020 - weiß hier jemand mehr, ob der Zeitraum ins Jahr 2021 verlängert wird?__
LG
Anne Koch
Ja, Gesetz wurde beschlossen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kurzarbeit-wird-verlaengert-1787352
Ein formloser Antrag reicht in NRW, bisher teilweise, nicht aus. Es wird die - 101 Anzeige über Arbeitsausfall- nachgefordert.
Auch bei Verlängerung des Kurzarbeitszeitraum? Ich dachte, immer nur, wenn es um eine erneute Gewährung geht (weg 3 monatiger Unterbrechung).
Hatte heute genau 2 Fälle bzgl KUG Verlängerung. 1. wurde einfach per Mail bis 30.06.2021 verlängert. der 2. soll bitte mit einer neuen Anzeige verlängert werden. Unternehmen kommen zwar aus unterschiedlichen Branchen gehören aber zum gleichen Amt..... . einfach akzeptieren.