Erstattung Kosten Arbeitszimmer nach tatsächlichen Kosten möglich - steuerfrei?
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Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich...
wenn das Arbeitszimmer der "Mittelpunkt der Arbeit" ist, könnte dann der Arbeitgeber diese dann dem AN vorab schon monatlich z.B. steuerfrei erstatten? Im Grunde Werbungskosten-Erstattung? Ich habe hierzu leider nichts eindeutiges gefunden.... zu der Pauschale habe ich sehr viel gefunden. Denn, das dies nicht möglich ist bzw. schon, aber dass dies dann nicht steuerfrei erfolgen kann vom AG!
Und welche LA würdet ihr dazu empfehlen? Es sollte ja dann ja schon irgendwie in der Lohnsteuerbescheinigung richtig ausgewiesen bzw. bescheinigt werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Hallo,
Werbungskostenersatz ist nicht steuerfrei.
Für eine Steuerfreiheit braucht es eine explizite Regelung im § 3 EStG oder es dürfte gar nicht zu Arbeitslohn führen.
Beste Grüße
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Vielen herzlichen Dank ! Zu dem Ergebnis bin ich in der Zwischenzeit nach intensiver Recherche im Internet auch gekommen. Dann bin ich ja auf dem richtigem Weg. Der Arbeitgeber könnte es natürlich erstatten, aber halt nicht steuerfrei!
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Daher bei steuerrechtlichen Fragen bitte Ihre Kollegen oder Chefs fragen, vielen Dank.
Grundsatz
Alle WK sind möglich dem AN steuerfrei zu erstatten gem. § 3 i.V.m. § 9 EStG, im Zweifel mit §§ 37a ff. EStG
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Die Aussage ist falsch und keine Lösung...