Hallo Zusammen,
bei unserem Mitarbeiter werden monatlich Pfändungen abgerechnet.
Nun hat ein Gläubiger uns einen Betrag auf unser Konto zurücküberwiesen, da sich der Schuldbetrag verringert hatte.
Wie muss ich hier im Lohn vorgehen?
Ich nutze Lohn und Gehalt.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Nadine
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Nadine,
Du verminderst die Schuld um den zurückgezahlten Betrag. Dann dürfte alles klappen.
LG
Sabine
Hallo Zusammen,
jetzt habe ich noch eine weitere Frage.
Ich habe es so im Lohn hinterlegt, aber wird dies dann auch automatisch an die Buchhaltung weitergeleitet?
LG
Hallo,
eine Übergabe an die Buchhaltung kann im Zuge der Erstellung des Buchungsbeleges dann erfolgen, wenn der angesprochenen Lohnart beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten in der entsprechenden Fibu-Mitarbeitergruppe ein Fibu-Konto zugeordnet wurde.