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Erstattung Pfändung

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letzte Antwort am 18.06.2021 09:40:36 von Darlene_Pfahler
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nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
702 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

bei unserem Mitarbeiter werden monatlich Pfändungen abgerechnet.

Nun hat ein Gläubiger uns einen Betrag auf unser Konto zurücküberwiesen, da sich der Schuldbetrag verringert hatte.

Wie muss ich hier im Lohn vorgehen?

 

Ich nutze Lohn und Gehalt.


Vielen Dank für eure Hilfe.

 

LG
Nadine

itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
699 Mal angesehen

Hallo Nadine,

 

Du verminderst die Schuld um den zurückgezahlten Betrag. Dann dürfte alles klappen.

 

LG

 

Sabine

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nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
615 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

jetzt habe ich noch eine weitere Frage.

Ich habe es so im Lohn hinterlegt, aber wird dies dann auch automatisch an die Buchhaltung weitergeleitet?

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
565 Mal angesehen

Hallo,


eine Übergabe an die Buchhaltung kann im Zuge der Erstellung des Buchungsbeleges dann erfolgen, wenn der angesprochenen Lohnart beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten in der entsprechenden Fibu-Mitarbeitergruppe ein Fibu-Konto zugeordnet wurde.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.06.2021 09:40:36 von Darlene_Pfahler
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