Folgender Fall:
Mitarbeiter erhält wegen Krankheit bis 09.09.2022 Lohnfortzahlung
darin enthalten:
Umwandlung zur Betrieblichen Altersvorsorge und Zuzahlung vom Arbeitgeber
Gehaltsumwandlung Bike-Leasing
Ab 10.09.2022 erhält sie Krankengeld und danach erfolgte Aussteuerung mit Bezug ALG I
Am 01.04.2024 wird rückwirkend eine EU-Rente zum 01.08.2022 bewilligt.
Theoretisch hat sie daher ab 01.08.2022 keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung inkl. aller Leistungen, da sie ja ab diesen Zeitpunkt EU-Rente bezieht.
1.Kann man den zu Unrecht erhaltenen Lohn zurück fordern? via einer Rückrechnung?
2.Welche Auswirkungen hat das auf die Betriebliche Altersvorsorge?
3.Wenn ich ab 01.08.2022 BGRS 3101 schlüssele, werden mir die überzahlten Beiträge zurück erstattet?
4.Die Erfassung ist nur SV-Meldeportal möglich? oder gibt es eine Möglichkeit über Datev?
Eventuell hat das jemand schon gehabt.
Ich möchte tatsächlich keine Rechtsberatung 😉 , sondern gerne eine Hilfestellung, wie man so etwas handhabt/erfasst/abwickelt???
Lieben Dank.
Hallo,
Nachberechnungen sind grundsätzlich für das aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich.
Auf 2022 kann keine Nachberechnung durchgeführt werden. Bei einer Nachberechnung (möglich ab Januar 2023) wird der zuviel gezahlte Lohn mit der aktuellen Abrechnung verrechnet.
Ggf. kann es zu einer Überzahlung kommen.
Die zuviel bezahlten Beiträge werden mit dem aktuellen Beitragsnachweis verrechnet. Rückwirkend wird kein neuer Beitragsnachweis erstellt. Welche Auswirkungen dies auf die betriebliche Altersvorsorge hat, müsste zuvor rechtlich geklärt werden. Über LODAS gibt es keine Möglichkeit dies für 2022 zu erfassen. Eine Korrektur müsste hier über das SV Meldeportal erfolgen.
vielen Dank, das hilft mir schon.
LG aus Lichtenstein