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Erwerbsunfähigkeitsrente nachträglich für 08/2022 bewilligt am 01.04.2024. aber bis 09.09.2022 Lohnfortzahlung

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letzte Antwort am 25.04.2024 15:56:13 von Denise1
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Denise1
Einsteiger
Offline Online
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Folgender Fall:

 

Mitarbeiter erhält wegen Krankheit bis 09.09.2022 Lohnfortzahlung

 

darin enthalten:

Umwandlung zur Betrieblichen Altersvorsorge und Zuzahlung vom Arbeitgeber

Gehaltsumwandlung Bike-Leasing

 

Ab 10.09.2022 erhält sie Krankengeld und danach erfolgte Aussteuerung mit Bezug ALG I

 

Am 01.04.2024 wird rückwirkend eine EU-Rente zum 01.08.2022 bewilligt.

 

Theoretisch hat sie daher ab 01.08.2022 keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung inkl. aller Leistungen, da sie ja ab diesen Zeitpunkt EU-Rente bezieht.

 

1.Kann man den zu Unrecht erhaltenen Lohn zurück fordern? via einer Rückrechnung?

2.Welche Auswirkungen hat das auf die Betriebliche Altersvorsorge?

3.Wenn ich ab 01.08.2022  BGRS 3101 schlüssele, werden mir die überzahlten Beiträge zurück erstattet?

4.Die Erfassung ist nur SV-Meldeportal möglich? oder gibt es eine Möglichkeit über Datev?

 

Eventuell hat das jemand schon gehabt.

 

Ich möchte tatsächlich keine Rechtsberatung 😉 , sondern gerne eine Hilfestellung, wie man so etwas handhabt/erfasst/abwickelt???

 

Lieben Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
82 Mal angesehen

Hallo,

 

 

Nachberechnungen sind grundsätzlich für das aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich.

 

Auf 2022 kann keine Nachberechnung durchgeführt werden. Bei einer Nachberechnung (möglich ab Januar 2023) wird der zuviel gezahlte Lohn mit der aktuellen Abrechnung verrechnet.

Ggf. kann es zu einer Überzahlung kommen.


Die zuviel bezahlten Beiträge werden mit dem aktuellen Beitragsnachweis verrechnet. Rückwirkend wird kein neuer Beitragsnachweis erstellt. Welche Auswirkungen dies auf die betriebliche Altersvorsorge hat, müsste zuvor rechtlich geklärt werden. Über LODAS gibt es keine Möglichkeit dies für 2022 zu erfassen. Eine Korrektur müsste hier über das SV Meldeportal erfolgen.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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vielen Dank, das hilft mir schon.

 

LG aus Lichtenstein

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letzte Antwort am 25.04.2024 15:56:13 von Denise1
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