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Fahrtenbuch abrechnen

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letzte Antwort am 16.01.2025 17:56:30 von lohnhilfe
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
125 Mal angesehen

Hallo!

 

Ich rechne für 2024 ein Fahrtenbuch eines Arbeitnehmers ab.

Der Arbeitgeber hat mir die Abschreibungskosten, Benzinkosten, Reparaturkosten, Finanzierungszinsen, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer jeweils netto mitgeteilt. Für die Versteuerung des Arbeitnehmers muss ich doch 19% Ust. hinzurechnen oder?

Außerdem meine Frage, wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer z.B.: zum 15.06.2024 eingetreten ist und ab diesem Tag das Fahrzeug fährt. Werden die Abschreibung, Finanzierungszinsen, Kfz-Versicherung und Kfz- Steuer nur anteilig für die Zeit ab Eintritt berechnet oder werden dennoch die Gesamtkosten 2024 zugrunde gelegt?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
77 Mal angesehen

Hallo,

 

rechtlich können wir nicht beraten. Klären Sie den Sachverhalt bitte mit der zuständigen Behörde.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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letzte Antwort am 16.01.2025 17:56:30 von lohnhilfe
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