Hallo!
Ich rechne für 2024 ein Fahrtenbuch eines Arbeitnehmers ab.
Der Arbeitgeber hat mir die Abschreibungskosten, Benzinkosten, Reparaturkosten, Finanzierungszinsen, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer jeweils netto mitgeteilt. Für die Versteuerung des Arbeitnehmers muss ich doch 19% Ust. hinzurechnen oder?
Außerdem meine Frage, wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer z.B.: zum 15.06.2024 eingetreten ist und ab diesem Tag das Fahrzeug fährt. Werden die Abschreibung, Finanzierungszinsen, Kfz-Versicherung und Kfz- Steuer nur anteilig für die Zeit ab Eintritt berechnet oder werden dennoch die Gesamtkosten 2024 zugrunde gelegt?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten. Klären Sie den Sachverhalt bitte mit der zuständigen Behörde.