Hallo Community,
bei folgendem Fall benötige ich Hilfe:
Einem Mitarbeiter soll rückwirkend ab Januar 2024 Fahrtkostenzuschuss gezahlt werden (keine Pauschalbesteuerung)
Monatlich 470,00 €. Mandant hätte den Betrag gerne in einer Summe in der Dezember-Abrechnung, um die Nachberechnungen ab Januar zu vermeiden.
Bei 470,00 € x 12 = 5.640,00 € + das laufende Gehalt liege ich weit über der Beitragsbemessungsgrenze.
Ist es von daher ratsam (bzw. müsste es nicht sowieso?) über die Jahrestabelle versteuert werden?
Ich würde die Lohnart dann für den Dezember als Sonstiger Bezug/Einmalbezug schlüsseln.
Ist das korrekt so?
Ab Januar nächsten Jahres wird der Zuschuss sowieso monatlich gezahlt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn ein Jahressteuerausgleich stattfindet, sehe ich das Vorgehen steuerlich unkritisch, einen sonstigen Bezug abzurechnen.
SV-Rechtlich ist die Zuordnung als Einmalbezug falsch (weil eigt alle Monate aufgemacht werden müssten), aber aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar. Daher erfassen Sie das doch als Einmalbezug, denken Sie aber daran, die Lohnart umlagepflichtig zu schlüsseln (weil es ja die Abgeltung eines laufenden Bezugs ist).
Bei Entgeltersatzleistungsbescheinigungen muss man dann ggf. auch nochmal daran denken...
VG
Hallo,
Ich rate von dieser Vorgehensweise ab und würde wie folgt vorgehen:
Ich würde den Fahrtkostenzuschuss ab Januar 2024 rückwirkend einschlüsseln. Dann wäre es sv-rechtlich und auch steuerrechtlich korrekt dargestellt. Der Nachteil ist nur, dass dieser Mitarbeiter diesen Monat halt 12 Lohnabrechnungen bekommt. Für die Zukunft wäre aber alles gleich korrekt hinterlegt.
Sollte es für die letzten Monate einen AAG-Antrag gegeben haben, so würde dieser ja auch gleich automatisch mit korrigiert werden.