Fahlermeldung LN12316
Hallo,
habe die Fehlermeldung dass bei der Krankenkasse die hinterlegte Bankverbindung gelöscht ist. Habe mal bei einer Krankenkasse nach gefragt, da wurde jedoch keine Bankverbindung geändert. Soll die Zahlungsaufträge überprüfen und für die Krankenkasse eine gültige Bankverbindung erfassen. Oder hat dieser Hinweis mit einer anderen Einstellung zu tun? Der Mandant hat allen Krankenkassen einen Sepa-Mandat erteilt?
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Mandant den Krankenkassen eine Lastschriftgenehmigung erteilt hat, sollte bei den Krankenkassen eigentlich Barzahlung/Einzug geschlüsselt sein. Eine Bankverbindung ist in diesem Fall nicht nötig zu hinterlegen (bei den einzelnen Krankenkassen).
Sicherheitshalber würde ich noch prüfen, ob die Daten der Institutionsverwaltung täglich aktualisiert werden.