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Fehlzeit Quarantäne nach 6 Wochen bzw. >6 Wochen

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letzte Antwort am 04.03.2021 09:37:27 von Sabrina_Simmerlein
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sschu
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Eine kurze Frage zum Thema Quarantäne nach 6 Wochen:

Lt. Dok. 1008768 kann die DATEV nicht sagen, welche Fehlzeit nach 6 Wochen Quarantäne erfasst werden muss. Kann jemand beantworten, welche Fehlzeit bei Quarantäne >6 Wochen erfasst werden muss? Vielen Dank.

wicki04
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Hier ein Auszug von der Internetseite der Techniker Krankenkasse:

Nach § 56 Infektionsschutzgesetz hat der Mitarbeiter unter Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung. Diese bemisst sich nach dem ausgefallenen Entgelt. Der Arbeitgeber muss für die ersten sechs Wochen die Entschädigung auszahlen und erhält sie auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück. Ab der siebten Woche erhalten die Betroffenen eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes direkt von der zuständigen Behörde.

Wichtig: In diesem Fall ist keine Kostenerstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bzw. über die Umlageversicherung U1 möglich.

 

KOB
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sschu
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Vielen Dank für die Antwort. Damit ist aber leider nicht die Frage geklärt, welchen Fehlgrund ich in LODAS nach den 6 Wochen hinterlegen muss. Kann dazu jemand etwas sagen? Vielen Dank.

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wicki04
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Dieser Fall ist sehr selten und ein Ausnahmefall, dass jemand 6 Wochen in Quarantäne ist und vermutlich auch nicht absehbar ist, wie lange diese Quarantäne dauern wird. Da ihre Frage auch sehr kurzgefasst und nicht sehr aussagekräftig ist, kann man nicht einfach pauschal sagen, was Sie schlüsseln müssen. Hier muss man sich die Unterlagen genauer anschauen und prüfen, ist der AN arbeitsunfähig vielleicht auch zwischenzeitlich krankgeschrieben und vor allem warum wurde die Quarantäne so lange angeordnet usw.. Vielleicht kann Ihnen hier die Krankenkasse bzw. die Gesundheitsbehörde weiterhelfen.

 

 

 

KOB
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sschu
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Hallo wicki04!

Die Frage ist doch eigentlich sehr deutlich erklärt!

 

Was für eine Fehlzeit muss ich erfassen, wenn jemand länger als 6 Wochen in Quarantäne ist?

 

PRO JAHR muss der AG 6 Wochen Quarantäne abrechnen, nach 6 Wochen PRO JAHR nicht mehr. Da ein Mitarbeiter auch häufiger in Quarantäne kommen kann, ist der Fall doch möglich. Der Mitarbeiter hat keine AU, es liegt lediglich eine Quarantäne Anordnung vor.

 

Viele Grüße

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wicki04
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Da diese Möglichkeit zur Schlüsselung nicht vorgehen ist, würde ich persönlich dann eine unbezahlte Fehlzeit schlüsseln.  Der Mitarbeiter muss sich in den Fall ja selbst um die Entschädigungszahlung in Höhe Krankengeld bei der Gesundheitsbehörde kümmern, Berechnung erfolgt durch die Behörde. Eine andere Idee habe ich nicht. Die Zählung der Tage aufgrund der Quarantäne müssten programmtechnisch bereits aufgebraucht sein.

Ich würde trotzdem empfehlen sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen.

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr..

 

KOB
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sschu
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Die 6 Wochen für die Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne" müssen maxmimal für 6 Wochen bezahlt werden. Bei den 6 Wochen handelt es sich aber nicht um eine Frist, die jedes Jahr neu beginnt zu laufen? Ist es korrekt, dass die 6 Wochen kalenderübergreifend gesehen werden müssen?

 

Beispiel: Ein Mitarbeiter war in 2020 für 5 Wochen in Quarantäne (2 Wochen im Juni und 3 Wochen im Dezember), in 2021 erneut für 2 Wochen. Ist es korrekt, dass dann die sechs Wochen nach der ersten Quarantänewoche in 2021 überschritten sind?

 

Vielen Dank.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


der Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG besteht für die gesamte Dauer einer Epidemie. Das bedeutet, dass die 6-Wochen-Frist ab 01.01.2021 nicht neu zu berechnen ist.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008688 Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.03.2021 09:37:27 von Sabrina_Simmerlein
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