Sehr geehrte DATEV Community,
ich stehe vor der Herausforderung, die Abrechnung eines Zuschusses für E-Bikes im Rahmen einer Gehaltsumwandlung korrekt durchzuführen. Mein Arbeitgeber möchte diese E-Bikes zur Verfügung stellen und dazu einen Zuschuss von 10 € netto gewähren.
Nachdem ich die Gehaltsumwandlung und das E-Bike korrekt erfasst habe, funktioniert die Abrechnung einwandfrei. Das einzige Problem, dem ich gegenüberstehe, ist die korrekte Abrechnung des Zuschusses.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche Lohnart für diesen Zuschuss angemessen wäre?
Trotz meiner Recherche konnte ich hierzu leider keine eindeutige Information finden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Unterstützung und Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wäre es für Sie ein gangbarer Weg, die Gehaltsumwandlung entsprechend zu ändern von derzeit Gehaltsumwandlung 100 € in nur noch Gehaltsumwandlung 90 €?
Einen "Arbeitgeberzuschuss" in dem Sinne kann es bei der Jobrad-Gestellung nämlich gar nicht geben, da ja der Arbeitgeber das Jobrad least und somit die Leasingraten zahlen muss. Offenbar ist er dazu aber nicht bereit, so dass er in einem zweiten Schritt die Refinanzierung dieser Leasingraten über die Gehaltsumwandlung (in voller Höhe?) erreicht. Dann, in einem dritten Schritt, wie von Ihnen geschildert, wieder einen Zuschuss zu gewähren, ist überflüsssig. Das Ergebnis erreicht man einfach und direkt über eine um 10 € reduzierte Gehaltsumwandlung und damit über eine um 10 € niedriger Refinzierung .
Wer trägt in Ihrem Beispiel die in den Leasingverträgen regelmäßig enthaltene Versicherungsrate?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@Jasmin_LuG schrieb:Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche Lohnart für diesen Zuschuss angemessen wäre?
Das ist ein stinknormaler Festbezug ohne irgendwelche Besonderheiten (gleicher Lohnartkern wie Gehalt u.ä.). Die Lohnart musst du aber selbst noch anlegen.
@lohnexperte, könnte man, ja. Wir haben auch einen Mandanten, der einen "Zuschuss" zum Firmenrad zahlt, da haben wir uns für separate Nennung auf der Lohnabrechnung entschieden, damit es a) für die Mitarbeiter und b) für die Lohnsachbearbeiterin nachvollziehbarer ist. 😉