Ich soll bei einem AN einen überlassenen Firmenwagen mit Fahrtenbuch abrechnen.
Der AN leistet auch eine Zuzahlung für die laufenden Kosten.
Ich würde - so ja auch die herrschende Meinung in diversen Zeitschriften etc. - im laufenden Jahr eine Pauschale (angelehnt an die 1%-Regel) versteuern und am Jahresende glatt ziehen.
Kann man Mitte Dezember einen Saldenstrich ziehen und den Rest im Folgejahr abrechnen oder lieber mit dem Januar-Lohn schlussrechnen?
Vorab bereits Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich korrigiere solche Fälle im Rahmen einer Wiederholungsabrechnung Dezember vor der Januarabrechnung. So habe ich später keine Probleme mit der SV (Entstehungsprinzip) und auch bei der Umsatzsteuer habe ich keine Probleme, alles sauber in einem Jahr.
Dankeschön!
Ich schließe mich hier @jena an. Wir handhaben das hier auch so.