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Firmenwagen: Brutto-Gehaltsverzicht

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letzte Antwort am 13.12.2024 14:24:16 von Claudia-
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Michaela_P
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Guten Tag,

 

ich habe einen Mitarbeiter, der einen Dienstwagen zur privaten Nutzung erhält.

Die monatliche Barvergütung soll in Höhe der monatlichen fixen Kosten gekürzt werden.

 

Wie berechne ich das in Lodas?

 

Bsp. Dienstwagen kostet 48.000€ und die monatliche Leasing-Rate 523€.

Der Mitarbeiter verdient Brutto 8.400€. 5 Km zw. Wohnung und Arbeit.

Wird trotzdem der Geldw.Vorteil berechnet?

Wie sieht der Netto Abzug aus?

 

Welche Lohnarten / Nettolohnarten benutze ich?

 

Vielen Dank schon einmal vorab!

 

pogo
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Claudia-
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Hallo Michaela,

 

wenn ich dich richtig verstehen, dann soll der Mitarbeiter für die Leasingraten selbst aufkommen? 

Bei 48.000 BLP und der 1% Methode = 480,- EUR kann er nur max. 480,00 EUR zuzahlen um den geldwerten Vorteil zu mindern. (zzgl. der 5km Fahrtweg)

Eine höhere Zuzahlung als der geldwert Vorteil ist meines Wissens nicht erlaubt.

Er kann sich maximal noch an den Anschaffungskosten beteiligen. 

Aber warum überhaupt Firmenwagen, wenn er doch alles selbst bezahlt erschließt sich mir nicht.

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Michaela_P
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Vielen Dank für deinen Hinweis.

Ich habe beireits die entsprechenden Lohnarten anglegt.

Allerdings stört mich der Nettoabzug 9060 - Siehe Anhang!

 

 

Michaela_P
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Richtig, der Mitarbeiter kommt für die Firmenfahrzeugkosten selber auf.

Hat steuerliche Vorteile und er kann sein Auto in der Firma laden (E-Fahrzeug).

 

Es handelt sich hier um eine sogenannte Barlohnumwandlung.

Lohnsteuerlich ist es wohl zulässig, durch eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag, Teile des Arbeitslohns durch eine Sachleistung (z. B. Überlassung eines Firmenfahrzeuges) zu ersetzen.

 

 

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Claudia-
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Oh je... auch noch ein E-Fahrzeug... Leider hast du hier nur einen geldwerten Vorteil von 120,- EUR + 18,00 EUR = 138,- EUR maximale Zuzahlung. 

Die Abrechnung ist soweit richtig, bis auf dem Betrag. 

 

Er verdient 8400 brutto + Firmenwagen

Im Brutto werden von seinem Lohn die Zuzahlung zum Firmenwagen abgezogen. 

Somit bleiben ihm 8400 EUR brutto.

 

Im Netto wird der Firmenwagen immer abgezogen, da es ein Sachbezug ist und kein Barlohn.

Um dies wegen der Zuzahlung zu bereinigen muss die Zuzahlung im Netto addiert werden. 

Somit im Netto dann die Ab-/Zuzüge auf 0

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STBMT
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Michaela_P
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Vielen Dank für die Antwort.

Das klingt ja auch sehr spannend, aber ein Gemeinschaftsleasing ist es nicht.

 

Der AG least das Fahrzeug und stellt es dem AN zur privaten Nutzung zur Verfügung.

Die monatlichen fixen Kosten sollen sein Bruttolohn mindern.

In der Theorie hört sich das einfach an...

 

Frage ist, ob der Gwvt gerechnet werden muss und ob überhaupt etwas vom Netto abgezogen werden muss?

 

Wie in meinem Anhang oben, rechnet Lodas bei Abzug mit der Lohnart 881 beim Nettolohn den Betrag wieder drauf!

Meiner Meinung nach nicht richtig!

 

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pogo
Experte
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Bei der Fahrzeugerfassung beim Mitarbeiter wird die Zuzahlung eingetragen.

Grundsätzlich erstmal nicht bei den Festbezügen oder der Bewegungsdatenerfassung.

 

Da die Zuzahlung nun aber höher ist, als der geldwerte Vorteil, musst du gucken, was die Abrechnung ergibt und ob das so richtig ist.

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Michaela_P
Beginner
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Dann berechnet er die Zuzahlung in Höhe des geldwerten Vorteils...

(Brutto und Netto =  +- 0)

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Claudia-
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dann sollte es richtig sein

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Claudia-
Aufsteiger
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Ich habe nochmal nachgelesen, 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Gehaltsverzicht und einer Zuzahlung.

Was wir bisher hatten ist eine Zuzahlung. Diese ist auf die Höhe des geldwerten Vorteils begrenzt.

 

Ein Gehaltsverzicht ist dagegen auch in höherer Summe möglich und muss vertraglich vereinbart werden.

Die Summe aus dem Gehaltsverzicht wird vom Bruttolohn abgezogen und dementsprechend erhält der Mitarbeiter weniger Bruttolohn und zahlt weniger Steuern. das Fahrzeug wird dem gekürzten brutto nach der 1% Methode hinzugerechnet. Eine Zuzahlung ist dann nicht mehr einzutragen.

 

Ob für den AG-Anteil der SV Abgaben aus dem gekürzten Bruttolohn wieder ein neuer geldwerter Vorteil ergibt, bin ich mir noch nicht ganz schlüssig.

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Michaela_P
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Richtig, der Gehaltsverzicht ist auch vertraglich vereinbart.

 

Also müsste meine Berechnung ja soweit passen.

 

Bei den Nettoabzügen habe ich die Nettolohnart in Abzug gebracht die bei der Lohnart 881 hinterlegt war, so dass dort +- 0 entsteht! (sonst würde er mehr Netto als vorher erhalten)

 

Nettolohnart Zuzahl. Firmenfahrzeug +523€  (von Datev erzeugt)

Nettolohnart Zuzahl. Firmenfahrzeug  -523€  (als Netto Abzug eingegeben)

 

Der AN erhält somit 298,25€ weniger Netto.

 

Claudia-
Aufsteiger
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Rechnerisch richtig aber schlecht ausgewiesen, da es sich nicht um eine Zuzahlung handelt und nun auf der Abrechnung "Zuzahlung" steht. Datev hat auch nicht umsonst einen Netto Abzug bei der Lohnart drin.

 

Um es richtig zu hinterlegen müsstest du das Gehalt um 523,- EUR kürzen und dafür die Zuzahlung löschen. 😉

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Claudia-
Aufsteiger
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Keine Ahnung warum, aber manchmal sind die Hilfecenter Artikel für LuG besser erklärt als für LODAS.

https://apps.datev.de/help-center/documents/1036218

 

 

Hier stehen die Unterschiede auch zum nachlesen drin.

 

Man kann den Gehaltsverzicht alternativ wie beim Jobrad auch mit einer separaten Lohnart abziehen, dann wird es auf der Abrechnung ausgewiesen.

 

Claudia_0-1734096675213.png

 

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letzte Antwort am 13.12.2024 14:24:16 von Claudia-
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