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Firmenwagen während der Elternzeit (Vater)

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letzte Antwort am 13.10.2023 08:48:42 von K_Wolf
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Thumper
Beginner
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Hallo Zusammen,

wir haben einen Arbeiternehmer (Vater), der geht voraussichtlich vom 01.12.-31.12.(abhängig von der Geburt) in Elternzeit.

Er darf während dieser Zeit seinen Firmenwagen weiter nutzen. Hierbei handelt es sich ja um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung. Ich würde jetzt die 1% + Wege Arbeitsstätte unter Fehlzeit, weitergewährte Arbeitgeberleistung brutto eintragen. Ich habe auch eine fiktive Probeabrechnung für den Monat Oktober (01.10.-31.10.) gemacht und dort wurde steuer- und sozialversicherungsmäßig nichts abgezogen. Es wurde lediglich der Bruttobetrag als Nettoabzug "Dienstwagen" abgezogen und es bleibt ein negativer Auszahlungsbetrag übrig.

Ist diese Vorgehensweise richtig?

Ich gehe davon aus, dass das Kind früher kommen wird und der Firmenwagen auch mit Gehalt verrechnet werden kann, aber für den theoretischen Fall. 

 

Ich hoffe, ihr könnte mir weiterhelfen. Danke vorab.

K_Wolf
Aufsteiger
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Hallo,

 

da die Fahrten Wohnung Erste Tätigkeitsstätte Fehlzeitenbedingt wegfallen, würde ich nur den 1%-Betrag in weitergewährte AG Leistung eintragen.

 

 

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pogo
Experte
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Da wär ich vorsichtig, mit dem Weglassen der Fahrten Whg/Arb.

 

Während den Coronalockdowns gab es auch keine Fahrten zu den Restaurants unserer Mandanten. Trotzdem musste die Versteuerung durchgehend erfolgen. Also einfach weglassen, weil es keine Fahrten gab, wird nicht akzeptiert.

 

Einzige Möglichkeit das zu umgehen, ist die Einzelbewertung mit der Tagespauschale von 0,002% für das komplette Jahr. Dazu müsste es dann aber auch Aufzeichnungen über Arbeitstage geben und evtl. Abrechnungen der Vormonate korrigiert werden.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@Thumper  Ich habe gerade den gleichen Fall und habe den Kollegen so abgerechnet, wie Sie beschrieben haben.

 

Also auch die Summe unter weitergewährte Arbeitgeberleistung eingetragen, da das gemeldet werden muss.

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vw
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

Haufe ist bei der Frage m.E. recht eindeutig. Insofern bin ich bei @pogo .

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI42323_HI7250198.html

 

Gruß, vw

 

PS:

@_JuliaBorowski_ 

sorry, war als Antwort auf @K_Wolf gedacht ...

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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K_Wolf
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

das leuchtet ein und macht Sinn - ist gut zu Wissen.

Somit revidiere ich meine Aussage.

Wobei bei der letzten LStAP wurde es nicht moniert seitens des Prüfern bei einem Mandanten...

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letzte Antwort am 13.10.2023 08:48:42 von K_Wolf
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