Liebe Community,
hat evtl. jmd. ein Musterbeispiel wie die "Freie Verpflegung" korrekt angewandt wird, wenn die Mitarbeiter einer Gaststätte "Freie Verpflegung" erhalten?
Habe hier ein Mandat übernommen und es wird lediglich im Netto ein Betrag von den in 2021 gültigen € 104,00 in Abzug gebracht. . . 😞
Da kommen mir Zweifel auf, bzgl. der Handhabung.
Vielen Dank für jegliche Rückinfo´s.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe Bufdis, die Mittagessen bekommen. Dort werden im Brutto 132,00 Euro als monatlicher Sachbezug hinzugerechnet und im Netto wieder abgezogen. Das Ganze wird mit SLA 235 abgerechnet. Mehr ist da erstmal nicht.
Wenn du 2024 noch nachberechnen kannst, da war der Satz für Mittag- bzw. Abendessen 124,00 Euro. Ansonsten würde ich zumindest schauen, dass du ab Januar korrigierst und der Rest dann eben bei der nächsten Prüfung passiert.
@rschoepe genau so hatte ich das bisher auch immer gehandhabt.
Jetzt hat mich dieser pure Nettoabzug verunsichert und dachte, ob eine weitere Variante möglich ist, von der ich / wir nichts wissen . . .
Wenn die Mitarbeiter einen Festlohn bekommen, könnte es natürlich sein, dass der Sachbezug dort schon eingepreist ist. Für die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit nicht ideal, aber möglich.
Wenn sie nach Stunden bezahlt werden und nur der Netto-Abzug da ist … ist die Verpflegung nicht wirklich frei.
Ah guter Gedanke --> d.h. wir lassen uns dies auf jeden Fall durch einen Arbeitsvertrag nachweisen.
Daran hatte ich im ersten Moment nicht gedacht 😉 Bin ein Fan davon, dies separat und in einzelnen Positionen auszuweisen. Werde dies entsprechend auch vornehmen, um es besser nachvollziehen zu können.
Vorab vielen Dank und viele Grüße. . .
@SJ_2020 schrieb:
Jetzt hat mich dieser pure Nettoabzug verunsichert und dachte, ob eine weitere Variante möglich ist, von der ich / wir nichts wissen . . .
Wenn die MA mindestens den Sachbezugswert für eine Mahlzeit zahlen (Nettoabzug) entsteht kein geldwerter Vorteil.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der AG die Mahlzeiten pauschal verteuert.
Ah, also doch alles richtig --> gibt es diesbezüglich irgendeine Lektüre, dass wenn der MA mind. den Sachbezugswert für eine Mahlzeit als Nettoabzug bezahlt, dass dann kein geldwerter Vorteil entsteht? D.h. es dürfte auch der Sachbezugswert für´s Frühstück sein?
In der Gastro bin ich noch nicht so viel unterwegs gewesen 😞
Ich bin in der Gastro ein großer Fan des Rabattfreibetrags, wenn die AN tatsächlich aus eigenen Erzeugnissen Mahlzeiten zu sich nehmen. Kostet nämlich alle einfach weniger 😀
(fairerweise muss ich dazu sagen, dass es aber auch mehr Arbeit macht - denn beim Arbeitgeber muss jemand erfassen, in welcher Höhe je Mitarbeiter gespeist wurde und ich erfasse den Rabattfreibetrag über die Bewegungsdaten).
Bei Interesse des Mandanten umzusetzen mit DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303356 unter Punkt 2.2
LG
Anne Koch
@SJ_2020 schrieb:
Ah, also doch alles richtig --> gibt es diesbezüglich irgendeine Lektüre, dass wenn der MA mind. den Sachbezugswert für eine Mahlzeit als Nettoabzug bezahlt, dass dann kein geldwerter Vorteil entsteht? D.h. es dürfte auch der Sachbezugswert für´s Frühstück sein?
In der Gastro bin ich noch nicht so viel unterwegs gewesen 😞
Wenn der MA ein Frühstück erhält und dafür den Sachbezugswert für ein Frühstück zahlt, ist das ok.
Er kann aber kein Abendessen erhalten und den Sachbezugswert für ein Frühstück zahlen.
@SJ_2020 schrieb:
hat evtl. jmd. ein Musterbeispiel wie die "Freie Verpflegung" korrekt angewandt wird, wenn die Mitarbeiter einer Gaststätte "Freie Verpflegung" erhalten?
und
@SJ_2020 schrieb:
wenn der MA mind. den Sachbezugswert für eine Mahlzeit als Nettoabzug bezahlt, dass dann kein geldwerter Vorteil entsteht?
widersprechen sich aber ein wenig. 🙄
Wenn der Mitarbeiter etwas für das Essen zahlt, liegt doch keine "freie" Verpflegung vor?!?
Sollte nicht erst mal geklärt werden, was gemeint/gewollt ist?