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Gesetzänerung Kilometer Firmenwsgen ab dem 21 km

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letzte Antwort am 23.01.2021 12:12:49 von CLAUDIA3
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Hallo Miteinander,

 

jtz habe ich nochmal eine Frage!

 

Ändert es die Berechnung ab dem 21. Km automatisch ab?

 

Vielen Dank für eure Antworten. 

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
230 Mal angesehen

Hallo,


ab der Version 11.6 von Lohn und Gehalt werden die erhöhten Werte bei der Abrechnung von Fahrtkostenzuschüssen bzw. von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Pauschalversteuerung nach Entfernungspauschale automatisch berücksichtigt. 

Sie können nun auch angeben, ob es sich bei den Entfernungskilometern  

  • um eine Teilstrecke handelt (Fahrten an einem Tag mit Aufteilung in Fahrtstrecke 1 und 2, z. B. Park & Ride - mit dem Auto 5 km zum Bahnhof und dann per Bahn 35 km zur Arbeitsstätte) oder
  • um die Gesamtstrecke handelt (Fahrten an unterschiedlichen Tagen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, z.B. an 10 Tagen 35 km mit der Bahn und an 10 Tagen 35 km mit dem Auto zur Arbeitsstätte). 


Beachten Sie hierzu das Datenumsetzungsprotokoll auf der Kanzleiebene.

Kanzleiebene bedeutet, dass Sie Lohn und Gehalt ohne Mandant geöffnet haben. Wenn ein Mandant geöffnet ist, gehen Sie auf Mandant | Schließen. Anschließend sehen Sie Lohn und Gehalt als graue Oberfläche. Hier gehen Sie auf Extras und dann auf Datenumsetzungsprotokolle.

Prüfen Sie, ob die Vorbelegung in den Mitarbeiterdaten korrekt ist.


Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket (Beispiele für Lohn und Gehalt) (Dok.-Nr. 5303254) und Firmenwagen - Beispiele für Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 5303260) 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Schönes Wochenende

Gruß

Claudia

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letzte Antwort am 23.01.2021 12:12:49 von CLAUDIA3
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