wer kann mir helfen?
Ich habe einen Mandanten von einem anderen Steuerberater übernommen, vom LODAS in Lohn u Gehalt.
Der vorherige Lohnsachbearbeiter hat einen Mitarbeiter in 2018 ab März doppelt abgerechnet u niemand hat es bemerkt, nur der Arbeitgeber er hat es wohl angesprochen, kam keine Reaktion, hat Gehalt definitiv nur einmal ausbezahlt. Es sind doppelt SV- Beiträge und Lohnsteuer geflossen. Da ich im LODAS leider nicht mehr reinkomme und daher keine Korrektur vornehmen kann, würde ich was SV betrifft über das SV net korrigieren, richtig???? Muss ich da noch was beachten???
Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus, kann ich bzw sollte ich diese im laufenden Jahr korrigieren.
Danke im Voraus!
LG hh
Guten Morgen,
nach Ihrer Schilderung würde ich an der Stelle Ihres Mandanten darauf bestehen, dass dieser Fehler der alte Steuerberater korrigieren muss und zwar kostenlos, da hier anscheinend der Fehler beim alten Steuerberater liegt.
Außerdem ist dies auch die sauberste Lösung, da hier mittlerweile nicht nur die SV und Lohnsteuer dran hängt sondern auch die Berufsgenossenschaft und schließlich sind auch die Abrechnungen schlichtweg falsch.
Gruß
Danke für die schnelle Antwort.
Der Gedanke dies so zu tun, war definitiv da, aber der andere Steuerberater hat es von unterschiedlichen Lohnbüros abrechnen lassen, der Mandant hatte keine Ahnung davon.
Daher auch der Wechsel.
LG hh
Ja aber dann muss sich der ehemalige Steuerberater darum kümmern. Wenn der Mandant noch eine Rechnung von dem Steuerberater hat würde ich diese erstmal nicht bezahlen bis der Sachverhalt geklärt wurde. Sie können ja aufgrund des Systemwechsels keine Korrektur der Abrechnung durchführen.
Wenn Sie aber die Korrektur machen müssen, dann könnte Sie vielleicht Lohn und Gehalt als Testversion bestellen hier den Lohn dann übernehmen und anschließend den alten Monat korrigieren. Allerdings kenne ich mich bei Lohn und Gehalt nicht aus.
Vielleicht kann hier Herr t.r. weiterhelfen, da der glaube ich sich im Programm von Lohn und Gehalt sehr gut auskennt.
Gruß
Technisch habe ich dazu leider keine Ahnung.
Eine Frage noch: Wurde der Mitarbeiter als zweiter AN abgerechnet oder mit dem doppelten Gehalt als ein AN
Ich würde im 2. Fall die Praktikerlösung machen. Im laufenden Monat den Bruttolohn vom Lohn des laufenden Monats abziehen.
Ist zwar nicht schön. Aber im Endeffekt der einzig mögliche Weg. Eventuell könnte man die beiden Lohnsteueranmeldungen manuell berichtigen, so dass die Zuordnung auf die Monate korrekt wäre
Am Auszahlungsbetrag, SV-Beiträge, Lohnsteuer wird sich bei gleichbleibenden Lohn nichts ändern. Bei der Lohnsteuer kann es natürlich wegen der Progression zu einer erhöhten Lohnsteuer kommen. Das kann natürlich unterjährig ein Problem sein, welches sich bei der Einkommensteuer regulieren wird.
Alternative 2
Nichts technisch machen und nur manuell (außerhalb der Lohnbuchhaltung) die Korrektur mache;. ist mit viel Schriftkram verbunden, insbesondere weil die gemeldeten Lohnsteuerbescheinigungswerte falsch sind.
Alternative 3
Lohn zurücksetzen und neu machen. Wenn es technisch geht (wie gesagt ich bin in den Lohnprogrammen nicht fit) und nicht zu viel Mitarbeiter betroffen wären.
Alles in allem ist der Steuerberater der den Fehler verursacht hat sicher bereit den Schaden finanziell auszugleichen.
Liebe Grüße
Martin Heim
Hallo Herr Heim,
ja, der Mitarbeiter ist als 2. Arbeitnehmer abgerechnet worden.
Danke nochmal für die vielen Tipps.
Ich denke ich werde mit dem Mandanten nochmal klären, ober sich nochmal diesbezüglich, mit dem ehemaligen StB in Verbindung setzt, wie gesagt es ist der Fehler von denen.
LG hh
Gibt es keinen Kontrollmechanismus, der die Abrechnung von 2 AN mit der gleichen Steuer ID-Nr. und SV-Nr. ablehnt?
Wenn auf eine falsche Nr. abgerechnet wurde, würde ich nur manuell korrigieren.
Alternative:
den "falschen" AN mit negativen Beträgen abrechnen. Wenn ein Wert unter Null nicht möglich ist, würde ich einen Steuer- und Sozialversicherungsfreien Bezug dagegen setzen.
Alles nur der korrekten Anmeldung von SV und LSt geschuldet.
Alles natürlich sauber dokumentiert für die Nachwelt und die Betriebsprüfung.
Hallo,
sollten Sie das Mehrwertpaket der Datev im Einsatz haben, dann haben Sie die Möglichkeit die Abrechnung selbst über Lodas zu korrigieren. Ihnen stehen beim Mehrwertpaket beide Lohnprogramme zur Verfügung. Hier könnten Sie dann noch einmal Lodas-Experten hier im Forum nach dem richtigen Weg für die Abrechnung fragen oder einen Servicekontakt zur Datev aufmachen.
Ich würde aber auch eher mal den Druck auf den alten Steuerberater erhöhen, der hat es ja verbockt und Lodas im Einsatz. Er kann ja auch für den Fall jemanden beauftragen.
Alternativ wäre die Frage, ob die Datev hier ausnahmsweise für den einen Fall ihre Dienstleistung Lohn anbieten kann. Rechnung kann man ja dem alten Steuerberater schicken.
Viele Grüße
T. Reich