Ich glaube, dass hier einfach nur ein Missverständnis vorliegt: @Lex123AH wollte wissen, wie der Sachbezug beim Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen ist. Ich unterstelle jetzt erst mal, dass die Mitarbeiterin mehr als EUR 13,00 netto am Tag verdient. Dann erhält sie neben dem Mutterschaftsgeld noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Zuschuss könnte sich dann aus dem restlichen Nettoentgelt + Gutschein zusammensetzen. Sollte die Mitarbeiterin weniger als EUR 13,00 netto am Tag verdienen, müssten alle Leistungen des Arbeitgebers angerechnet werden. @JWirtz wollte @Lex123AH darauf hinweisen, dass die folgende Aussage @Lex123AH Wir haben die Cards von givve und buchen allen Mitarbeitenden 50 Euro monatlich auf die Karte. Meiner Meinung nach muss ich dies jedoch in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigen, weil die Grenze des Sachbezugs nicht überschritten wird. zu Problemen führen kann, da Sachbezüge immer aufzuzeichnen sind. Dem ist aus meiner Sicht zu folgen. Die EUR 60,00 von @lohnexperte haben erst einmal im Grundsatz mit dem Fall von @Lex123AH nichts zu tun. Aus meiner Sicht wollte er nur einen Rat geben, dass es nicht für alle Sachbezüge gilt. Bei den EUR 60,00 handelt es sich aber - wie auch erwähnt - nicht um Sachbezüge. Also bestehen hier auch keine Aufzeichnungspflichten auf der Entgeltabrechnung. Da aber auch solche "Sachbezüge" aus höchstpersönlichen Anlass auf der erwähnte Karte aufgeladen werden können, sollten diese richtigerweise auch nicht unerwähnt bleiben. Viele Grüße Thomas Reich
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