Das kann nicht über die Personalakte !
Personalakte ist quasi die Sammlung von Arbeitsverträgen und sonstigen Unterlagen etc. für den Mandanten.
Da haben doch die AN keinen Zugriff drauf. Und auch nichts zu suchen.
Es geht darum das auf der Abrechnung erscheinen soll. Das will der Mandant und geht ja bisher auch über alle Lohnprogramme ( LODAS u. Lohn und Gehalt ).
Warum soll der Mandant ein Zettel am Schwarzen Brett hängen oder jeden AN , aus Datenschutzgründen im Umschlag, einen Zettel zu stecken, dafür gibt es doch die Möglichkeit das auf der Abrechnung zu drucken.
Es geht darum das die AN es nachvollziehen können. Mir ist das egal.
Und das bei der Personalakte extra ein Dokument abgelegt wird, finde ich ein bisschen Umständlich. Erstellen, Hochladen, Kategorie zu ordnen. Dauert zu Lange . Kostet Zeit.
Und wie gesagt, sieht nur der AG.
Ich glaube, da sind zwei Dinge durcheinander geraten.
Sie wollen den "einmaligen Hinweistext" für die Entgeltabrechnung über die Bewegungsdaten erfassen können.
@rschoepe meinte, glaube ich, den Text, den man in den Bewegungsdaten als "Bemerkung" erfassen kann.
Ich fände es auch gut, wenn der Mandant den einmaligen Hinweistext für die Entgeltabrechnung erfassen könnte, hätte aber trotzdem nichts dagegen, wenn der Mandant auch etwas in die Bemerkungen eingeben könnte. Dann müsste es aber noch ein zweites Feld mit "Bemerkungen Stb" geben.
Genauso ist es.
Info an AN auf der Abrechnung.
Nicht Bemerkung zu Bewegungsdaten oder sonstige Info an Stbr..
Obwohl ich dem Zustimme das der Mandant bei Bewegungsdaten, wenn er sie dann schon eingibt, auch Bemerkungen schreiben können sollte. Geht ja auch jetzt in den Lohnprogrammen.
Ja, ich hatte das (ausgehend vom AbwLof) als Hinweise an die Lohnsachbearbeiterin verstanden. Und da ist eine Aktennotiz "Herr Meier bekommt einmal 80€ Pauschale, weil er am 08.02. nur bis 22 Uhr für die Rufbereitschaft zu Verfügung stand" für die Betriebsprüfung besser, als wenn der Mandant den AbwLof selbst eintragen kann und vier Jahre später niemand mehr weiß, warum das so war, und man nicht mehr auf die Bewegungsdatenerfassung zugreifen kann.
Ein Textfeld für einmalige Hinweistexte auf der Abrechnung finde ich auch sinnvoll, bei dauerhaften Texten bleibe ich aber dabei, dass eine (unternehmens- oder mitarbeiterbezogene) Notiz in der Personalakte das besser dokumentiert. Und ansonsten wäre das Feld bei den Festbezügen besser aufgehoben als in der Monatsdatenerfassung.
Die Aktennotiz in der Personalakte für Abrechnungshinweise ist immer wichtig und hilfreich. Da bin ich voll bei Ihnen.
Im Übrigen geht es ja darum, dass der Arbeitnehmer auf seiner Gehaltsabrechnung sehen kann, dass er für einen bestimmten Zeitraum die Zulage erhalten hat. Damit wäre auch die Dokumentation für den Prüfer gegeben, da es auf der Gehaltsabrechnung drauf steht.
Ich wäre bei einmaligen Hinweistexten eher bei der Bewegungsdatenerfassung, als bei der Stammdatenerfassung. Ja, ich weiß, dass es mindesten in LuG in den Stammdaten (Auswertungsdaten | Gestaltung) erfasst wird.
Die Gründe dafür sind:
1. Wenn es sich nur um etwas einmaliges handelt, erfassen wir Bezüge auch über die Bewegungsdaten.
2. Die Bewegungsdaten und Stammdaten sind in Datev Personal getrennt. Vielleicht darf ein Mitarbeiter beim Mandanten Bewegungsdaten erfassen, aber keine Stammdaten einsehen / erfassen.
@info schrieb:Hallo, ich bin gerade dabei, erstmals die Monatsdaten aus DATEV Personal in Lohn und Gehalt zu importieren. Bekomme aber einen Fehlerhinweis. Die notwendigen Rechte sind gesetzt. Dann scheint es an der Lizenz für den Lohnimportdatenservice zu liegen. Nun meine Frage, muss dieses Produkt für jeden Mandanten der die Monatsdatenerfassung nutzen will, bestellt werden? Ich bin irritiert, da es sich um keine Daten aus einem Drittsystem handelt. Vielen Dank für eine Hilfestellung vorab.
DATEV Personal beinhaltet auch den Lohnimportdatenservice, so dass keine zusätzliche Bestellung notwendig ist. Bitte wenden Sie sich an den DATEV Anwenderservice, der Hintergrund dieser Fehlermeldung wird dann von einem Service-Kollegen/Service-Kollegin analysiert und behoben.
Da hatte ich unsauber formuliert.
@rschoepe schrieb:Da hatte ich unsauber formuliert.
- Textfeld für einmalige Hinweistexte: in der Monatsdatenerfassung
- Textfeld für dauerhafte Hinweistexte: bei Mitarbeiter>Festbezüge (bevorzugt aber über die Personalakte)
Ich erlaube mir dazu noch einen Hinweis:
Nr. 1 👍
Nr. 2 Da ja der dauerhafte Hinweistext auf die Gehaltsabrechnung gedruckt werden soll, wird eine Erfassung in den Mandanten- bzw. Personalstammdaten notwendig und - aus meiner Sicht - richtig sein
Nr. 3 Hinweise, die nicht auf die Gehaltsabrechnung gedruckt werden sollen, aber für die Entgeltabrechnung notwendig sind, sollten über die Personalakte hochgeladen werden
Hallo @mmhh,
die beiden Verbesserungswünsche (abweichender Lohnfaktor und Hinweistext) wurde bereits an unsere Entwicklungsabteilung weitergegeben.
Gerne halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.
Hallo,
ich habe Mandanten die neue Mitarbeiter bereits mehrere Monate vor dem tatsächlichen Beschäftigungsbeginn in Personaldaten erfassen und auch sofort freigeben.
In Lodas habe ich dann jedes Mal die nervige Hinweismeldung, dass im aktuellen Abrechnungsmonat kein Eintrittsdatum hinterlegt ist. Über die Funktion "Gültig ab" kann ich den Mitarbeiter aber auch nicht in die Zukunft verschieben.
Wäre es möglich hier auch seitens Personaldaten eine entsprechende Gültig-ab-Funktion zu hinterlegen oder aber den Mitarbeiter erst im Eintrittsmonat in Lodas abzubilden?
Hallo,
diese Idee ist spitze und die Umsetzung wäre dringend notwendig.
Vielen Dank dafür
Hallo @NaJu2008,
es gibt für DATEV Personaldaten den Wunsch, dass der Erfassungsmonat auf zukünftige Monate geändert werden kann, damit in der Zukunft eintretende Mitarbeiter im richtigen Erfassungsmonat angelegt werden können.
Ich habe hier eine Nennung für Sie hinterlegt.
Hallo Herr @Christopher_Fürther , gerne können Sie mich für diese notwendige Anforderung auch hinterlegen. Vielen Dank.
Hallo @ t_r_,
gern habe ich Sie auch dem Wunsch hinzugefügt.
Hallo zusammen,
wir haben nach wie vor Mandanten, die die neue digitale Personalakte wegen der unzureichenden Rechtestruktur nicht nutzen können. Dadurch entsteht uns nach wie vor ein erheblicher Mehraufwand.
Ich hatte bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht und erinnere nun noch einmal daran, in der Hoffnung, dass eine Umsetzung bald erfolgt.
Links zu früheren Beiträgen:
Es geht primär um die Abstufung von Dokumentenklassen und in der Rechteverwaltung dann darum, dass man nicht nur Personalnummern vom Zugriff ausschließen, sondern zusätzlich auch für die freigegebenen Personalnummern angeben kann, bis zu welcher Dokumentenklasse ein Anwender Einsicht in die Dokumente hat.
Freundliche Grüße
Hallo zusammen,
gibt es eine Möglichkeit, Kostenstellen bei der DATEV Personal/Monatsdatenerfassung zu berücksichtigen. Leider konnte ich dazu nichts finden.
Hintergrund: die Stunden müssen pro Mitarbeiter auf mehrere und wechselnde Baustellen aufgeteilt und gebucht werden.
Vielen Dank für ein Update dazu
Hallo @KKarinka,
es gibt bereits den Wunsch, die Erfassung von Kostenstellen in der Monatsdatenerfassung zu ermöglichen.
Ich habe hier eine Nennung für Sie gesetzt.
Hallo Herr Fürther,
besten Dank!
Bitte auch hier eine Nennung vermerken. Danke.
Hallo Herr @Christopher_Fürther,
mich bitte auch.
Es wäre echt toll, wenn Grundanforderungen nicht auf eine Wunschliste müssten, sondern in einer Prioritätenliste zur Programmierung erfasst werden würden.
Wie kommt es, das Funktionen, die es bisher schon gibt, erst wieder als Wunsch geäußert werden müssen, damit diese eventuell wieder Berücksichtigung finden?
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo @t_r_,
@t_r_ schrieb:Hallo Herr @Christopher_Fürther,
mich bitte auch.
Es wäre echt toll, wenn Grundanforderungen nicht auf eine Wunschliste müssten, sondern in einer Prioritätenliste zur Programmierung erfasst werden würden.
Wie kommt es, das Funktionen, die es bisher schon gibt, erst wieder als Wunsch geäußert werden müssen, damit diese eventuell wieder Berücksichtigung finden?
Viele Grüße
Thomas Reich
Ich gebe ihnen absolut Recht, es handelt sich dabei nicht um einen Wunsch! Das ist eine Grundanforderung und dieser kommen wir auch bis zur Ablöse der DATEV Vorerfassung online nach.
Hallo Herr @Sven_Wieczorek ,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich hoffe, dass das auch für diesen "Wunsch" DATEV Personal Benachrichtigung über neue Monatsdaten gilt.
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo @t_r_,
auch für Sie habe ich eine Nennung erfasst.
Hallo @ulli_preuss,
ich habe Sie mit erfasst.
Hallo Frau @Alexandra_Friedrich ,
ich wurde bereits in Nachricht 104 von Ihnen aufgenommen.
Im Weiteren hat Herr @Sven_Wieczorek bereits im Beitrag 111 darauf hingewiesen, dass es sich um eine Grundanforderung und nicht um einen Wunsch handelt.
Irgendwie ist das Ganze doch etwas seltsam. Ich glaube, hier muss noch einmal abgesteckt werden, wie mit was umgegangen wird. Nichts für ungut. 😀
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Thomas Reich
Hallo @t_r_,
Wunsch, Anforderung, Grundanforderung, ja das sind unterschiedliche Gewichtungen, die wir intern auch so bewerten. Im Sprachgebrauch hat sich irgendwie die Clusterung unseres Tools dafür durchgesetzt und dort ist es erst Mal ein "Wunsch". Die Kolleg:innen aus dem Servicebereich dokumentieren jeden "Wunsch", ich bin dafür sehr dankbar.
Hallo Herr Wieczorek,
vielen Dank für die Erläuterung, die ich auch nachvollziehen kann.
Allerdings glaube ich, dass es hier zu Unmut führt, wenn Grundanforderungen als Wünsche bezeichnet werden.
Viele Grüße
Thomas Reich