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Freigabe DATEV Personal - Aktuelle Informationen

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letzte Antwort am 11.03.2025 11:17:14 von t_r_
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mmhh
Einsteiger
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Nachricht 91 von 117
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Das kann nicht über die Personalakte !

 

Personalakte ist quasi die Sammlung von Arbeitsverträgen  und sonstigen Unterlagen etc. für den Mandanten.

Da haben doch die AN keinen Zugriff drauf. Und auch nichts zu suchen.

 

Es geht darum das auf der Abrechnung erscheinen soll. Das will der Mandant und geht ja bisher auch über alle Lohnprogramme ( LODAS u. Lohn und Gehalt ).

 

Warum soll der Mandant ein Zettel am Schwarzen Brett hängen oder jeden AN , aus Datenschutzgründen im Umschlag, einen Zettel zu stecken, dafür gibt es doch die Möglichkeit das auf der Abrechnung zu drucken.

 

Es geht darum das die AN es nachvollziehen können. Mir ist das egal.

 

Und das bei der Personalakte extra ein Dokument abgelegt wird, finde ich ein bisschen Umständlich. Erstellen, Hochladen, Kategorie zu ordnen.  Dauert zu Lange . Kostet  Zeit.

Und wie gesagt, sieht nur der AG.

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 92 von 117
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Ich glaube, da sind zwei Dinge durcheinander geraten.

 

Sie wollen den "einmaligen Hinweistext" für die Entgeltabrechnung über die Bewegungsdaten erfassen können.

 

@rschoepe meinte, glaube ich, den Text, den man in den Bewegungsdaten als "Bemerkung" erfassen kann. 

 

Ich fände es auch gut, wenn der Mandant den einmaligen Hinweistext für die Entgeltabrechnung erfassen könnte, hätte aber trotzdem nichts dagegen, wenn der Mandant auch etwas in die Bemerkungen eingeben könnte. Dann müsste es aber noch ein zweites Feld mit "Bemerkungen Stb" geben.

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mmhh
Einsteiger
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Nachricht 93 von 117
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Genauso  ist es.

 

 

Info an AN auf  der Abrechnung.

 

 

Nicht Bemerkung zu Bewegungsdaten oder  sonstige Info an Stbr..

 

Obwohl ich dem Zustimme das der Mandant bei Bewegungsdaten, wenn er sie dann schon eingibt, auch Bemerkungen schreiben können sollte. Geht ja auch jetzt in den Lohnprogrammen.

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rschoepe
Meister
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Ja, ich hatte das (ausgehend vom AbwLof) als Hinweise an die Lohnsachbearbeiterin verstanden. Und da ist eine Aktennotiz "Herr Meier bekommt einmal 80€ Pauschale, weil er am 08.02. nur bis 22 Uhr für die Rufbereitschaft zu Verfügung stand" für die Betriebsprüfung besser, als wenn der Mandant den AbwLof selbst eintragen kann und vier Jahre später niemand mehr weiß, warum das so war, und man nicht mehr auf die Bewegungsdatenerfassung zugreifen kann.

 

Ein Textfeld für einmalige Hinweistexte auf der Abrechnung finde ich auch sinnvoll, bei dauerhaften Texten bleibe ich aber dabei, dass eine (unternehmens- oder mitarbeiterbezogene) Notiz in der Personalakte das besser dokumentiert. Und ansonsten wäre das Feld bei den Festbezügen besser aufgehoben als in der Monatsdatenerfassung.

t_r_
Allwissender
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Die Aktennotiz in der Personalakte für Abrechnungshinweise ist immer wichtig und hilfreich. Da bin ich voll bei Ihnen.

 

Im Übrigen geht es ja darum, dass der Arbeitnehmer auf seiner Gehaltsabrechnung sehen kann, dass er für einen bestimmten Zeitraum die Zulage erhalten hat. Damit wäre auch die Dokumentation für den Prüfer gegeben, da es auf der Gehaltsabrechnung drauf steht.

 

Ich wäre bei einmaligen Hinweistexten eher bei der Bewegungsdatenerfassung, als bei der Stammdatenerfassung. Ja, ich weiß, dass es mindesten in LuG in den Stammdaten (Auswertungsdaten | Gestaltung) erfasst wird. 

 

Die Gründe dafür sind:

 

1.  Wenn es sich nur um etwas einmaliges handelt, erfassen wir Bezüge auch über die Bewegungsdaten.

 

2. Die Bewegungsdaten und Stammdaten sind in Datev Personal getrennt. Vielleicht darf ein Mitarbeiter beim Mandanten Bewegungsdaten erfassen, aber keine Stammdaten einsehen / erfassen.

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Kalic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 96 von 117
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@info  schrieb:

Hallo, ich bin gerade dabei, erstmals die Monatsdaten aus DATEV Personal in Lohn und Gehalt zu importieren. Bekomme aber einen Fehlerhinweis. Die notwendigen Rechte sind gesetzt. Dann scheint es an der Lizenz für den Lohnimportdatenservice zu liegen. Nun meine Frage, muss dieses Produkt für jeden Mandanten der die Monatsdatenerfassung nutzen will, bestellt werden? Ich bin irritiert, da es sich um keine Daten aus einem Drittsystem handelt. Vielen Dank für eine Hilfestellung vorab.

info_0-1739355946114.png

 



DATEV Personal beinhaltet auch den Lohnimportdatenservice, so dass keine zusätzliche Bestellung notwendig ist. Bitte wenden Sie sich an den DATEV Anwenderservice, der Hintergrund dieser Fehlermeldung wird dann von einem Service-Kollegen/Service-Kollegin analysiert und behoben.

viele Grüße - Julia Kalic
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
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rschoepe
Meister
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Nachricht 97 von 117
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Da hatte ich unsauber formuliert.

  1. Textfeld für einmalige Hinweistexte: in der Monatsdatenerfassung
  2. Textfeld für dauerhafte Hinweistexte: bei Mitarbeiter>Festbezüge (bevorzugt aber über die Personalakte)
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 98 von 117
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@rschoepe  schrieb:

Da hatte ich unsauber formuliert.

  1. Textfeld für einmalige Hinweistexte: in der Monatsdatenerfassung
  2. Textfeld für dauerhafte Hinweistexte: bei Mitarbeiter>Festbezüge (bevorzugt aber über die Personalakte)

Ich erlaube mir dazu noch einen Hinweis:

 

Nr. 1 👍

Nr. 2 Da ja der dauerhafte Hinweistext auf die Gehaltsabrechnung gedruckt werden soll, wird eine Erfassung in den Mandanten- bzw. Personalstammdaten notwendig und - aus meiner Sicht - richtig sein

Nr. 3 Hinweise, die nicht auf die Gehaltsabrechnung gedruckt werden sollen, aber für die Entgeltabrechnung notwendig sind, sollten über die Personalakte hochgeladen werden

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 99 von 117
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Hallo @mmhh,


die beiden Verbesserungswünsche (abweichender Lohnfaktor und Hinweistext) wurde bereits an unsere Entwicklungsabteilung weitergegeben.

Gerne halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
NaJu2008
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich habe Mandanten die neue Mitarbeiter bereits mehrere Monate vor dem tatsächlichen Beschäftigungsbeginn in Personaldaten erfassen und auch sofort freigeben.

 

In Lodas habe ich dann jedes Mal die nervige Hinweismeldung, dass im aktuellen Abrechnungsmonat kein Eintrittsdatum hinterlegt ist. Über die Funktion "Gültig ab" kann ich den Mitarbeiter aber auch nicht in die Zukunft verschieben.

 

Wäre es möglich hier auch seitens Personaldaten eine entsprechende Gültig-ab-Funktion zu hinterlegen oder aber den Mitarbeiter erst im Eintrittsmonat in Lodas abzubilden?

sorgen
Einsteiger
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Hallo,

 

diese Idee ist spitze und die Umsetzung wäre dringend notwendig. 

 

Vielen Dank dafür

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 102 von 117
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Hallo @NaJu2008,

 

es gibt für DATEV Personaldaten den Wunsch, dass der Erfassungsmonat auf zukünftige Monate geändert werden kann, damit in der Zukunft eintretende Mitarbeiter im richtigen Erfassungsmonat angelegt werden können.
Ich habe hier eine Nennung für Sie hinterlegt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 103 von 117
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Hallo Herr @Christopher_Fürther , gerne können Sie mich für diese notwendige Anforderung auch hinterlegen. Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 104 von 117
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Hallo @ t_r_,


gern habe ich Sie auch dem Wunsch hinzugefügt.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mmstblj
Einsteiger
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Nachricht 105 von 117
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Hallo zusammen,

 

wir haben nach wie vor Mandanten, die die neue digitale Personalakte wegen der unzureichenden Rechtestruktur nicht nutzen können. Dadurch entsteht uns  nach wie vor ein erheblicher Mehraufwand.

 

Ich hatte bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht und erinnere nun noch einmal daran, in der Hoffnung, dass eine Umsetzung bald erfolgt.

 

Links zu früheren Beiträgen:

 

DATEV-Community Beitrag 1 

 

DATEV-Community Beitrag 2

 

Es geht primär um die Abstufung von Dokumentenklassen und in der Rechteverwaltung dann darum, dass man nicht nur Personalnummern vom Zugriff ausschließen, sondern zusätzlich auch für die freigegebenen Personalnummern angeben kann, bis zu welcher Dokumentenklasse ein Anwender Einsicht in die Dokumente hat.

 

Freundliche Grüße

KKarinka
Beginner
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Hallo zusammen,

 

gibt es eine Möglichkeit, Kostenstellen bei der DATEV Personal/Monatsdatenerfassung zu berücksichtigen. Leider konnte ich dazu nichts finden.

Hintergrund: die Stunden müssen pro Mitarbeiter auf mehrere und wechselnde Baustellen aufgeteilt und gebucht werden.

 

Vielen Dank für ein Update dazu

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @KKarinka,

 

es gibt bereits den Wunsch, die Erfassung von Kostenstellen in der Monatsdatenerfassung zu ermöglichen.
Ich habe hier eine Nennung für Sie gesetzt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
KKarinka
Beginner
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Hallo Herr Fürther,

 

besten Dank! 

ulli_preuss
Fachmann
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@Christopher_Fürther 

 

Bitte auch hier eine Nennung vermerken. Danke.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr @Christopher_Fürther,

 

mich bitte auch.

 

Es wäre echt toll, wenn Grundanforderungen nicht auf eine Wunschliste müssten, sondern in einer Prioritätenliste zur Programmierung erfasst werden würden.

 

Wie kommt es, das Funktionen, die es bisher schon gibt, erst wieder als Wunsch geäußert werden müssen, damit diese eventuell wieder Berücksichtigung finden?

 

Viele Grüße

Thomas Reich

 

DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @t_r_

 


@t_r_  schrieb:

Hallo Herr @Christopher_Fürther,

 

mich bitte auch.

 

Es wäre echt toll, wenn Grundanforderungen nicht auf eine Wunschliste müssten, sondern in einer Prioritätenliste zur Programmierung erfasst werden würden.

 

Wie kommt es, das Funktionen, die es bisher schon gibt, erst wieder als Wunsch geäußert werden müssen, damit diese eventuell wieder Berücksichtigung finden?

 

Viele Grüße

Thomas Reich


Ich gebe ihnen absolut Recht, es handelt sich dabei nicht um einen Wunsch! Das ist eine Grundanforderung und dieser kommen wir auch bis zur Ablöse der DATEV Vorerfassung online nach.

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
t_r_
Allwissender
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Nachricht 112 von 117
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Hallo Herr @Sven_Wieczorek ,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Ich hoffe, dass das auch für diesen "Wunsch" DATEV Personal Benachrichtigung über neue Monatsdaten  gilt.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 113 von 117
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Hallo @t_r_,


auch für Sie habe ich eine Nennung erfasst.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 114 von 117
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Hallo @ulli_preuss,


ich habe Sie mit erfasst.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau @Alexandra_Friedrich ,

 

ich wurde bereits in Nachricht 104 von Ihnen aufgenommen.

 

Im Weiteren hat Herr @Sven_Wieczorek bereits im Beitrag 111 darauf hingewiesen, dass es sich um eine Grundanforderung und nicht um einen Wunsch handelt.

 

Irgendwie ist das Ganze doch etwas seltsam. Ich glaube, hier muss noch einmal abgesteckt werden, wie mit was umgegangen wird. Nichts für ungut. 😀

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Thomas Reich

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 116 von 117
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Hallo @t_r_,

 

Wunsch, Anforderung, Grundanforderung, ja das sind unterschiedliche Gewichtungen, die wir intern auch so bewerten. Im Sprachgebrauch hat sich irgendwie die Clusterung unseres Tools dafür durchgesetzt und dort ist es erst Mal ein "Wunsch". Die Kolleg:innen aus dem Servicebereich dokumentieren jeden "Wunsch", ich bin dafür sehr dankbar. 

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 117 von 117
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Hallo Herr Wieczorek,

 

vielen Dank für die Erläuterung, die ich auch nachvollziehen kann.

 

Allerdings glaube ich, dass es hier zu Unmut führt, wenn Grundanforderungen als Wünsche bezeichnet werden.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

116
letzte Antwort am 11.03.2025 11:17:14 von t_r_
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